Braucht ein Kind spezifische Unterstützungsleistungen, sollten die Eltern mit der Kindertageseinrichtung, ihrer Schule oder dem Staatlichen Schulamt Kontakt aufnehmen. Je nach Einzelfall ist es sinnvoll, über eine sonderpädagogische Diagnostik zu klären, ob eine Schülerin oder ein Schüler einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot hat.
Der Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot kann im Rahmen eines inklusiven Bildungsangebots an einer allgemeinen Schule oder an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum eingelöst werden. Wenn für eine Schülerin oder einen Schüler ein Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot festgestellt wird, werden Eltern und Kinder umfassend über die möglichen Bildungsangebote an allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren informiert.
Fällt die Wahl auf ein Bildungsangebot an einer allgemeinen Schule, führt das Staatliche Schulamt eine Bildungswegekonferenz durch. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Bildungswegekonferenz haben die Aufgabe, den zukünftigen Lernort einer Schülerin oder eines Schülers mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vorzuschlagen.
Die Zusammensetzung einer Bildungswegekonferenz ist vom Einzelfall abhängig. Neben den Erziehungsberechtigten und den beteiligten Schulen werden auch die Schulträger sowie weitere Kosten- und Leistungsträger – sofern sie von der Entscheidung der Bildungswegekonferenz betroffen sein könnten – beteiligt. Das – nach Möglichkeit einvernehmlich – erzielte Ergebnis dieses Beratungs- und Klärungsprozesses wird den Eltern vom Staatlichen Schulamt schriftlich mitgeteilt.
Zur Stärkung des Ausbaus inklusiver Bildungsangebote wurde zum Schuljahr 2023/2024 das sogenannte Budget Inklusion eingeführt. Damit wird die Zuweisung von Personalressourcen für die schulische Inklusion erstmals unabhängig von der Zuweisung an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ermöglicht.
Des Weiteren wurde auf der Grundlage einer breiten Analyse der Verhältnisse das Konzept der „Entwicklungsräume Inklusion“ erarbeitet. Hierbei wurden die Rückmeldungen aus dem Prozess der Fortschreibung des Landesaktionsplans Inklusion Baden-Württemberg sowie die im Koalitionsvertrag formulierte Zielsetzung, regionale Schulentwicklungsprozesse Inklusion zu initiieren, einbezogen.
Durch die Umsetzung des Konzeptes „Entwicklungsräume Inklusion“ werden nun weitere Zielsetzungen landesweit aufgenommen:
- Stärkung der Eigenverantwortung der Schulen
- Sicherung von Transparenz und Klarheit für Sorgeberechtigte
- Erhöhung der Planungssicherheit für Schulen, Schulträger und Schulverwaltung
- frühzeitige umfassende und zielgerichtete Qualifizierung von Schulleitungen und Lehrkräften
- Umsetzung von erweiterten Kommunikations- und Informationskonzepten.
Zentrale Prämissen hierbei sind: Berücksichtigung der Wohnortnähe, ergebnisoffene Beratung und die Einrichtung möglichst gruppenbezogener Angebote.
Innerhalb unseres Bildungswesens bestehen für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Lernens. Im Rahmen der unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit im Netzwerk zwischen allgemeinen Schulen und sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren entwickelt sich nach und nach eine an Nachfrage und Bedarf orientierte, institutionenbezogene und systematische Zusammenarbeit mit dem Ziel, ein in gemeinsamer Verantwortung gestaltetes inklusives Bildungssystem auf den Weg zu bringen.
Ansprechpersonen für die schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen an den Regierungspräsidien und Staatlichen Schulämtern (PDF, barrierefrei)
Weiterführende Links
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu den inklusiven Bildungsangeboten
Lehrkräftebegleitheft Bildungsplan 2016