Ganztag

Statistik Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)

Im Zuge der Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 wird eine neue Bundesstatistik erstellt, um die aktuelle Ganztagsförderung zu erfassen.

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Schülerinnen und Schüler in einem Schulraum

Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) vom 2. Oktober 2021 wird ein (stufenweiser) Anspruch auf eine ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder der Klassenstufen eins bis vier ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt (siehe § 24 Absatz 4 SGB VIII).

Im Zuge dessen wird auch erstmals in Baden-Württemberg zum Stichtag 01. März 2025 eine neue, dezentrale Bundesstatistik über „Kinder in den Klassenstufen eins bis vier“ gemäß § 98 Absatz 1 Nummer 1a i.V.m. § 99 Absatz 7c, § 101 Absatz 2 Nummer 10 SGB VIII durchgeführt werden, um die aktuelle Ganztagsförderung zu erfassen und das Gesetz langfristig zu evaluieren (Ganztagsausbaustatistik).

Das Kultusministerium hat mit dem neu ins Schulgesetz eingefügten § 115 c und der betreffenden Rechtsverordnung die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung der Ganztagsausbaustatistik auf Individualdatenbasis ab 2025 geschaffen. § 115 c SchG und die Rechtsverordnung treten im März 2025 in Kraft.

Der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wurde seitens des Kultusministeriums mit der Erhebung der Daten beauftragt (Erhebungsstelle).

Die geprüften Daten werden dann dem Statistischen Landesamt übermittelt zur Weiterleitung an das Statistische Bundesamt.

Weitere Informationen, Support und Rückfragen

Alle weiteren Informationen zum Vorgehen finden Sie auf der KVJS-Website. Hier stehen Ihnen ausführliche Erklärvideos zur Registrierung, Datenerhebung und weiteren Schritten zur Verfügung.

Sehr gerne steht Ihnen auch das KVJS-GaFöG-Team persönlich zur Verfügung. Sie erreichen das Team per E-Mail unter info.gafoeg@kvjs.de oder telefonisch unter der Nummer 0711 6375-600.