Weiterbildung ist neben Schule, Hochschule und Berufsausbildung ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des Bildungswesens. Sie ermöglicht Menschen lebensbegleitend, individuell und selbstbestimmt zu lernen, sich beruflich weiterzuentwickeln und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Sie schließt die Alphabetisierung und Grundbildung für insbesondere bildungsbenachteiligte Erwachsene mit ein. Lernangebote sollen ihnen die Bildungsvoraussetzungen vermitteln, sich in allen Bereichen des Lebens fortentwickeln zu können.
Weiterbildung trägt wesentlich zur persönlichen und beruflichen Entwicklung bei und sichert die Beschäftigungsfähigkeit. Sie ermöglicht ein selbstbestimmtes Leben, fördert gesellschaftliche Teilhabe, verringert Bildungsdefizite und stärkt Integration sowie sozialen Zusammenhalt. Insbesondere vor dem Hintergrund von gesellschaftlichen Herausforderungen wie der digitalen und ökologischen Transformation der Arbeitswelt wirken die Weiterbildungseinrichtungen mit ihrem breiten Angebot neben der Vermittlung von Kompetenzen auch integrativ in die Gesellschaft hinein.
Im Gegensatz zum staatlich geregelten Bereich der schulischen Bildung und beruflichen Erstausbildung wird der Weiterbildungssektor weitgehend durch Marktprozesse und Wettbewerb bestimmt. Dabei entspricht das historisch gewachsene Nebeneinander verschiedener Träger und Einrichtungen dem Grundsatz der Pluralität in der Weiterbildungspolitik. So ist die allgemeine, berufliche, wissenschaftliche und ländliche Weiterbildung den Zuständigkeitsbereichen verschiedener Ressorts zugeteilt. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist für die allgemeine, das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus für die berufliche, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst für die wissenschaftliche und das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz für die ländliche Weiterbildung zuständig. (Weitere Ministerien, die Teilbereiche der Weiterbildung betreuen, siehe Übersichtsseite: Links zur Weiterbildung).
Förderung von Weiterbildungseinrichtungen
Das Kultusministerium fördert die Arbeit von Weiterbildungseinrichtungen, insbesondere von Volkshochschulen und kirchlichen Trägern, nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz. Darüber hinaus unterstützt es innovative Projekte zur Stärkung des Lebenslangen Lernens im Erwachsenenalter und fördert die Vernetzung, Kommunikation und Kooperation der Partnerinnen und Partner im Bündnis für Lebenslanges Lernen.Dem 2011 gegründeten Bündnis gehören rund 40 baden-württembergische Dachverbände, Organisationen und Einzeleinrichtungen der Weiterbildung sowie sechs beteiligte Ministerien an.
Mit der ressortübergreifenden Weiterbildungsoffensive WEITER.mit.BILDUNG@BW investiert die Landesregierung in den Jahren 2021 bis 2025 rund 40 Millionen Euro in die Weiterbildung im Land. Die Initiative leistet einen Beitrag, den digitalen Strukturwandel - der durch die Corona-Pandemie beschleunigt wurde - aktiv zu gestalten.
Eine besondere Herausforderung stellt die Alphabetisierung und Grundbildung dar. Ziel hierbei ist, Erwachsene mit nicht ausreichenden Kenntnissen im Lesen, Schreiben und Rechnen zu unterstützen. Auch in der Alphabetisierung und Grundbildung verstärkt das Kultusministerium die Vernetzung der beteiligten Ministerien mit Verbänden und Einrichtungen aus Wirtschaft und Gesellschaft durch den 2017 eingerichteten Landesbeirat für Alphabetisierung und Grundbildung Baden-Württemberg. Dem Landesbeirat gehören 33 Verbände und Einrichtungen aus Wirtschaft und Gesellschaft an.
Über den Internetauftritt thechänce.com bietet das Land allen Menschen einen einfachen Zugang zu Förder- und Beratungsmöglichkeiten sowie Informationen zu Weiterbildungsangeboten.