Verhältnis von Kern- und Schulcurriculum
Das Verhältnis von Kern- und Schulcurriculum entspricht 3/4 zu 1/4. Grundlage dieser Berechnung ist eine Unterrichtswochenzahl von 36 Wochen im Schuljahr.
Das Kerncurriculum ist die Summe der verbindlichen Inhalte der Bildungsstandards und kann demnach in 27 Schulwochen bearbeitet werden. Das Schulcurriculum dient der Vertiefung und Erweiterung der inhaltlichen Vorgaben des Bildungsplans und wird von der Schule selbst erarbeitet.
Die Kontingentstundentafeln
Die Kontingentstundentafeln legen fest, welche Fächer unterrichtet werden sollen und bestimmen die Stundenzahl, mit welcher das Fach im jeweiligen Bildungsgang unterrichtet wird.
Kontingentstundentafel Grundschule
Kontingentstundentafel Werkrealschule
Kontingentstundentafel Realschule
Kontingentstundentafel Gemeinschaftsschule (Anlage 1)
Kontingentstundentafel Gemeinschaftsschule (Anlage 2)
Kontingentstundentafel Gymnasium
Abschlussbezogene Niveaustufen im gemeinsamen Plan der Sekundarstufe I
Es wird zwischen drei abschlussbezogenen Niveaustufen unterschieden:
- Das grundlegende (G-) Niveau führt zum Hauptschulabschluss bzw. mit einer Phase der Vertiefung zum Werkrealschulabschluss,
- das mittlere (M-) Niveau führt zum Realschulabschluss der Realschule und der Gemeinschaftsschule.
- Da die Gemeinschaftsschule auch das gymnasiale Niveau anbietet und zum Abitur führen kann, wird auch ein erweitertes (E-) Niveau ausgewiesen.
Die Anspruchsniveaus unterscheiden sich durch ihre unterschiedliche Durchdringungstiefe, den jeweiligen Komplexitätsgrad oder den Umfang eines Themenbereichs. In der Orientierungsstufe fallen die Unterschiede geringer aus, während die Niveaustufen der Standards für die höheren Klassen in spezifischer Weise auf die verschiedenen Abschlüsse vorbereiten und sich daher deutlicher unterscheiden.
Verankerung von Leitperspektiven
In den Bildungsplänen aller Schularten wurden Leitperspektiven verankert, welche die Schulen bei der Wahrnehmung ihres Bildungsauftrags unterstützen und die Herausforderungen der modernen Welt berücksichtigen. Der Orientierung an den Werten der christlich-abendländischen Kultur wurde im Rahmen der Bildungsplanreform umfassend Rechnung getragen. Die Reform fußt auf den diesbezüglichen Vorgaben des Grundgesetzes und der Landesverfassung Baden-Württembergs.
Die Leitperspektiven bezeichnen handlungsleitende Themen, die nicht einem einzigen Fach zugeordnet werden, sondern spiralcurricular verankert sind und übergreifend in verschiedenen Fächern behandelt werden sollen. Es wird zwischen allgemeinen und themenspezifischen Leitperspektiven unterschieden.
Während die allgemeinen Leitperspektiven auf die Stärkung der Persönlichkeit, Teilhabe und Gemeinschaftsbildung abzielen, sind die themenspezifischen Leitperspektiven auf die Orientierung der Schülerinnen und Schüler in der modernen Lebenswelt ausgerichtet.
Allgemeine Leitperspektiven:
- Bildung für nachhaltige Entwicklung
- Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt
- Prävention und Gesundheitsförderung
Themenspezifische Leitperspektiven:
- Berufliche Orientierung
- Medienbildung
- Verbraucherbildung
Fächerverbünde
Die neuen Bildungspläne sollen die fachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler umfangreich stärken und damit die Fachlichkeit als Voraussetzung für interdisziplinäres Lernen sicherstellen. Der Ansatz des vernetzten fächerübergreifenden Lernens wird dabei grundsätzlich weiterverfolgt und mithilfe einer detaillierten Verweisstruktur verdeutlicht.
Schulartspezifische Fächerverbünde, die die Durchlässigkeit zwischen den Schularten in der Sekundarstufe I behindern, wurden aufgelöst und in die Einzelfächer zurückgeführt.
Ebenfalls aufgelöst wurde der Fächerverbund "Mensch-Natur-Kultur" der Grundschule. Mit dem Bildungsplan 2016 gibt es drei Fächer – Sachunterricht, Kunst / Werken und Musik. Die Fachlichkeit wird damit gestärkt.
Die Vernetzung als besonderes Merkmal der Grundschule wird im Bildungsplan auch künftig berücksichtigt; der ganzheitliche, an der kindlichen Entwicklung orientierte Ansatz der Grundschule kommt weiterhin zum Tragen.
Seit dem Inkrafttreten des Bildungsplans 2016 im Schuljahr 2016/2017 beträgt das gemeinsame Zeitvolumen für die Fächer Musik und Kunst / Werken in den Klassen 1 - 4 der Grundschule 13 Stunden. Die vorgesehenen Richtwerte in der Kontingentstundentafel für Musik (sechs Stunden) und für Kunst / Werken (sieben Stunden) dienen der Orientierung. Die konkrete Verteilung der Stunden liegt in der Verantwortung der Schule.
Um der Schule eine Profilierung zu ermöglichen, sind maßvolle Abweichungen von den Richtwerten möglich. Die in der Stundentafel ausgewiesenen Stunden für die beiden Fächer waren Grundlage für die Arbeit der Bildungsplankommissionen. Bei der Verteilung der Stunden muss gesichert sein, dass die im Bildungsplan 2016 vorgesehenen Kompetenzen für die Fächer Musik und Kunst / Werken erreicht werden können. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle Grundschulen.
Fremdsprachenbeginn
Der Fremdsprachenbeginn in der Grundschule wurde mit dem Schuljahr 2018/2019 von der Klassenstufe 1 in die Klassenstufe 3 verlegt. Das heißt, dass die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 1 seit dem Schuljahr 2018/2019 nicht mehr mit dem Fremdsprachenunterricht beginnen. Im Rahmen einer Übergangsregelung erhalten im Schuljahr 2019/2020 die Klassenstufen 3/ 4, im Schuljahr 2020/2021 die Klassenstufe 4 auslaufend nach dem bisherigen Bildungsplan Unterricht in der Grundschul-Fremdsprache.
Die freiwerdenden Stunden werden als Förderstunden zur weiteren Stärkung der Kompetenzen vorrangig in den Fächern Deutsch und Mathematik in den Klassenstufen 1 und 2 in den Grundschulen belassen.
Im Fremdsprachenunterricht der Grundschule wird an der Rheinschiene Französisch unterrichtet, in den anderen Landesteilen Englisch. Es besteht weiterhin die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler, die als Fremdsprache in der Grundschule Französisch hatten, im Gymnasium sowie an Realschulen nicht an diese Fremdsprache gebunden sind. An der Gemeinschaftsschule ist die erste Fremdsprache (Pflichtfremdsprache) Englisch.
Die zweite Fremdsprache beginnt im Gymnasium, in der Realschule und in der Gemeinschaftsschule einheitlich in Klasse 6. In der Gemeinschaftsschule wird als zweite Fremdsprache Französisch (Wahlpflichtfach) angeboten.
Die erste Pflichtfremdsprache im Gymnasium ist diejenige, die dort in Klasse 5 beginnt und entsprechend der einschlägigen KMK-Vereinbarung mit 22 Jahreswochenstunden in der Sekundarstufe I (Klasse 5-10) ausgestattet ist. Die Entscheidung, welche der Fremdsprachen Englisch, Latein oder Französisch am Gymnasium als 1. bzw. 2. Pflichtfremdsprache ausgewiesen wird, liegt in der Verantwortung der Schule.
Ausnahmen bilden die altsprachlichen Gymnasien und die AbiBac-Schulen, die weiterhin parallel mit zwei Fremdsprachen in der 5. Klasse beginnen können.