Du bist in der 8. – 10. Klasse (Sonderfall/Ausnahme: 11. Klasse, sofern nicht Kursstufe), aufgeschlossen für Neues und möchtest gerne 3 Monate in Frankreich verbringen? (Für Schüler der 8. Klasse: mögliche Begrenzung der Aufenthaltsdauer auf 2 Monate). Wenn Du Schüler/in in Baden-Württemberg bist, können wir Dir helfen, einen Austauschpartner in einer unserer Partnerregionen zu finden: Alsace, Champagne-Ardenne, Normandie und Rhône-Alpes.
Teilnahmebedingungen
Eine gewisse Autonomie in der Schule und die Fähigkeit, sich auf Französisch verständigen zu können, werden vorausgesetzt, ebenso wie die Bereitschaft, mindestens 3 Monate (Ausnahme: 8.-Klässler) in Frankreich zu verbringen.
Wichtiger als die Französischkenntnisse/-note sind folgende Charaktereigenschaften: Gastfreundlichkeit, Offenheit, Interesse an Neuem, Selbstständigkeit, Toleranz, Anpassungsfähigkeit, Durchhaltevermögen, Zuverlässigkeit, Hilfsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein
Vorgesehene Austauschdaten
(8. Klasse: mögliche Begrenzung der Aufenthaltsdauer auf 2 Monate)
Zeitfenster für beide Aufenthalte: im Kalenderjahr 2025, voraussichtlich ab Januar 2025
Entweder: beide Aufenthalte im gleichen Schuljahr (Januar – Juli 2025, notwendig für die Klassenstufen 10+11)
Oder: zweiter Aufenthalt zu Beginn des Folgeschuljahres (in der Regel der Frankreichaufenthalt)
WICHTIG: Die Aufnahme des Gastes kann möglicherweise in die deutschen Schulferien fallen.
Die oben genannten Zeiträume haben sich für beide Austauschseiten als am günstigsten erwiesen und werden auch in Frankreich so ausgeschrieben. Eine Verlegung der Austauschzeiten außerhalb der vorgeschlagenen Zeitfenster ist in Absprache mit den Familien und Schulen von Fall zu Fall denkbar.
Partnersuche / Anmeldung / Bewerbungsmodalitäten
1. Möglichkeit: Vermittlung von Austauschpartnern in Zusammenarbeit mit den Partnerschulbehörden
Anmeldeformular / Vorstellungsbogen zur Austauschpartnersuche: Programmdauer „2x12 Wochen“
Anmeldefrist: 5. November 2024
(Online-Anmeldung und spätest möglicher Versand der Postunterlagen)
2. Möglichkeit: Durchführung eines Austauschs über bereits bestehende Schulpartnerschaften oder private Kontakte
Anmeldeformular / Mitteilung eines selbst gefundenen Austauschpartners: Programmdauer „2x12 Wochen“
Die Übersendung dieses Formulars ist jederzeit möglich (kein Bewerbungsschluss)!
Kosten
Die Aufenthaltskosten im jeweiligen Gastland werden auf Gegenseitigkeit von den aufnehmenden Familien übernommen. Der Austauschschüler soll selbst für folgende Kosten aufkommen:
- die Kosten für die Reise nach Frankreich
- Taschengeld, besondere individuelle Ausgaben
Eine organisierte An- und Abreise erfolgt nicht. Diese wird von den Familien geplant bzw. durchgeführt.
Fahrtkostenzuschuss
Bei einem Mindestaufenthalt von 3 aufeinanderfolgenden Monaten (davon mindestens 6 Wochen Schulbesuch) kann das Deutsch-Französische Jugendwerk einen pauschalen Zuschuss zu den Fahrtkosten gewähren. Ausschließlich Schüler, die während des Aufenthalts in Frankreich noch Achtklässler sind, können den Aufenthalt auf zwei Monate (mindestens 56 Tage) verkürzen. Der Antrag muss spätestens einen Monat vor Beginn des Austausches beim DFJW eingehen.
Die Überweisung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt gegen Vorlage eines Erfahrungsberichtes und einer Bescheinigung der französischen Schule über die Dauer des Aufenthaltes. Diese müssen innerhalb eines Monats nach der Rückkehr der Schüler direkt beim DFJW eingereicht werden.
Über die genauen Modalitäten informiert das DFJW auf hierfür eingerichteter Seite (Anmeldung über eine Online-Plattform, Fristen):
Familienleben
Die Familie sollte bereit sein, den Austauschschüler so aufzunehmen, wie sie es sich für ihr eigenes Kind wünscht; dabei sind materielle Voraussetzungen, wie z. B. ein eigenes Zimmer, keinesfalls Bedingung. Wichtig ist, dass der Austauschschüler voll in das Familienleben einbezogen wird. Genauso sollte dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bewusst sein, dass sie/er in der Gastfamilie am normalen Familienalltag teilnimmt. Ziel des interkulturellen Lernens ist es, sich an ein neues Umfeld anzupassen und neue Regeln des Familienlebens kennen zu lernen und zu respektieren.
Schulleben
Die Schülerinnen und Schüler besuchen mindestens sechs Wochen die Schule des Partnerschülers. Sie unterstehen dort den gleichen schulischen Regeln wie die einheimischen Schüler (regelmäßiger Schulbesuch und volle Mitarbeit im Unterricht).
Wer war Brigitte Sauzay?
Sie lebte von 1947–2003 und setzte sich ihr Leben lang für die deutsch-französische Zusammenarbeit und Freundschaft ein. Deshalb wurde dieses Austauschprogramm nach ihr benannt. „Brigitte Sauzay baute den Sprachendienst des französischen Außenministeriums auf und dolmetschte auf mehr als 40 deutsch-französischen Gipfeltreffen für vier französische Präsidenten. Ihren ersten Einsatz im Elysée-Palast hatte Sauzay bereits mit 23 Jahren, als sie 1970 ein Gipfeltreffen zwischen Georges Pompidou und Willy Brandt dolmetschte. Darüber hinaus trat Sauzay als Publizistin in Erscheinung. Zuletzt war sie Beraterin der Bundesregierung für die deutsch-französischen Beziehungen.“
Rückfragen an
Deutsch-Französische Schülerbegegnungsstätte
Stefan Rothmund
Jahnstr. 1
79206 Breisach
austausch@dfsbegegnung.org
07667 906288
Hinweise für Austauschteilnehmer
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmern von Schüleraustausche bieten wir Informationen zur Vorbereitung, Teilnahme und Nachbereitung an. Hinweise für Austauschteilnehmer