Für Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen Schulen mit Ausnahme der Fachschulen besteht Lernmittelfreiheit. Dies bedeutet, dass die erforderlichen Lernmittel für die Dauer ihres Gebrauchs im Unterricht kostenlos leihweise überlassen werden. Lernmittel sind insbesondere Schulbücher.
Lernmittel
Das Nähere ist in der Lernmittelverordnung geregelt; die konkret notwendigen Lernmittel sind mit entsprechenden Listen für alle Schularten im Lernmittelverzeichnis (Anlage zur Lernmittelverordnung ) enthalten.
Verordnung des Kultusministeriums über die notwendigen Lernmittel ( Lernmittelverordnung - LMVO )
Weiterführende Links
Schulbücher und Lernmittel
Rechtliche Grundlagen
Zugelassene Schulbücher
Schulbuchzulassung
Die Formalien zur Schulbuchzulassung sind in der Verordnung des Kultusministeriums über die Zulassung von Schulbüchern ( Schulbuchzulassungsverordnung ) geregelt.
Verordnung des Kultusministeriums über die Zulassung von Schulbüchern ( Schulbuchzulassungsverordnung )