Die gemeinsame Verwaltungsvorschrift (VwV) des Kultusministeriums und des Innenministeriums über das Verhalten an Schulen bei Notfällen und Krisenereignissen (VwV Krisenereignisse an Schulen) mit Musterkrisenplan vom 1. April 2024 beinhaltet Regelungen zum Umgang mit Notfällen und Krisenereignissen im Kontext Schule.
Hierzu zählen vorbereitende Maßnahmen, wie die Erstellung des schulspezifischen Krisenplans und die Einrichtung des schulinternen Krisenteams sowie Vorgaben zum Vorgehen bei verschiedenen Notfällen und Krisenereignissen.
Unterstützung und Beratung der Schulen
Krisenvorsorge
Das jeweilige Krisenteam der Abteilung 7 „Schule und Bildung“ der vier Regierungspräsidien informiert Schulleitungen jährlich über ein Informationsschreiben zur Vorbereitung auf und den Umgang mit schulischen Notfällen und Krisenereignissen.
Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) bietet Fortbildungen für schulische Krisenteams zur Krisenvorsorge und -nachsorge an. Allgemeine Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des ZSL. Bei Fragen zu Fortbildungsangeboten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Schulpsychologische Beratungsstelle bzw. an das Arbeitsfeld 8 „Beratung“ der zuständigen ZSL-Regionalstelle.
Mit der Broschüre mit CD „Handlungshilfe für Schulleitungen" können sich Schulen praxisnah auf unterschiedliche Krisensituationen vorbereiten. Schulleitungen können bei der Unfallkasse Baden-Württemberg ein Exemplar der Krisenpläne mit Sofortmaßnahmen bestellen (Kontakt: Druckschriftenversand@ukbw.de ). Die Broschüre bezieht sich noch auf die außer Kraft getretene VwV Gewaltvorfälle, Schadensereignisse und wird derzeit überarbeitet.
Des Weiteren steht den Schulen und Schulträgern ein Präventionsangebot der Polizei Baden-Württemberg (PDF) mit baulichen sowie verhaltensbezogenen Hinweisen und Empfehlungen zur Verfügung.
Krisenintervention
In Akutsituationen erhalten Betroffene bei Bedarf psychosoziale Unterstützung durch die regional zuständige Organisation der Psychosozialen Notfallversorgung.
Bei Notfällen und Krisenereignissen sind die zuständige Schulaufsichtsbehörde und der Schulträger durch das schulinterne Krisenteam zu informieren. Für die Übernahme der Pressearbeit ist das Krisenteam der Abt. 7 beim zuständigen Regierungspräsidium zu kontaktieren.
Schulleitungen und schulinterne Krisenteams können sich an die Schulpsychologische Beratungsstelle für eine telefonische Erstberatung sowie bei Fragen zur Gestaltung der Krisennachsorge wenden.
Krisennachsorge
Das jeweilige Krisenteam der Abteilung 7 „Schule und Bildung“ der vier Regierungspräsidien berät und unterstützt von Notfällen und Krisenereignissen betroffenen Schulen bei schulaufsichtlichen, juristischen, organisatorischen und pädagogischen Fragen.
Das System der Schulpsychologie bietet im Rahmen der Krisennachsorge Beratung und Unterstützung für Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler in der Krisenbewältigung an.
Downloads
VwV Krisenereignisse an Schulen (PDF, barrierefrei)
Anlage zur VwV Krisenereignisse an Schulen: Musterkrisenplan (PDF)
Vorlage für Schulen: Kontaktdaten im Krisenfall (WORD)
Vorlage für Schulen: Kontaktdaten im Krisenfall (PDF)
Vorlage für Schulen: Gebäudeplan mit Grundriss und Angaben zum Gebäude (WORD)