Die Landesregierung arbeitet an einer umfassenden Bildungsreform mit vielen Neuerungen für die Schullandschaft. Sie berücksichtigt insbesondere Kinder mit schwierigen Startbedingungen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Landtag beraten. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen. Freilich können sich im Zuge der Landtagsberatungen oder der Ausarbeitung der Verordnungen noch Änderungen ergeben.
„SprachFit“
Fragen und Antworten zum Programm „SprachFit“.
Auf den Anfang kommt es an. In und vor der Grundschule wird die Sprachförderung in Zukunft eine deutlich stärkere Rolle spielen und vor allem verbindlich sein. Denn Sprachkompetenz und Sprachbildung sind die Basis für erfolgreiches Lernen in der Schule. Sprachkompetenzen und die dafür notwendigen Vorläuferfertigkeiten konsequent zu fördern, sind somit zentrale Stellschrauben für mehr Bildungsgerechtigkeit.
„SprachFit“ ist ein zielgerichtetes Unterstützungsangebot für alle Kinder, die bei der Einschulungsuntersuchung (ESU) einen sprachlichen Förderbedarf zeigen. Kernbestandteile sind die Stärkung der alltagsintegrierten Sprachbildung in Kitas, Sprachfördergruppen für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung und Juniorklassen für Kinder vor der ersten Klasse, wenn sie beim Schulstart weiterhin Förderbedarf aufweisen.
Wenn eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht der Klasse 1 zu erwarten ist, aber dennoch Sprachförderbedarf besteht, erfolgt keine Zuweisung zur Juniorklasse, sondern eine zusätzliche Sprachförderung im Umfang von jeweils zwei Wochenstunden in den Klassen 1 und 2.
Der Einstieg in die ergänzende verbindliche Sprachförderung vor Schuleintritt erfolgt ab dem Schuljahr 2024/2025 Schritt für Schritt. Er beginnt im Schuljahr 2024/2025 mit 350 Gruppen an Grundschulen und Kindertagesstätten mit einer ergänzenden Sprachförderung im Umfang von 4 Stunden in der Woche. Der flächendeckende Endausbau ist für das Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Dann wird es im Land voraussichtlich insgesamt rund 4.200 Sprachfördergruppen geben.
Die Sprachförderung kann erst dann verpflichtend sein, wenn es auch ein flächendeckendes Angebot gibt, also zum Schuljahr 2027/2028. Bis dahin ist die Teilnahme freiwillig.
Grundlage für die Identifizierung von Kindern mit Sprachförderbedarf ist in der Regel eine schulärztliche Bewertung des Entwicklungsfeldes Sprache im Rahmen der Einschulungsuntersuchung durch das Gesundheitsamt. Im Schuljahr 2024/2025 kann die Schulleitung für diese Kinder eine Empfehlung aussprechen, eine Sprachfördergruppe zu besuchen.
Entweder Personal des Landes (vorrangig Grundschullehrkräfte) oder Personal der Kitas. Dazu stimmen wir uns mit den Kita-Trägern ab. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) qualifiziert das Personal im Vorfeld. Umgesetzt wird die Sprachförderung auf der Grundlage einer verbindlichen Rahmenkonzeption.
Die Sprachförderung im Umfang von vier Wochenstunden wird in sogenannten Sprachfördergruppen an den Grundschulen oder an den Kindertageseinrichtungen stattfinden. Wo genau Sprachfördergruppen eingerichtet werden, steuert das Staatliche Schulamt. Voraussetzung dafür, dass die Förderung in der Kita stattfindet, ist, dass der Träger eine Sprachfördergruppe einrichtet oder die Nutzung der Räumlichkeiten gestattet.
Zur Einrichtung einer Sprachfördergruppe an einer Kindertageseinrichtung ist die Zustimmung des Trägers erforderlich.
Alle Kinder, auch die, die keine Kita besuchen, nehmen an der Einschulungsuntersuchung teil. Ergibt sich hier ein Sprachförderbedarf, sind auch für diese Kinder die vier ergänzenden Sprachförderstunden verbindlich, wenn sie ab dem 1. August 2028 schulpflichtig werden.
Alle Sprachförderkräfte sind Fachkräfte, die auf Grundlage einer verbindlichen Rahmenkonzeption zusätzlich eine Qualifizierungsmaßnahme des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) absolviert haben.
Pädagogische Fachkräfte können sich bei bestehendem Interesse über die Homepage des ZSL über die Qualifizierungsmaßnahme informieren. Dort finden sich Angaben zu Terminen, der Anmeldung und der Umsetzung der Qualifizierungsmaßnahme. Auch eine Ansprechperson zur Beratung interessierter pädagogischer Fachkräfte und Lehrkräfte ist angegeben.
Für „SprachFit“ werden wir viele engagierte Fachkräfte brauchen – wir freuen uns über Interesse. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) bietet eine verbindliche Qualifizierungsmaßnahme für pädagogische Fachkräfte sowie Lehrkräfte an. Vgl.: https://zsl-bw.de/aktuelles-sprachfit-fortbildung-sprachfoerderkraefte
Sprache ist eine wichtige Voraussetzung, dem Unterricht in der Grundschule folgen zu können. Schulpflichtige Kinder, die hier noch nicht fit sind und deren sprachlicher Entwicklungsstand oder der Entwicklungsstand anderer Vorläuferfertigkeiten nicht erwarten lässt, dass sie mit Erfolg an der Grundschule teilnehmen, besuchen künftig nach der Kita zunächst ein Jahr lang eine Juniorklasse.
Auch Kinder, die in anderen Bereichen Förderbedarfe aufweisen, werden aufgenommen. Die Entscheidung trifft die Schulleitung ggf. auf Grundlage einer Stellungnahme des Gesundheitsamts.
Dies gilt nicht für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf.
Anschließend kommen die Kinder dann in die 1. Klasse der Grundschule. In der Juniorklasse werden sie ein Schuljahr lang mit 25 Wochenstunden gefördert. Soweit an der Grundschule ein Ganztagesangebot eingerichtet ist, können daran auch die Schülerinnen und Schüler der Juniorklasse teilnehmen.
Nein, es ist geplant, die Standorte der Juniorklassen so einzurichten, dass sie für die Kinder in zumutbarer Erreichbarkeit liegen.
Wir steigen zunächst damit ein, dass wir die bestehenden Grundschulförderklassen zu Juniorklassen weiterentwickeln. Im Anschluss ist eine Ausdehnung in die Fläche vorgesehen. Die Juniorklassen sind Regelklassen der Grundschule. Sie werden von den Staatlichen Schulämtern im Benehmen mit dem Schulträger eingerichtet.
Die Entscheidung, ob und wie ggfs. ein Transport eingerichtet wird, liegt in der kommunalen Zuständigkeit vor Ort.
Juniorklassen bestehen aus 12 bis 20 Schülerinnen und Schülern, die rechnerische durchschnittliche Klassengröße liegt bei 16.
Schulen in freier Trägerschaft haben ebenfalls die Möglichkeit, Juniorklassen an bestehenden Grundschulen einzurichten. Ein neuer Genehmigungsprozess ist hierfür nicht erforderlich.
Die bisherigen Grundschulförderklassen werden ab dem 1. August 2026 in Juniorklassen überführt. Wir gehen aktuell davon aus, dass im Endausbau ca. an jeder dritten Grundschule eine Juniorklasse eingerichtet sein wird.
Bis zur flächendeckenden Einrichtung der Juniorklassen (ab dem Schuljahr 2028/2029) kann ab dem Schuljahr 2026/2027 für Kinder die entsprechende Empfehlung zum Besuch einer Juniorklasse ausgesprochen werden. Die Verbindlichkeit des Besuchs einer Juniorklasse tritt mit dem Erreichen der Flächendeckung in Kraft.
Das Programm „Lernen mit Rückenwind“ soll fortgeführt werden. Der Fokus soll zukünftig noch gezielter auf der Förderung der Basiskompetenzen liegen. Darüber hinaus soll weiterhin eine am Bedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtete fachliche bzw. soziale und emotionale Förderung mit einem engen Bezug zum Lernen sichergestellt werden. Ziel ist, dass auch Kinder und Jugendliche mit Unterstützungsbedarf, die bereits im Schulsystem an öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft sind und nicht vom aufwachsenden neuen Sprachförderkonzept profitieren werden, gefördert werden können.
Neuer Übergang auf weiterführende Schulen (früher Grundschulempfehlung)
Fragen und Antworten zum „Neuen Aufnahmeverfahren in Klasse 4 Baden-Württemberg“ – NAVi 4 BW (ehemals „Grundschulempfehlung“)
Die bisherige Grundschulempfehlung wurde zu einem „Neuen Aufnahmeverfahren Klasse 4 in Baden-Württemberg“ (NAVi 4 BW) für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten weiterentwickelt. NAVi 4 BW stützt sich auf wissenschaftliche Kriterien und bietet dadurch eine verlässliche Orientierung. Dadurch wollen wir den Eltern und Kindern künftig eine passgenaue Entscheidungshilfe für den weiteren Bildungsweg geben. Indem wir noch gezielter auf die Begabungen, Fähigkeiten und Leistungen jedes Kindes schauen, wollen wir sicherstellen, dass Schülerinnen sowie Schüler ihren eingeschlagenen Bildungsweg nicht verlassen müssen. Eine gute Empfehlung stärkt die Bildungsgerechtigkeit.
NAVi 4 BW setzt sich zusammen aus:
- Informationsveranstaltungen der Grundschulen zur Vorstellung der weiterführenden Schularten,
- den Ergebnissen der Kompetenzmessung „Kompass 4“
- Informations- und Beratungsgesprächen durch die Klassenlehrkräfte,
- dem Elternwillen,
- zusätzlichen Beratungsangeboten durch Lehrkräfte der Grundschule und/oder einer Beratungslehrkraft,
- der pädagogischen Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz auf Grundlage der in Klasse 4 erreichten Noten sowie der überfachlichen Kompetenzen,
- der Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg,
und bei Bedarf für die Aufnahme ins Gymnasium: dem Potenzialtest.
Die neuen Regelungen finden zum ersten Mal Anwendung bei dem Jahrgang, der im Schuljahr 2024/2025 die 4. Klasse besucht.
Eine Anmeldung am Gymnasium wird künftig nur dann möglich sein, wenn
- neben dem Elternwillen
entweder
- die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz, insbesondere auf Grundlage der Noten, sowie der überfachlichen Kompetenzen dies empfiehlt oder
- die entsprechenden Leistungen in der Kompetenzmessung „Kompass 4“ erreicht werden.
Falls beides keine Prognose für den Schulerfolg am Gymnasium zulässt, kann als zusätzliche Möglichkeit ein Potenzialtest, der an den Gymnasien durchgeführt wird, die Aufnahme ermöglichen.
In die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz fließen insbesondere die in Klasse 4 gezeigten schulischen Leistungen und die Einschätzung der überfachlichen Kompetenzen ein. Die pädagogische Gesamtwürdigung basiert auf differenzierten kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte.
Den Anforderungen des Niveaus E (erweitertes Niveau) wird in der Regel entsprochen, wenn in der Halbjahresinformation der Klasse 4 in den Fächern Deutsch und Mathematik im Durchschnitt mindestens gut-befriedigend (2,5) erreicht wurde und keines dieser beiden Fächer schlechter als mit der Note befriedigend (3,0) bewertet worden ist.
Ja. Kinder, die die Aufnahmevoraussetzungen für das Gymnasium erfüllen, erhalten in der Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg bzw. bei Bestehen des Potenzialtests hierüber eine Bestätigung, die bei der Anmeldung am Gymnasium als Nachweis vorgelegt werden kann.
Die Aufnahmevoraussetzungen gelten auch für die anerkannten privaten Gymnasien.
Die Informationsveranstaltungen zur Vorstellung der weiterführenden Schularten finden im ersten Halbjahr der vierten Klasse an der Grundschule statt. Dort erhalten die Eltern einen umfassenden Überblick über die möglichen Bildungswege in Baden-Württemberg. Auch die beruflichen Schulen sowie die Beratungslehrkräfte nehmen an diesen Informationsveranstaltungen teil.
Die Kompetenzmessung „Kompass 4“ wird landesweit zentral zur Verfügung gestellt, besteht aus einem fachlichen und einem überfachlichen Teil und wird im ersten Halbjahr in Klasse 4 durchgeführt. Der fachliche Teil, der auf dem Bildungsplan der Grundschule basiert, beinhaltet Aufgaben aus den Bereichen Deutsch (Leseverständnis, Rechtschreiben, Sprachgebrauch) und Mathematik (Zahlen und Operationen, Raum und Form, Größen und Messen, Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit). Der überfachliche Teil beinhaltet die Einschätzungen von Lehrkräften zu Verhalten, Arbeiten und Lernen des Kindes. Er fließt nicht in die Bewertung von „Kompass 4“ ein, ist jedoch wichtiger Bestandteil der Informations- und Beratungsgespräche. Die Teilnahme an Kompass 4 ist verpflichtend.
Die Teilnahme an Kompass 4 ist seit dem Schuljahr 2024/2025 verpflichtend und von allen öffentlichen Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Bildungsgang Grundschule (auch die Modellschulen des Schulversuchs „Lernförderliche Leistungsrückmeldungen“) durchzuführen.
Es nehmen grundsätzlich also alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 in Baden-Württemberg teil. Dies umfasst auch Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen in Deutsch und Mathematik sowie Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die eine Regelklasse besuchen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Hör-, Sprach- und Sehbeeinträchtigungen werden modifizierte Arbeiten zur Verfügung gestellt.
Private, staatlich anerkannte Grundschulen und SBBZ mit Bildungsgang Grundschule können bereits in diesem Schuljahr Kompass 4 anbieten. Ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 sind sie hierzu auch rechtlich verpflichtet.
Wir halten Kompass 4 für ein wichtiges Instrument, um die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn zu ergänzen. Gerade weil es sich um landesweit einheitliche Aufgaben handelt, erhalten Eltern, aber auch Lehrerinnen und Lehrer eine gute Vergleichbarkeit und damit eine nochmals eine objektive Ergänzung ihrer eigenen Bewertungen. Die Ergebnisse sollten aber getrennt von der eigenen Einschätzung, bzw. des Kollegiums gesehen werden. Das ist eine Chance für alle und kann bei der Beratung dienlich sein. Das ist gerade das Ziel von Kompass 4, und dies sowohl für Eltern als auch für Lehrkräfte optimal zu leisten, daran arbeiten wir.
Ja. „Kompass 4“ findet jeweils um 9 Uhr an folgenden Terminen statt:
Haupttermine:
Dienstag, 19. November 2024 (Deutsch),
Mittwoch, 20. November 2024 (Mathematik).
Nachtermine:
Dienstag, 26. November 2024 (Deutsch),
Mittwoch, 27. November 2024 (Mathematik).
Die Arbeiten dauern in jedem Fach 45 Minuten und starten an allen Terminen landesweit einheitlich um 09:00 Uhr.
Für Schülerinnen und Schüler, die z. B. krankheitsbedingt nicht am Haupttermin teilnehmen können, ist die Teilnahme am Nachtermin vorgesehen. Sollten diese auch den Nachtermin nicht wahrnehmen (können), wird es keinen „Nach-Nach-Termin“ oder anderen „Nachschreibtermin“ geben.
In diesem Fall kann der Zugang zum Gymnasium über die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz oder den Potenzialtest erreicht werden.
Ein gezieltes inhaltliches Üben oder eine Vorbereitung ist nicht sinnvoll, da die Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler objektiv ermittelt werden sollen. Die Schülerinnen und Schüler sollten jedoch darin unterstützt werden, die Arbeiten motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.
Der fachliche Teil, der auf dem Bildungsplan der Grundschule Baden-Württemberg basiert, beinhaltet Aufgaben aus den Bereichen:
- Deutsch: Leseverständnis, Rechtschreiben, Sprachgebrauch
- Mathematik: Zahlen und Operationen, Raum und Form, Größen und Messen, Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit
Der überfachliche Teil beinhaltet die Einschätzung von Lehrkräften zu Verhalten, Arbeiten und Lernen der Schülerin / des Schülers. Er fließt nicht in die Bewertung von „Kompass 4“ ein, ist jedoch wichtiger Bestandteil der Informations- und Beratungsgespräche, welches Eltern/Erziehungsberechtigte mit den Klassenlehrkräften führen.
Kompass 4 wird am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) im Auftrag des Kultusministeriums entwickelt. Die Erstellung erfolgt durch erfahrene Personen aus der Schulpraxis, Fortbildung und Seminare in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachreferat des IBBW. Zudem wurde dieser Prozess wissenschaftlich begleitet.
Nein. Die Arbeiten verbleiben an der Schule und werden weder den Schülerinnen und Schülern noch den Eltern/Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten können aber selbstverständlich während des Informations- und Beratungsgesprächs Einsicht nehmen.
Wenn es die Gegebenheiten vor Ort nicht anders zulassen, ist die Organisation auch durch eine andere Lehrkraft möglich. Diese sollte entsprechend mit den Modalitäten vertraut sein
Die Ergebnisse von Kompass 4 werden in den im Dezember/Januar stattfindenden Informations- und Beratungsgesprächen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten thematisiert.
Kompass 4 ist kein "Förderinstrument", dennoch lassen sich möglicherweise individuelle Bedarfe ableiten. Dazu kann a) auf bereits bestehende Unterstützungsangebote, die den Schulen etwa im Rahmen von „Lernen mit Rückenwind“ zur Verfügung gestellt wurden (z.B. https://www.lernstandserhebungen-bw.de/rueckenwind) sowie b) auf Fortbildungsangebote des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (bspw. Starke Basis!, Grundwortschatz Deutsch Grundschule, QuaMath u.v.m., siehe dazu https://www.zsl-bw.de) zurückgegriffen werden.
Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen. Es werden nur Daten erhoben, die für das Verfahren relevant sind. Eine Weitergabe von Individualdaten erfolgt grundsätzlich nicht. Ausgenommen davon ist ggf. die Übermittlung vollständig anonymisierter Klassendaten (d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler) an das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Dort können diese Daten für die für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Kompass 4 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.
Auf Basis der eingegebenen Daten enthalten die Fachlehrkräfte einer Klasse Informationen zur Klasse sowie zu einzelnen Schülerinnen und Schülern. Die Daten verbleiben an der Schule und werden grundsätzlich nicht weitergegeben. Ausgenommen davon ist ggf. die Übermittlung vollständig anonymisierter Klassendaten (d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler) an das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Dort können diese Daten für die für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Kompass 4 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.
Private, staatlich anerkannte Grundschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Bildungsgang Grundschule können bereits in diesem Schuljahr Kompass 4 anbieten. Ab dem kommenden Schuljahr sind sie hierzu auch rechtlich verpflichtet.
Anerkannte freie Waldorfschulen müssen aufgrund der Besonderheiten des einheitlichen Bildungsgangs die Aufnahme- und Versetzungsbestimmungen der öffentlichen Schulen, somit insbesondere Kompass4, grundsätzlich nicht anwenden. Bei einem Übergang von einer freien Waldorfschule auf ein privates Gymnasium kommt es hinsichtlich der Aufnahmeentscheidung darauf an, ob das aufnehmende Gymnasium (staatlich) anerkannt ist. Ist das private Gymnasium anerkannt, gelten die Aufnahmebestimmungen der öffentlichen Gymnasien. Die Aufnahmeentscheidung des anerkannten Gymnasiums für das nächste Schuljahr erfolgt dann ebenso wie beim Wechsel an ein öffentliches Gymnasium anhand des Potenzialtests.
Ist das aufnehmende private Gymnasium nicht (staatlich) anerkannt, so entscheidet dieses im Rahmen seiner privatschulrechtlichen Freiheit und pädagogischen Verantwortung über eine Aufnahme.
Ein zweisprachiges Wörterbuch darf von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern in den ersten fünf Jahren nach erstmaligem Eintritt in das deutsche Schulsystem verwendet werden. Ein Bedeutungswörterbuch steht nicht zur Verfügung.
Weitere Informationen sind in der FAQ-Liste zum Einsatz der Wörterbücher in dieser Task Card verfügbar.
Die Regelungen zum zweisprachigen Wörterbuch gelten ab Zugang des Schreibens zum Einsatz bei zugewanderten Schülerinnen und Schülern in den ersten fünf Jahren nach erstmaligem Eintritt in das deutsche Schulsystem, das am 22. Oktober vom KM übermittelt wurde. Zunächst muss die Schule die Schülerin bzw. den Schüler darüber informieren, dass sie bzw. er ein zweisprachiges Wörterbuch bei den Leistungsfeststellungen einsetzen darf. Sofern die Schülerin bzw. der Schüler ein zweisprachiges Wörterbuch nicht beschaffen kann und dies der Schule anzeigt, ist die Schule in der Pflicht, dieses zu beschaffen, sofern es auf dem Markt verfügbar ist. Steht kein Wörterbuch in der benötigten Sprache zur Verfügung, muss auf eine alternative Sprache ausgewichen werden, welche die Schülerin bzw. der Schüler beherrscht. Hierzu können auch digitale Lösungen (s.u.) zum Einsatz kommen. Es kann Einzelfälle geben, in denen es der Schule trotz großer Bemühung nicht gelingt, ein relevantes zweisprachiges Wörterbuch zur Verfügung zu stellen oder die o.g. Vorgehensweise auf Grund der Kurzfristigkeit hinsichtlich des bevorstehenden Kompass 4 im Einzelfall abzuschließen. In diesen Fällen ist ausnahmsweise auf ein deutsches Bedeutungswörterbuch auszuweichen.
Es dürfen digitale Übersetzer verwendet werden. Ebenso ist es möglich, bei Tablets ein digitales Wörterbuch, das im Offline-Modus betrieben wird, aufzuspielen. Dabei muss in beiden Fällen bei Leistungsfeststellungen und Abschlussprüfungen sichergestellt sein, dass diese Geräte nicht mit dem Internet verbunden sind und dass über sie kein Zugang zu unzulässigen Hilfsmitteln erlangt werden kann. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der digitale Übersetzer oder das o.g. digitale Wörterbuch lediglich zum Nachschlagen einzelner Wörter genutzt werden kann und keine darüber hinausgehenden Übersetzungsleistungen erbringt (z.B. ganze Sätze).
Die Lehrkräfte der Klasse 4 stehen den Eltern/Erziehungsbrechtigten zu Gesprächen über den Leistungs- und Entwicklungsstand ihres Kindes zur Verfügung. Dort können Sie z.B. Fragen stellen: Wie konzentrationsfähig ist mein Kind? Wie intensiv kann sich mein Kind in eine Sache vertiefen? Wie selbständig ist mein Kind beim Lernen? Wie geht mein Kind mit Misserfolgen um? Wo hat mein Kind Stärken/Schwächen?
Die Klassenkonferenz erstellt am Ende des ersten Schulhalbjahres eine pädagogische Gesamtwürdigung. Grundlage der pädagogischen Gesamtwürdigung sind insbesondere die in Klasse 4 erreichten Noten in Deutsch und Mathematik. Die überfachlichen Kompetenzen (Einschätzungen zu Verhalten, Lernen und Arbeiten) werden ebenfalls berücksichtigt. Die pädagogische Gesamtwürdigung basiert auf differenzierten kontinuierlichen Beobachtungen des Kindes durch die Lehrkräfte.
Der Klassenkonferenz gehören alle in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte unter Vorsitz der Schulleiterin bzw. des Schulleiters an.
Die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg ist ein Formularsatz und ergibt sich aus den Ergebnissen der Kompetenzmessung „Kompass 4“ sowie der pädagogischen Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz.
Sie wird mit der Halbjahresinformation der Klasse 4 herausgegeben und für den Bildungsweg
- an der Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule zum Hauptschulabschluss führende grundlegende Niveau (G-Niveau), oder
- an der Real- oder Gemeinschaftsschule zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau (M-Niveau), oder
- an dem Gymnasium oder der Gemeinschaftsschule zur Hochschulreife führende erweiterte Niveau (E-Niveau)
ausgesprochen.
Für den Übergang auf ein Gymnasium ist die Rückmeldung für den weiteren Bildungsweg auf E-Niveau verbindlich, weil ein erfolgreicher Besuch des Gymnasiums entsprechende Leistungen und Begabungen voraussetzt. Anders als an anderen weiterführenden Schularten erfolgt der Unterricht am Gymnasium ausschließlich auf gymnasialem Niveau (E-Niveau). Aus diesem Grund wird der Zugang zum Gymnasium durch die Ergebnisse in der Kompetenzmessung „Kompass 4“ und/oder der pädagogischen Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz geregelt. Erfüllt ein Kind keine der beiden Voraussetzungen, können es die Eltern es zu einem Potenzialtest an einem Gymnasium anmelden.
Die Realschulen bieten wie bisher auch sowohl das M-Niveau als auch das G-Niveau an. Eine Verbindlichkeit der Empfehlung ist daher nicht zielführend. Stattdessen haben die Schülerinnen und Schüler in der Phase der Orientierung in Klassenstufe 5 ein Jahr Zeit, um den Anforderungen des Niveau M gut folgen zu können. Leistungsschwächere Schülerinnen und Schülern erhalten in Klassenstufe 5 angemessene Unterstützung. Am Ende von Klassenstufe 5 wird anhand der Noten entschieden, ob die Schülerinnen und Schüler in Klassenstufe 6 durchgängig in allen Fächern auf dem M-Niveau oder G-Niveau lernen.
Der Elternwille ist weiterhin eines der wichtigsten Elemente des Übergangs auf die weiterführenden Schulen und maßgeblich für die Aufnahme an einer Haupt-, Werkreal-, Real- oder Gemeinschaftsschule.
Mit Blick auf die Schulart Gymnasium ist der Elternwille einer von drei entscheidenden Faktoren. Neben dem Elternwillen ist die Aufnahme in das Gymnasium davon abhängig, dass die Schülerin bzw. der Schüler die dafür notwendige Begabung und Leistungen mitbringt.
Am Potenzialtest können Schülerinnen und Schüler teilnehmen, wenn weder die Einschätzung der Klassenkonferenz noch das Ergebnis in der zentral bereitgestellten Kompetenzmessung „Kompass 4“ dem Wunsch der Eltern nach einer Anmeldung am Gymnasium entsprechen. Der Potenzialtest wird vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) bereitgestellt und an Gymnasien durchgeführt.
Der Potentialtest findet an einem Gymnasium statt, das der jeweiligen Grundschule für diesen Zweck zugeordnet wird.
Der Potenzialtests an den Gymnasien findet am Dienstag, 18. Februar 2025 statt.
Nachtermin ist Dienstag, 25. Februar 2025.
Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zum Nachteilsausgleich auch bei dem Potenzialtest. Ein Notenschutz kann nicht gewährt werden.
Das bisher angebotene „besondere Beratungsverfahren“ als zusätzliche Entscheidungshilfe entfällt. Ein Beratungsbedarf der Eltern/Erziehungsberechtigten wird über das reguläre Angebot der Beratungslehrkräfte abgedeckt. Die Möglichkeit der Beratung bleibt somit ohne Einschränkungen erhalten.
- Zentrale Kompetenzmessung (Kompass 4):
Haupttermin: Dienstag, 19. und Mittwoch, 20. November 2024
Nachtermin Dienstag, 26. und Mittwoch, 27. November 2024 - Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern über die beabsichtigte Schullaufbahnwahl:
bis Freitag, 31. Januar 2025 - pädagogischen Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz und Ausgabe der Empfehlung über den weiteren Bildungsweg sowie ggf. Bestätigung der Grundschule über die Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen für den Besuch eines Gymnasiums an die Eltern gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4:
bis Freitag, 7. Februar 2025 - Entscheidung der Eltern, ob sie die Teilnahme am Potenzialtest wünschen. Eingang der Anmeldung zum Potenzialtest bei dem gewünschten Gymnasium:
spätestens vier Schultage nach Ausgabe der Grundschulempfehlung - Potenzialtests an den Gymnasien:
Haupttermin: Dienstag, 18. Februar 2025
Nachtermin: Dienstag, 25. Februar 2025 - Anmeldung der Schülerinnen und Schüler für die weiterführenden Schulen:
Montag, 10. März 2025 bis Donnerstag, 13. März 2025
Ja, diesbezüglich gibt es keine Änderung.
G9
Fragen und Antworten zu G9.
Baden-Württemberg kehrt ab dem Schuljahr 2025/26 zum neunjährigen Gymnasium als Regelform zurück. Wir starten aufwachsend mit den Klassen 5 und 6.
Nein, es gibt weiterhin die Möglichkeit, in acht Jahren zum Abitur zu gelangen. Die Gymnasien können eigenverantwortlich entscheiden, ob sie beim Regierungspräsidium einen Antrag zur Einrichtung eines G8-Zuges stellen.
Nein. In den vergangenen Monaten haben wir in zahlreichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Praxis die Anforderungen an ein neues G9 definiert. Wir waren uns einig: Nur, wenn wir unseren Kindern die richtigen Kompetenzen und Fähigkeiten für die Herausforderungen von morgen mitgeben, bleibt Baden-Württemberg auch zukünftig ein starkes Land mit hoch qualifizierten Menschen und einer innovativen Wirtschaft.
Das neue G9 umfasst fünf zentrale Innovationen: Wir stärken die Grundlagenfächer Deutsch und Mathematik in der Unterstufe, den naturwissenschaftlichen Bereich, die Demokratiebildung, die Berufliche Orientierung sowie die Lern- und Leistungsentwicklung durch ein individuelles Schülermentoring.
Und: Schülerinnen und Schüler sollen im Vergleich zum bisherigen G8 entlastet werden, indem sie im neuen G9 weniger Wochenstunden pro Schuljahr haben.
Wir stärken die Grundlagenfächer Deutsch und Mathematik in der Unterstufe. Die Stärkung der Grundlagenfächer durch zusätzlichen Unterricht in Verbindung mit einer verbindlichen Verankerung einer leistungsbezogenen Differenzierung ermöglicht zugleich die Entwicklung individueller Stärken und die Kompensation von Schwächen der Schülerinnen und Schüler.
Informatik ist im 21. Jahrhundert Teil der Allgemeinbildung. Der Medienbildung kommt darüber hinaus auch gesellschaftlich eine hohe Relevanz zu. Wir führen deshalb das Pflichtfach „Informatik und Medienbildung“ durchgängig von Klasse 5 bis 11 ein.
Zukünftig wird es nur das Profilfach „Naturwissenschaft und Technik“ (NwT) geben. Das Profilfach „Informatik, Mathematik, Physik“ (IMP) wird eingestellt.
Die Naturwissenschaften erfahren eine Stärkung der Fächer Biologie, Chemie und Physik.
Das Fach „Biologie, Naturphänomene und Technik“ (BNT) in Klasse 5 und 6 wird aufgelöst. Die dort bisher im Umfang von vier Wochenstunden verankerten Fachanteile Biologie werden dem Fach Biologie zugeführt.
Demokratiebildung in der Schule trägt entscheidend dazu bei, junge Menschen zu selbstverantwortlichem und demokratischem Handeln in unserer Gesellschaft zu befähigen. Wir stärken die Demokratiebildung deshalb mit einem neuen Konzept, das insbesondere das projekt- und praxisorientierte Lernen im Kontext der Leitperspektiven Demokratiebildung und „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ (BNE) noch mehr in den Mittelpunkt stellt. Es umfasst die Klassen 5 bis 11.
Auf das in der Unterstufe fächerübergreifende Fundament Demokratiebildung (verbindliche Klassenlehrerstunden in den Klassen 5 und 6 mit entsprechender verbindlicher altersgerechter Berücksichtigung des Themas) folgt der Schwerpunkt BNE (Projektunterricht angebunden an das Ankerfach Geographie, i. d. R. fächerverbindend mit einem weiteren Fach).
Die Oberstufe vertieft den Schwerpunkt Demokratiebildung – unter Einbezug außerschulischen Engagements – mit dem zusätzlichen Projektkurs Demokratiebildung in Klasse 11 im Ankerfach Gemeinschaftskunde.
Zur didaktisch-methodischen Umsetzung erhalten die Gymnasien verbindliche Vorgaben und konkrete Unterstützung zum Beispiel in Form von Praxisbeispielen. Die Leitperspektiven sowie der sich aus dem Leitfaden Demokratiebildung ergebende Auftrag an alle Fächer bleiben unberührt.
Das Fach „Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung“ (WBS) beginnt weiterhin in Klasse 8 und wird um ein neues verbindliches Praktikumselement bzw. Praxiselemente zur Beruflichen Orientierung erweitert. Ziel ist insbesondere auch die Stärkung der Berufswahlkompetenz der Schülerinnen und Schüler. In Kohärenz mit der Stärkung der Demokratiebildung ist dieses Konzept auch von einem projekt-, praxis- und produktorientierten konkreten Lernen im Kontext der Leitperspektive BO gekennzeichnet.
Im neuen G9 fördern wir die fachübergreifende individuelle Lern- und Leistungsentwicklung der Schülerinnen und Schüler durch ein systematisches Mentoring. Das Mentoring ist an allen Gymnasien verbindlich und für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Es fokussiert auf zwei besonders relevante Klassenstufen, auf die Klassen 7 und 10. Ein individuelles Mentoring findet somit jeweils an den Schnittstellen der Bildungsbiographie statt (Übergang Unter-/Mittelstufe, Übergang Mittel-/Oberstufe).
Das neue G9 hat eine verbindliche klassenstufenbezogene Stundentafel für die Klassen 5 bis 11. Sie weist je Fach und Klassenstufe verbindliche Stundenvolumina aus.
Stundentafel G9
| ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Fach | Summe | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 |
Religion/Ethik | 11 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 1 | 1 |
Deutsch | 26 | 5 | 5 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Erste Pflichtfremdsprache | 22 | 4 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Zweite Pflichtfremdsprache | 18 |
| 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 |
Mathematik | 26 | 5 | 4 | 4 | 3 | 3 | 4 | 3 |
Geschichte | 10 |
|
| 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Geographie | 9 | 1 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Gemeinschaftskunde | 6 |
|
| 2 | 1 | 1 | 2 | |
Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung | 5 |
|
| 1 | 2 | 1 | 1 | |
Physik | 10 |
|
| 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Chemie | 7 |
|
|
| 1 | 2 | 2 | 2 |
Biologie | 10 | 2 | 1 | 2 | 1 |
| 2 | 2 |
Informatik und Medienbildung | 7 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Musik | 9 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Bildende Kunst | 9 | 2 | 2 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
Sport | 16 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
Profile | 12 |
|
| 3 | 3 | 3 | 3 | |
Poolstunden | 8 | 8 1 | ||||||
Klassenlehrerstunden | 2 | 1 | 1 |
|
|
|
|
|
Summe | 221 2 |
| ||||||
Wochenstundenzahl 3 |
| 28 | 29 | 29 | 31 | 32 | 33 | 33 |
1 Zwei Poolstunden sind verpflichtend für Mentoring einzusetzen, jeweils eine Stunde in den Klassenstufen 7 und 10. Eine weitere Poolstunde ist verpflichtend für Sport oder Musik einzusetzen. Die übrigen Poolstunden können flexibel von Klassenstufe 5 bis 11 eingesetzt werden. Sie sind für alle Schülerinnen und Schüler im Stundenplan auszuweisen. Zu beachten sind auch die Hinweise zur Verwendung der Poolstunden bei den Abibac-Gymnasien, den Gymnasien mit deutsch-englischen Abteilungen und den altsprachlichen Gymnasien.
2 ohne Berücksichtigung der zwei Poolstunden, die verbindlich für das Mentoring einzusetzen sind
3 ohne Berücksichtigung der Poolstunden
Eine einheitliche Stundentafel erleichtert einen möglichen Schulwechsel von Schülerinnen und Schülern und trägt insbesondere auch zu einer landesweit einheitlichen Qualitätssicherung und -entwicklung an den Schulen bei.
Dies bedeutet auch, dass die jeweilige Schule keine eigene schulspezifische Stundentafel mehr erarbeiten muss.
An den 43 G9-Modellschulen erfolgt ebenfalls ab dem Schuljahr 2025/2026, aufwachsend beginnend mit Klasse 5 und 6, die Umstellung auf „G9 neu“.
Der Gesetzentwurf befindet sich in der Anhörungsphase. Im Anschluss wird er nochmal dem Kabinett vorgelegt, bevor der Landtag über den Gesetzentwurf entscheidet. Dies ist für Ende Januar 2025 vorgesehen.
Gemeinschaftsschule
Fragen und Antworten zur Schulart Gemeinschaftsschule.
Unsere Gemeinschaftsschulen haben sich hervorragend in unserem Bildungssystem etabliert und leisten sehr gute Arbeit. Sie sind Garanten für ein zeitgemäßes und innovatives fachliches Lernen. Viele Schülerinnen und Schüler erreichen heute schon einen höheren Schulabschluss an den Gemeinschaftsschulen, als es nach der Grundschulempfehlung zu erwarten gewesen wäre. Die Gemeinschaftsschule ist und bleibt eine Schule des Bildungsaufstiegs.
Mit der Bildungsreform wollen wir diese Arbeit der Gemeinschaftsschulen weiter stärken. So wurde unter anderem vereinbart, dass die Gemeinschaftsschulen erstmals Ressourcen für ihre wichtige Arbeit im Rahmen des Coachings im Umfang von zwei Wochenstunden je Zug erhalten. Zwei weitere Wochenstunden je Zug sind verbindlich den Poolstunden zu entnehmen.
Gemeinschaftsschulen vermitteln in einem gemeinsamen Bildungsgang eine dem Gymnasium, der Realschule oder der Hauptschule entsprechende Bildung. Entsprechend können künftig alle allgemein bildenden Schulabschlüsse erreicht werden. Sollte das Abitur wegen einer fehlenden Oberstufe nicht am eigenen Standort angeboten werden, ist dies an einem benachbarten Standort mit Oberstufe, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder wegen der Durchlässigkeit des Bildungssystems auch an einem beruflichen Gymnasium möglich.
Bereits heute bieten neun öffentliche und vier private Gemeinschaftsschulen das Abitur direkt an der eigenen Oberstufe an. Aber auch an Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe können Schülerinnen und Schüler auf erhöhtem Niveau lernen und werden so auf die gymnasiale Oberstufe vorbereitet. Durch eine gute und enge Kooperation mit einer anderen Schule mit gymnasialer Oberstufe zeigen auch Gemeinschaftsschulen ohne eigene Oberstufe einen durchgängigen Weg in Richtung Abitur auf. Um diese Kooperationen noch sichtbarer zu machen, soll für diese Gemeinschaftsschule ohne gymnasiale Oberstufe in Zukunft die Möglichkeit bestehen, als Schulname neben der Schulartbezeichnung den Zusatz „mit gymnasialer Oberstufe im Verbund“ zu führen.
Ja, Gemeinschaftsschulen kooperieren mit Gymnasien ihrer unmittelbaren Umgebung. Besonders ausgeprägt sind diese an den Standorten, in denen in der gymnasialen Oberstufe gemeinsame Kurse gebildet werden. Zukünftig wollen wir laut Gesetzentwurf diese Kooperationsmöglichkeiten mit anderen Schulen mit bestehender gymnasialer Oberstufe erweitern. Durch diese Oberstufenverbünde stehen dann für Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule ein mit der kooperierenden Oberstufenschule abgestimmtes Angebot zur Verfügung. Es ist geplant, dass die Gemeinschaftsschule, die bisher keine Oberstufe führte, sich in der Folge „Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe im Verbund“ nennen kann.
Ja. Sollten mehrere Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe planen, gemeinsam eine neue Oberstufe pädagogisch auszugestalten, so ist dies auch in Zukunft möglich. Die bisherigen Prognosekriterien bleiben erhalten. Auch hier bleibt der Standort der Oberstufe formal an einer Schule.
Bei den Oberstufenverbünden handelt es sich um keinen Schulverbund im Sinne von § 16 Schulgesetz, sodass die an dem Oberstufenverbund beteiligten Schulen ihre rechtliche Selbständigkeit mit eigenen Schulleitungen wahren. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Vereinbarung, sodass jede der beteiligten Schulen ihre Entscheidungsautonomie behält, der Umfang der Zusammenarbeit nicht vordefiniert ist, aber zugleich sehr weitgehende Spielräume für die Kooperation eingeräumt werden sollen.
Mit dem Abitur und der Fachhochschulreife erlangen Schülerinnen und Schüler die Grundlage für ein Studium an der Hochschule oder für eine qualifizierte Berufsausbildung.
Mit dem Realschulabschluss und dem Hauptschulabschluss bieten sich gleichfalls zahlreiche Anschlussperspektiven. Entscheidend ist, dass jeder Abschluss eine weitere Anschlussmöglichkeit bietet. Neben den allgemein bildenden Schulen stellen die beruflichen Schulen mit ihrem breit gefächerten Angebot einen wichtigen Baustein für die Weiterqualifizierung dar.
Wenn ein junger Mensch zum Beispiel einen Hauptschulabschluss oder einen Realschulabschluss in einer allgemein bildenden Schule erworben hat, kann er im Rahmen des dualen Systems eine Berufsausbildung absolvieren oder sich in den beruflichen Bildungsgängen weiterbilden und die allgemeine Hochschulreife erlangen.
Das baden-württembergische Schulsystem ist also keine Einbahnstraße und richtet sich konsequent an der individuellen Entwicklung des Kindes aus.
Ja. Es sind keine Änderungen hinsichtlich der Betreuung der einzelnen Schülerin und des einzelnen Schülers durch einen Lerncoach geplant. Neu ist, dass wir zur Unterstützung des Coachings den Gemeinschaftsschulen Ressourcen in Höhe von zwei Wochenstunden je Zug zur Verfügung stellen werden. Zwei weitere Wochenstunden je Zug kommen hinzu. Diese sind verbindlich den Poolstunden zu entnehmen.
Ja. Eine Änderung der pädagogischen Konzeption ist nicht geplant. Weiterhin vermitteln die Gemeinschaftsschulen in einem gemeinsamen Bildungsgang eine dem Gymnasium, der Realschule oder der Hauptschule entsprechende Bildung.
Die Gemeinschaftsschulen werden weiterhin Stunden für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung erhalten.
Die pädagogische Konzeption bleibt bestehen. Noten werden außer in der Oberstufe und im Abschlussjahr der Sekundarstufe I nur auf Wunsch der Erziehungsberechtigten zusätzlich zu den schriftlichen Informationen des Lernentwicklungsberichts über ihre Leistungen in den einzelnen Fächern zum Schulhalbjahr und am Ende des Schuljahres ausgewiesen.
Eine Nichtversetzung mit der Verpflichtung, eine Klasse zu wiederholen, ist auch zukünftig nicht vorgesehen. Eine Ausnahme stellt - wie bereits bisher - die Versetzung in Klasse 10 auf dem E-Niveau in die gymnasiale Oberstufe dar.
Obwohl die Gemeinschaftsschule zur allgemeinen Hochschulreife führt, ist eine Empfehlung für die Schulart Gymnasium keine Voraussetzung für den Besuch der Schulart Gemeinschaftsschule. Vielmehr vermitteln die Gemeinschaftsschulen in einem gemeinsamen Bildungsgang zusätzlich auch eine der Realschule oder der Hauptschule entsprechende Bildung. Die Entscheidung über den anzustrebenden Bildungsabschluss fällt erst zu einem späten Zeitpunkt.
Gemeinschaftsschulen vermitteln in einem gemeinsamen Bildungsgang eine dem Gymnasium, der Realschule oder der Hauptschule entsprechende Bildung. Entsprechend können alle allgemein bildenden Schulabschlüsse erreicht werden. Ein Schulwechsel ist nicht erforderlich. Sollte das Abitur wegen einer fehlenden Oberstufe nicht am eigenen Standort angeboten werden, ist dies wegen der Gleichheit der Bildungspläne an einem benachbarten Standort mit Oberstufe, an einem allgemein bildenden Gymnasium oder wegen der Durchlässigkeit des Bildungssystems auch an einem beruflichen Gymnasium möglich.
Gemeinschaftsschulen vermitteln in einem gemeinsamen Bildungsgang eine dem Gymnasium, der Realschule oder der Hauptschule entsprechende Bildung. Sollte das Abitur wegen einer fehlenden Oberstufe nicht am eigenen Standort angeboten werden, ist dies wegen der Gleichheit der Bildungspläne beispielsweise an einem benachbarten Standort mit Oberstufe oder an einem allgemein bildenden Gymnasium möglich.
Die Gemeinschaftsschule bietet einen direkten Weg zum Abitur in 13 Jahren. Ab Klassenstufe 5 kann durchgängig auf dem erweiterten, gymnasialen Niveau gelernt werden. Ein Wechsel der Niveaustufen bleibt jedoch bis zuletzt möglich.
Durch die Anlage des Bildungsgangs besteht die Gewähr dafür, dass alle Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Begabungen und Bildungsabsichten konsequent und durchgängig auf die Oberstufe und das Abitur vorbereitet werden.
Es sind einige Innovationen geplant, wie zum Beispiel der Stärkung des Stellenwerts des Fachs Informatik. Ziel ist, den Bildungs- und Erziehungsauftrag zukunftsgerichtet weiterzuentwickeln und ihn noch stärker auf der Grundlage der Nachhaltigkeit zu erfüllen. Entscheidend sind jedoch die strukturellen Verbesserungen für die Schulart. So ist geplant, dass die Gemeinschaftsschulen, die bisher keine Oberstufe führen, sich künftig „Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe im Verbund“ nennen können, sofern sie eine entsprechende Kooperation mit anderen Schulen mit bestehender gymnasialer Oberstufe eingehen.
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Dezember 2024 im Landtag beraten. Die abschließende Entscheidung des Landtags ist Ende Januar 2025 vorgesehen.
Werkrealschule, Hauptschule
Fragen und Antworten zur Schulart Werkrealschule, Hauptschule.
Nein, die Schulart Werkrealschule, Hauptschule bleibt bestehen. Allerdings wird es den Werkrealschulabschluss nicht weiter geben. Die Standorte der Werkrealschulen, Hauptschulen können also erhalten bleiben und sie bieten weiterhin den Hauptschulabschluss an. Hier lernen junge Menschen mit einem sehr hohen Praxisbezug und werden von ihren Lehrkräften beim Lernen eng unterstützt.
Damit die Schülerinnen und Schüler, die 2024/2025 in die Klasse 5 der Werkrealschule, Hauptschule kommen, in Klassenstufe 10 die Prüfung noch ablegen können, wird die Werkrealschulabschlussprüfung noch mindestens bis zum Schuljahr 2029/2030 fortgeführt.
Für Schülerinnen und Schüler, die derzeit eine Werkrealschule, Hauptschule besuchen, haben die Veränderungen im Schulsystem keine Auswirkungen. Die Schülerinnen und Schüler können ihre Werkrealschulabschlussprüfung am Ende von Klassenstufe 10 ablegen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 an einer Werkrealschule, Hauptschule in die Klasse 5 eintreten.
Ja. Schülerinnen und Schüler können den Hauptschulabschluss, wie schon bisher, erwerben an den
- Werkrealschulen, Hauptschulen,
- Realschulen und
- Gemeinschaftsschulen.
Der mittlere Bildungsabschluss nach dem Hauptschulabschluss kann erlangt werden, wenn in Klasse 10 die Realschule oder die Gemeinschaftsschule besucht wird. Voraussetzung hierfür ist mindestens die Note 2 in Deutsch, Mathematik, Englisch sowie ein Durchschnitt von 3,0 in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern,
Ebenso ist der Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses über den Besuch der Zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule (2BFS) möglich. Auszubildende mit Hauptschulabschluss können sich nach Abschluss einer Berufsausbildung - abhängig von den erzielten Noten - einen dem mittleren Bildungsabschluss gleichwertigen Bildungsstand anerkennen lassen.
Künftig ist zudem angedacht, Kooperationsnetzwerke mit Beruflichen Schulen einzurichten, um den Übergang in eine Ausbildung zu erleichtern und eine praxisnahe Möglichkeit zu bieten, den Mittleren Schulabschluss in zehn Schuljahren zu erreichen.
Ein Schüler bzw. eine Schülerin mit einer Werkrealschulabschlussempfehlung kann auch eine Realschule besuchen. Schulleitungen und Lehrkräfte beraten gerne hinsichtlich der Profile der verschiedenen Schularten.
Die Aufnahme an einer Werkrealschule, Hauptschule stellt auch zukünftig keine formalen Anforderungen an die Grundschulempfehlung. Die Entscheidung, ob das Kind die Werkrealschule, Hauptschule besuchen soll, liegt bei den Eltern.
Um das Profil der Schulart weiter zu schärfen, stärken wir die berufsbezogenen und lebenspraktischen Elemente. Ganz konkret werden wir die für die heutige Berufswelt relevanten Bereiche Informatik, Künstliche Intelligenz und Medienbildung in einem regulären Fach bündeln und durchgehend in den Klasse 5 bis 9 anbieten.
Zusätzlich arbeiten wir an weiteren Maßnahmen, um die Werkrealschulen, Hauptschulen weiter zu profilieren.
In einem Schulverbund schließen sich mehrere Schularten organisatorisch zusammen, also beispielsweise eine Werkrealschule, Hauptschule mit einer Realschule. Die unterschiedlichen Schularten haben dann eine gemeinsame Schulleitung, eine Gesamtlehrerkonferenz, eine Schulkonferenz und einen Elternbeirat.
Die Einrichtung eines Schulverbunds erfolgt auf Antrag des Schulträgers und bedarf der Zustimmung der Schulverwaltung.
Innerhalb eines Schulverbunds behält die Werkrealschule, Hauptschule ihre ureigene Aufgabe, nämlich Schülerinnen und Schülern einen ersten Abschluss zu ermöglichen. Das Profil bleibt also auch in Zukunft erhalten – der Verbund hilft aber bei der Standortsicherung. Schülerinnen und Schüler können zielgerichtet auf den Hauptschulabschluss vorbereitet werden.
Innerhalb des Verbunds mit einer Realschule wechseln die Schülerinnen und Schüler, die das zum Realschulabschluss führende Niveau an der Realschule verlassen, an die Werkrealschule, Hauptschule. An diesen Realschulen im Schulverbund wird das zum Hauptschulabschluss führende Niveau G nicht mehr angeboten.
In einem Schulverbund bereitet die Werkrealschule, Hauptschule die Schülerinnen und Schüler gezielt auf den Hauptschulabschluss vor und ermöglicht ihnen einen reibungslosen Anschluss. Dabei liegt der Fokus auf der Förderung von Basiskompetenzen, der Orientierung an lebensnahen Sachverhalten und Aufgabenstellungen sowie praxisorientiertem Unterricht mit Bezug zur Berufswelt.
Um das Profil der Schulart weiter zu schärfen, stärken wir die berufsbezogenen und lebenspraktischen Elemente. Wir werden die für die heutige Berufswelt relevanten Bereiche Informatik und Medienbildung in einem regulären Fach bündeln und durchgehend in den Klasse 5 bis 9 anbieten. Zusätzlich arbeiten wir an weiteren Maßnahmen, um die Werkrealschulen, Hauptschulen weiter zu profilieren.
Die Werkrealschulen, Hauptschulen werden weiterhin Stunden für Maßnahmen zur Differenzierung und Förderung erhalten. Die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler an den Werkrealschulen, Hauptschulen erfolgt gezielt und passgenau im Unterricht. Die Bedürfnisse und Potenziale der Schülerinnen und Schüler werden berücksichtigt.
An der Werkrealschule, Hauptschule wählen alle Schülerinnen und Schüler bis zum Hauptschulabschluss ein Wahlpflichtfach, entweder Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES) oder Technik. Diese Wahl ermöglicht es ihnen, ihren Interessen nachzugehen und bietet Raum, ihre Begabungen weiterzuentwickeln.
Von Klasse 5 bis Klasse 9 erhalten die Schülerinnen und Schüler Noten, die eine klare und transparente Leistungsbewertung ermöglichen und somit eine nachvollziehbare Rückmeldung über ihre individuellen Fortschritte und Lernentwicklungen geben.
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Dezember 2024 im Landtag beraten. Die abschließende Entscheidung des Landtags ist Ende Januar 2025 vorgesehen. Die Änderungen gelten dann aufwachsend für die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/2026 die Klasse 5 der Werkrealschule, Hauptschule besuchen.
Es bleibt abzuwarten, welche Folgen die Schulgesetzänderung auf den zukünftigen Wechsel der Schülerinnen und Schüler zwischen den Schularten haben wird. Bis zu einer möglichen Rechtsänderung wird das Kultusministerium auf die Entwicklungen durch eine angemessene Bewertung der Einzelfälle Rücksicht nehmen.
Realschule
Fragen und Antworten zur Schulart Realschule.
Auch weiterhin werden die Realschulen ein sehr guter Ausgangspunkt für den Weg in die duale Ausbildung oder ein weiterführendes Gymnasium sein und vorrangig zum Realschulabschluss führen.
Laut Gesetzentwurf ist geplant, künftig die Phase der Orientierung an den Realschulen um ein Jahr zu verkürzen und auf das 5. Schuljahr zu begrenzen.
Die Realschule bietet zudem wie bisher einen klaren Weg zum Abitur. Um dies zu verstärken, können Realschulen künftig feste Kooperationen mit beruflichen Gymnasien, allgemein bildenden Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe eingehen.
Die Phase der Orientierung ist künftig die Klassenstufe 5. Hier findet die Leistungsfeststellung bei allen Schülerinnen und Schüler auf dem mittleren Niveau, das zum Realschulabschluss führt, statt. Leistungsstärkere und leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht entsprechend gefördert. Am Ende dieser Phase entscheidet sich dann, ob die Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 6 auf dem G-Niveau (= grundlegendes Niveau, entspricht dem Niveau der Hauptschule) oder dem M-Niveau (= mittleres Niveau, entspricht dem Niveau das zum Realschulabschluss führt) weiterlernen. Bislang wurde dies am Ende der 6. Klasse entschieden, künftig am Ende der 5. Klasse.
Damit werden Schülerinnen und Schüler, für die das M-Niveau eine Überforderung darstellt, bereits ab Klassenstufe 6 zielgerichtet auf den Hauptschulabschluss vorbereitet.
In der Phase der Orientierung erfolgen der Unterricht und die Leistungsbewertung auf dem Niveau M. Leistungsschwächere und leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler werden zielgerichtet durch vielfältige differenzierende Maßnahmen, gefördert (z.B. kooperatives Lernen, adaptiver Unterricht, Lernbänder etc.).
Am Ende von Klasse 5 wird an der Realschule eine Versetzungsentscheidung getroffen. Schülerinnen und Schüler, die am Ende von Klasse 5 nicht auf dem mittleren Niveau versetzt werden, können das Schuljahr wiederholen oder durchgängig in allen Fächern auf dem G-Niveau weiterlernen.
Die schulischen Leistungen entscheiden darüber, auf welchem Niveau eine Schülerin bzw. ein Schüler durchgängig lernt. Bei Niveauwechseln findet eine Beratung der Eltern und des Schülers bzw. der Schülerin statt.
Niveauwechsel sind abhängig von den erzielten schulischen Leistungen zu jedem Halbjahr möglich.
Die Realschulen entscheiden nach den Bedingungen vor Ort, ob sie innerhalb eines Klassenverbunds beide Niveaustufen unterrichten oder für unterschiedliche Niveaus getrennte Klassen anbieten.
In Schulverbünden einer Realschule mit einer Werkrealschule wird das G-Niveau in Zukunft nur noch an der Werkrealschule angeboten.
Die Realschule führt vorrangig zum Realschulabschluss. Die Aufnahme an einer Realschule ist aber nicht formal von einer bestimmten Empfehlung der Grundschule abhängig. Ausgehend vom Besuch einer Realschule sind alle Abschlüsse, auch das Abitur, möglich.
In einem Schulverbund schließen sich mehrere Schularten organisatorisch zusammen, also beispielsweise eine Werkrealschule mit einer Realschule. Die unterschiedlichen Schularten haben dann eine gemeinsame Schulleitung, eine Gesamtlehrerkonferenz, eine Schulkonferenz und einen Elternbeirat.
Die Einrichtung eines Schulverbunds erfolgt auf Antrag des Schulträgers und bedarf der Zustimmung der Schulverwaltung.
Häufig sind im Bereich der allgemein bildenden Schulen Verbünde aus Grundschulen und aus Werkrealschulen. Realschulen können auch weiterhin Verbünde mit einer Werkrealschule eingehen. Innerhalb eines solchen Verbundes behält die Werkrealschule ihre ureigene Aufgabe, Schülerinnen und Schülern einen ersten Abschluss zu ermöglichen. Für die Realschulen im Verbund mit einer Werkrealschule bedeutet dies künftig, dass Schülerinnen und Schüler, die ab Klasse 6 auf G-Niveau weiterlernen oder später auf das grundlegende Niveau wechseln, an der Werkrealschule unterrichtet werden. Schülerinnen und Schüler können innerhalb eines Schulverbunds zielgerichtet auf den angestrebten Abschluss vorbereitet werden, ohne überfordert zu werden.
Alle Realschulen verfügen über pädagogische Konzeptionen, um ihren Lern- und Lebensraum zu gestalten. Auch ein Schulverbund verfügt über eine pädagogische Konzeption.
Damit Schülerinnen und Schüler zielgerichtet auf ihren angestrebten Abschluss vorbereitet werden können, erhalten Realschulen künftig die Möglichkeit, mit einer anderen Realschule eine Kooperation einzugehen. Mit der neuen Möglichkeit der Kooperationen sollen sich Realschulen in zumutbarer Erreichbarkeit zueinander darüber verständigen können, an welchen Standorten in Zukunft das G- und M-Niveau und an welchem Standorten ausschließlich das M-Niveau angeboten wird. Die Entscheidung über die Beteiligung an einer Kooperation treffen die Schulträger mit Zustimmung der Gesamtlehrerkonferenzen und der Schulkonferenzen aller beteiligter Schulen.
Realschulen können zudem Kooperationen mit beruflichen Gymnasien, allgemein bildenden Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe eingehen, um den Schülerinnen und Schülern einen klaren Pfad zum Abitur zu ermöglichen und Übergänge gelingend zu gestalten.
Die Realschule zeichnet sich durch eine gute Balance zwischen theoretischem und praktischem Bezug aus. Sie wird auch weiterhin ein guter Ausgangspunkt für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben oder zum Abitur sein. Um leistungsstarken Schülerinnen und Schülern einen klaren Weg zum Abitur aufzuzeigen, können Realschulen zukünftig enger mit beruflichen Gymnasien, allgemein bildenden Gymnasien oder Gemeinschaftsschulen mit gymnasialer Oberstufe kooperieren.
Realschulen, die künftig nur das M-Niveau anbieten, erhalten zehn Poolstunden je Zug, die anderen Realschulen wie bisher 20 Poolstunden.
Realschulen im Verbund mit einer Werkrealschule erhalten deshalb zehn Poolstunden je Zug. Die Schülerinnen und Schüler, die vom M- auf das G-Niveau wechseln, lernen in diesen Schulverbünden zukünftig an der Werkrealschule.
An der Realschule erhalten Schülerinnen und Schüler klare und regelmäßige Rückmeldungen zu ihren Leistungen in Form von Noten.
An Realschulen im Verbund mit Werkrealschulen werden Schülerinnen und Schüler, die nach Klasse 5 auf dem grundlegenden Niveau weiterlernen, an der Werkrealschule unterrichtet.
Schülerinnen und Schüler an der Realschule wählen nach ihren Neigungen und Interessen ein weiteres Wahlpflichtfach: Alltagskultur, Ernährung, Soziales (AES), Technik oder Französisch.
Die 5. Klasse dient der Orientierung, ob das mittlere Niveau für die jeweilige Schülerin oder den jeweiligen Schüler angemessen ist.
Die neue Phase der Orientierung gilt ab dem Schuljahr 2025/2026 für die Klassenstufe 5.
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich im Dezember 2024 im Landtag beraten. Die abschließende Entscheidung des Landtags ist Ende Januar 2025 vorgesehen.
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren
Fragen und Antworten zu den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren.
Unsere Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) leisten hoch kompetente Arbeit, die für unsere gesamte Gesellschaft wichtig ist. Sie sind für viele Kinder und Jugendliche Lern- und Lebensraum zugleich, an dem sie Teilhabe erfahren und gesellschaftliche Integration ganz konkret stattfindet. Überall dort, wo die SBBZ die Bildungsgänge führen, die von der Schulgesetzänderung betroffen sind, haben diese auch in den SBBZ Auswirkungen. Dies schließt die weiterentwickelte Grundschulempfehlung für SBBZ mit dem Bildungsgang Grundschule ebenso wie die Aufnahme der Innovationselemente an SBBZ mit den Bildungsgängen Haupt-/Werkrealschule, Realschule und Gymnasien ein. Die SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen und geistige Entwicklung sind hiervon nicht betroffen.
Mit der geplanten Ausweitung des Ganztags auf alle SBBZ - mit Ausnahme der SBBZ mit Förderschwerpunkt Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung - schaffen wir eine vergleichbare Ausgangslage für alle Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe unabhängig vom Lernort.
Der zukünftige Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter schließt auch Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen mit ein. Deshalb sollen die ganztägigen Schul- und Betreuungsstrukturen zukünftig für diese Schülerinnen und Schüler analog zu dem Angebot für Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung zur Verfügung stehen. Dafür ändern wir das Schulgesetz. Bisher sind in den Ganztag nur die SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen einbezogen. Durch die Schulgesetzänderung werden alle Förderschwerpunkte (mit Ausnahme der Schülerinnen und Schüler in längerer Krankenhausbehandlung) in den Ganztag einbezogen.
Ja. Schülerinnen und Schüler an SBBZ mit dem Bildungsgang Grundschule nehmen, sofern es ihnen aufgrund ihrer Behinderung möglich ist, ebenso wie die Schülerinnen und Schüler an Grundschulen auch an den Kompetenzmessungen teil. Die neue Kompetenzmessung, die künftig den Eltern von Grundschulkindern Orientierung für die Auswahl der weiterführenden Schule bietet, steht auch Schülerinnen und Schüler der SBBZ zur Verfügung. Ebenso wie bei allen Grundschulkindern ist die Kompetenzmessung auch in den SBBZ künftig ein wichtiges zusätzliches Bewertungskriterium neben allen fachlichen und überfachlichen Leistungen der Schülerinnen und Schüler sowie der Einschätzung der Klassenkonferenz.
Die Stärkung des beruflichen und lebenspraktischen Profils der Realschulen entspricht dem Verständnis einer anschlussorientierten pädagogischen Ausrichtung der SBBZ. Von daher bieten die Änderungen den SBBZ mit Bildungsgang Realschule in besonderer Weise die Möglichkeit, ihre vorhandenen Konzepte noch passgenauer und nachhaltiger für den einzelnen auszugestalten.
Inklusion
Fragen und Antworten zur Inklusion.
Inklusion ist keine Frage der Schulstruktur. Die Veränderungen bei der Bildungsreform in Verbindung mit den Innovationselementen unterstützen diesen Prozess. Auch gilt weiterhin, dass sich alle Schularten in der Sekundarstufe I in vergleichbarer Weise für das Thema Inklusion öffnen. Hierfür haben wir auch das Konzept „Entwicklungsräume Inklusion“ entwickelt. Damit ist klar vorgegeben, dass sich in jeder Raumschaft jede weiterführende Schule für dieses Thema bereithalten muss. Hierfür hat das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) ein Qualifizierungskonzept erarbeitet, über das die Schulen frühzeitig auf diese Aufgabe vorbereitet werden. Die Steuerungsaufgabe der Schulverwaltung sichert, dass Inklusion an jeder Schule im Schulkonzept und im Schulalltag zukünftig verankert sein wird.