Hinweis: Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen vom 21. Juni 2022 (K.u.U. S. 62), zuletzt geändert durch VwV vom 9. April 2024 (K.u.U. 101),wurde aktuell durch Verwaltungsvorschrift vom 15. August 2025 geändert. Die Änderung wird am 8. September 2025 im Amtsblatt Kultus und Unterricht bekanntgemacht und tritt am 9. September 2025 in Kraft.
Sie finden sie hier:
Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zur Ganztagsgrundschule und zum Ganztagsbetrieb an Grundstufen von sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen (PDF, barrierefrei, Stand: 15. August 2025)
Durch das Mehr an Zeit bieten ganztägige Bildungsangebote einen strukturierten und rhythmisierten Schulalltag, abwechslungsreiches Lernen, verlässliche erzieherische Begleitung, bessere Bildungschancen durch intensive Förderung sowie umfassende Betreuung. Die Ganztagsschule ist ein Ort zum Lernen und Leben.
Ganztagsschulen bieten Zeit und Raum für Vertiefung, sie ermöglichen einen besseren Zugang zu Bildungsangeboten auch im außerschulischen Bereich durch Zusammenarbeit mit Vereinen und Institutionen. Sie tragen dazu bei, herkunftsbedingte Benachteiligungen im Schulsystem zu überwinden und verbessern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Neben den Ganztagsschulen gibt es flexible und modulare Betreuungsangebote, die durch das Land bezuschusst werden. Die organisatorische und inhaltliche Verantwortung für die Betreuungsangebote liegt beim Schulträger.
Der Ausbau der bestehenden Ganztagsangebote hat in Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert. Die Weiterentwicklung ist als wesentlicher Auftrag in der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung festgehalten.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Ganztagsschule in Baden-Württemberg wurde zum Schuljahr 2019/2020 der Qualitätsrahmen Ganztagsschule Baden-Württemberg eingeführt. Dieser entstand in enger Abstimmung mit Frau Prof. Dr. phil. Anne Sliwka, Institut für Bildungswissenschaft der Universität Heidelberg, die ihre wissenschaftliche Expertise eingebracht hat. Darüber hinaus sind wichtige Hinweise und Anregungen zahlreicher am Entwicklungsprozess Beteiligter aus den Bereichen Schule, Schulverwaltung, Schulträger, Lehrerverbände, Eltern- und Schülerschaft, außerschulische Partner, Wirtschaft und den Beratungsgremien des Kultusministeriums eingeflossen. Eindeutige Rahmenbedingungen wurden dafür formuliert, was eine leistungsstarke Ganztagsschule für die Schülerinnen und Schüler erbringen soll.
Den Ganztagsschulen im Land soll der Qualitätsrahmen zugleich wertvolle Anregung, Impuls und Orientierung geben. Er ist eine wesentliche Grundlage für die pädagogische und organisatorische Arbeit in den bestehenden wie auch in den künftigen Ganztagsschulen.
Im Schuljahr 2023/2024 gab es insgesamt 522 schulgesetzlich verankerte Ganztagsschulen gemäß § 4 a SchG im Primarbereich und insgesamt 2.033 öffentliche und private Ganztagsschulen nach KMK-Definition (Ganztagsbetrieb an mindestens drei Tagen à mindestens sieben Zeitstunden), darunter 1.792 öffentliche Ganztagsschulen. (Quelle: Amtliche Schulstatistik). Jedes Jahr werden neue Ganztagsschulen eingerichtet.
Flyer Ganztagsschule und flexible Betreuungsangebote in Baden-Württemberg (PDF, barrierefrei)
Präsentation Ganztagsschule Baden-Württemberg: