Bei der regionalen Schulentwicklung bleibt das Initiativ- und Gestaltungsrecht der Kommunen als Schulträger erhalten, die Belange vor Ort werden in den Blick genommen. Es ist ein Verfahren, das nicht auf einer zentralen Planung durch das Kultusministerium basiert.
Die Regelungen der regionalen Schulentwicklung sehen vor, dass die in der Raumschaft Berührten frühzeitig, bereits vor einer konkreten Antragstellung auf eine schulorganisatorische Maßnahme, durch den Schulträger in ein Dialog- und Beteiligungsverfahren einbezogen werden. Spätestens nach der Antragstellung erfolgt die Durchführung des Dialog- und Beteiligungsverfahrens durch die Schulaufsichtsbehörden, wenn der Schulträger dieses bis dahin nicht oder nicht ausreichend durchgeführt hat. Die Beteiligung der Berührten ist dabei stets darauf auszurichten, einen Konsens über die vorgesehene schulorganisatorische Maßnahme zu erreichen, gegebenenfalls auch mittels einer Schlichtung.
Mit dem Dialog- und Beteiligungsverfahren wird gewährleistet, dass die Interessen aller Berührten in den Entscheidungsprozess der regionalen Schulentwicklung einfließen. Dies gilt insbesondere im Rahmen der Feststellung des öffentlichen Bedürfnisses, das auch bei Vorliegen eines Konsenses zwischen den Berührten zwingend erforderlich ist. Damit können die landesweit unterschiedlichen Situationen und individuellen Besonderheiten vor Ort berücksichtigt werden.
Besondere Bedeutung hat im Verfahren der regionalen Schulentwicklung, dass die Schulaufsichtsbehörden die öffentlichen Schulträger auf Wunsch beraten und Empfehlungen zur regionalen Schulentwicklung geben.
Die regionale Schulentwicklung stellt ein transparentes Verfahren dar, welches die Anliegen der Berührten in einem offenen Dialog ernst nimmt. Damit ist die Grundlage geschaffen, vor Ort gute und auf breite Akzeptanz stoßende Lösungen zu finden und damit gemeinsam ein trag- und zukunftsfähiges Netz an Schulstandorten zu gewährleisten, beziehungsweise zu erarbeiten.