Wie werden die Neuerungen der Bildungspläne 2016 in den Abschlussprüfungen berücksichtigt?
Auf der Grundlage des 2016 fertig gestellten Bildungsplans müssen alle Abschlussprüfungen auf die zu erreichenden Standards abgestimmt werden. Dies betrifft den Hauptschulabschluss, den Werkrealschulabschluss, den Realschulabschluss und die allgemeine Hochschulreife.
Hierzu wurde die Novellierung der Hauptschulabschlussprüfung, der Werkrealschulabschlussprüfung sowie der Realschulabschlussprüfung vorgenommen. Die Verordnung des Kultusministeriums über die Neufassung der Prüfungsordnungen für die Sekundarstufe I trat am 01. August 2019 in Kraft mit Ausnahme der Werkrealschulabschlussprüfungsordnung und der Realschulabschlussprüfungsordnung, die am 1. August 2020 in Kraft treten.
Es wurden Musteraufgaben zu den schriftlichen Prüfungsfächern entwickelt, die den Lehrkräften über die Fortbildungen zur Verfügung gestellt werden. Im Schuljahr 2019/20 wurde erstmalig die neue Hauptschulabschlussprüfung durchgeführt, im Schuljahr 2020/21 werden die neue Werkrealschulabschlussprüfung sowie die neue Realschulabschlussprüfung erstmalig stattfinden.
Nähere Informationen zum Abitur finden Sie hier.
Wie unterscheidet sich das Wahlpflichtfach „Alltagskultur, Ernährung, Soziales“ von der Leitperspektive „Verbraucherbildung“?
Die Leitperspektive „Verbraucherbildung“ zielt darauf, dass Schülerinnen und Schüler sich alters- und entwicklungsgemäß selbstbestimmt mit individuellen und kollektiven Interessen und Bedürfnissen auseinandersetzen (zu den Leitperspektiven s. a. 14. Leitperspektiven: Welche Funktion haben die Leitperspektiven?)
Erwerb und Ausbau von Handlungskompetenzen in Verbraucherthemen werden durch die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen und oftmals kontroversen Standpunkten gefördert. Die Leitperspektive Verbraucherbildung thematisiert Kaufentscheidungen als Rechtsverhältnisse, das Spannungsfeld „Verbraucher-Unternehmen“ und das ungleichgewichtige „Experten-Laien-Verhältnis“ bei Erwerb und Nutzung von Waren und Dienstleistungen. Die Schülerinnen und Schüler erweitern kontinuierlich ihr Wissen über ihre Rechte als Verbraucherinnen und Verbraucher.
Verbraucherbildung umfasst alle Konsumbereiche. Zentral sind insbesondere folgende Themenfelder: Umgang mit den eigenen Ressourcen, Lebensführung (Körperbild, Ernährung, Kleidung, Gesundheit), Finanzen und Vorsorge, Verbraucherrechte, Medien als Einflussfaktoren, und – übergreifend – nachhaltiger Konsum. Die Leitperspektive greift damit auf vielfältige Weise Themen und Interessen aus dem Leben der Schülerinnen und Schüler auf.
Das Wahlpflichtfach „Alltagskultur, Ernährung, Soziales“ (AES) wird in der Sekundarstufe I an Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen angeboten und arbeitet alltagskulturelle Themen der jugendlichen Lebenswelt (z. B. Esskultur, Konsum, Mode, Design, Wohnen, Werbung, Medien, Gesundheit und Zusammenleben) in einer Gesellschaft vielfältiger Lebensstile und Identitäten umfassend auf. Die Schülerinnen und Schüler entwickeln Einstellungen und Wertehaltungen für eine verantwortungsbewusste, der Nachhaltigkeit verpflichtete Lebensgestaltung (s. a. 16. Realschule: Welchen Stellenwert wird künftig das soziale Lernen haben?)
Werden die Bildungspläne evaluiert?
In einer bis 2023 angelegten Studie wird die Einführung der neuen Bildungspläne 2016 näher untersucht, um aussagekräftige Erkenntnisse über die Beurteilung der Neuerungen durch Lehrerinnen und Lehrer zu gewinnen und falls notwendig fachlich erforderliche Korrekturen vorzunehmen.
Warum wurden die Fächerverbünde aufgelöst?
Die schulartspezifischen Fächerverbünde wurden zugunsten der Fächer aufgelöst, um den Zuwachs der fachlichen Kompetenzen bei Schülerinnen und Schülern zu erhöhen. Die Fachlichkeit soll als Voraussetzung für interdisziplinäres Lernen sichergestellt werden. Fächerübergreifendes Arbeiten findet daher auch im neuen Bildungsplan Berücksichtigung.
Darüber hinaus wurde die Durchlässigkeit zwischen den auf die Grundschule aufbauenden Schularten erhöht.
Welcher Kompetenzbegriff liegt dem Bildungsplan 2016 zugrunde?
Wie der baden-württembergische Bildungsplan 2004 ist auch der Bildungsplan 2016 kompetenzorientiert angelegt und enthält Bildungsstandards für die einzelnen Fächer bzw. Lernbereiche. Bildungsstandards werden als Ergebnisse von Lernprozessen definiert.
Kompetenzen sind „die bei Individuen verfügbaren oder durch sie erlernbaren kognitiven Fähigkeiten und Fertigkeiten, um bestimmte Probleme zu lösen, sowie die damit verbundenen motivationalen, volitionalen und sozialen Bereitschaften und Fähigkeiten, um die Problemlösungen in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsvoll nutzen zu können“. (Weinert 2001, S. 27 f.)
Kompetenzen spiegeln die grundlegenden Handlungsanforderungen innerhalb eines Faches bzw. Bildungsplans wider. Mit Bildungsstandards werden die wesentlichen Ziele festgehalten, die Schülerinnen und Schüler erreichen sollen. Durch die Vorgabe der Bildungsstandards soll die Qualität schulischer Arbeit gesichert und gesteigert werden.
In den Bildungsplänen 2016 wird zwischen inhalts- und prozessbezogenen Kompetenzen unterschieden. Inhaltsbezogene Kompetenzen geben vor, an welchen Inhalten Kompetenzen von den Schülerinnen und Schülern bis zur entsprechenden Standardstufe erworben werden. Prozessbezogene Kompetenzen sind übergreifende, nicht inhaltsgebundene, das Fach allgemein betreffende Kompetenzen.
Die Bildungsstandards orientieren sich in einzelnen Fächern an den von der Kultusministerkonferenz seit 2003 vorgelegten Bildungsstandards (KMK-Standards). Derzeit liegen KMK-Standards in den Fächern Deutsch und Mathematik für die Klasse 4 der Grundschule sowie die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch für den Hauptschulabschluss (HSA), den Mittleren Schulabschluss (MSA) sowie die allgemeine Hochschulreife und in den Naturwissenschaften für den Mittleren Schulabschluss vor.
Eine wesentliche Neuerung des gemeinsamen Bildungsplans für die Sekundarstufe I ist, dass die Bildungsstandards nicht einzelnen Schularten oder Klassenstufen zugeordnet werden, sondern abschlussbezogen gestaltet sind.
siehe auch 7. Grundlagen/Ziele: Warum enthält der gemeinsame Bildungsplan für die Sekundarstufe I drei Niveaustufen?
Wie werden die neuen Bildungspläne den positiven Umgang mit Heterogenität unterstützen?
Mehr Klarheit in den Anforderungen schafft eine Grundlage für die gezielte Förderung des individuellen Lernprozesses. Darüber hinaus wurden parallel zum Bildungsplan passende Umsetzungshilfen für die tägliche Arbeit im Unterricht und den Umgang mit heterogenen Gruppen entwickelt.
Warum enthält der gemeinsame Bildungsplan für die Sekundarstufe I drei Niveaustufen?
Im gemeinsamen Bildungsplan für die Sekundarstufe I sind Kompetenzen und Inhalte schulartübergreifend aufeinander abgestimmt. Dieser gilt für die Haupt-/Werkrealschule, die Realschule und die Gemeinschaftsschule. Unterschiede zwischen den Bildungsgängen werden durch drei unterschiedliche Anspruchsniveaus konkretisiert, die das Erreichen des jeweiligen Abschlusses ermöglichen.
An der Haupt- und Werkrealschule lernen Schülerinnen und Schüler auf dem G-Niveau. An der Realschule wird vorrangig auf dem mittleren, aber auch auf dem grundlegenden Niveau unterrichtet. Lernangebote auf dem erweiterten Niveau für besonders leistungsstarke Schüler sind möglich. An der Gemeinschaftsschule erfolgt eine systematische individuelle Förderung auf allen drei Niveaustufen.
Der Bildungsplan des Gymnasiums korrespondiert eng mit dem E-Niveau des gemeinsamen Bildungsplans für die Sekundarstufe I.
Wie sind aktuelle Erkenntnisse der Fachwissenschaft in die Bildungsplanarbeit eingeflossen?
Die Bildungsplankommissionen stimmten und stimmen sich fortlaufend mit Wissenschaftsvertretern ab. Die Landesrektorenkonferenzen der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen haben entsprechende Fachexpertinnen und Fachexperten benannt, ebenso die Kunst- und Musikhochschulen.
Welcher Bildungsplan gilt für Gymnasien im Schulversuch G9?
Für die Gymnasien im Schulversuch G9 gilt stets der aktuell für die G8-Gymnasien gültige Bildungsplan. Das heißt, seit dem Inkrafttreten der Bildungspläne 2016 gilt der Bildungsplan für das Gymnasium für sämtliche Gymnasien (inklusive G9).
Welchen Stellenwert haben informatische Inhalte im Bildungsplan 2016? Wo sind sie verankert?
Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung in vielen gesellschaftlichen Bereichen ist die Verankerung von Informatik im Curriculum der Schulen ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Kompetenzen in der Anwendung gebräuchlicher Arbeits-, Kommunikations- und Präsentationsmedien sowie Grundlagenkenntnisse elektronischer Datentechnik sind für eine kritische und selbstbestimmte Mediennutzung sowie Teilhabe und Orientierungsfähigkeit in der modernen Gesellschaft unerlässlich.
Die Kompetenzen und Inhalte der Bildungspläne 2004 zum Fach ITG (Informationstechnische Grundbildung) wurden aktualisiert und, soweit diese bereits einen Bezug zur Medienbildung aufwiesen, im Rahmen der Leitperspektive „Medienbildung" unmittelbar in den jeweiligen Fachplänen innerhalb eines thematischen Kontexts verankert. Die Leitperspektive „Medienbildung“ ist für sämtliche Schularten fachübergreifend angelegt und über den gesamten Bildungsgang hinweg in die Bildungspläne integriert.
Daneben bildet ein Basiskurs Medienbildung in Klasse 5 einen zusätzlichen Baustein, der der Angleichung unterschiedlicher Kompetenzstände beim Eintritt in die weiterführenden Schularten dient und ebenfalls Inhalte der bisherigen Informationstechnischen Grundbildung (v. a. der Klassenstufen 5/6) abdeckt.
Das Kultusministerium hat auf dieser Basis eine Konzeption vorgelegt, die einen verbindlichen Aufbaukurs Informatik in Klasse 7 für sämtliche Schülerinnen und Schüler sowie darauf aufbauende weitere Unterrichtsangebote vorsieht. Der Aufbaukurs Informatik im Umfang von einer Kontingentstunde in Klasse 7 ist im Schuljahr 2017/18 an den allgemein bildenden Gymnasien gestartet und wurde zum Schuljahr 2018/19 auf die Haupt-/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen ausgedehnt.
Für die Schülerinnen und Schüler der Haupt-, Werkreal- und Realschulen wird ab dem Schuljahr 2019/20 ein freiwilliges Wahlfach mit insgesamt drei Kontingentstunden von Klasse 8 bis 10 eingeführt.
Für die Schülerinnen und Schüler von Gymnasien und Gemeinschaftsschulen wird ein Profilfach IMP (Informatik, Mathematik, Physik) angeboten. Dieses wird im Gymnasium von Klasse 8 bis 10 sowie an der Gemeinschaftsschule von Klasse 8 bis 11 einen Umfang von jeweils 12 Kontingentstunden einnehmen. Informatik, Mathematik und Physik haben dabei jeweils einen Anteil von 4 Kontingentstunden. Das Profilfach IMP ist an den Gymnasien im Schuljahr 2018/19 gestartet, an den Gemeinschaftsschulen setzt das Profilfach im Schuljahr 2019/20 ein.
Im Zusammenwirken mit den bestehenden Informatikangeboten im beruflichen Bereich und in der gymnasialen Oberstufe ergibt sich ein Gesamtkonzept aufeinander abgestimmter Angebote im Bereich der digitalen Bildung an allen weiterführenden Schulen. So kann in der Oberstufe des Gymnasiums und der Gemeinschaftsschule der Kompetenzerwerb beispielsweise bis hin zu einer möglichen schriftlichen Abiturprüfung seine Fortsetzung finden. Diese hat im Rahmen eines Schulversuchs erstmals 2017 stattgefunden.
Einführung des neuen Profilfachs IMP – Genehmigungsprozess
[+] Wie läuft der Genehmigungsprozess ab?
[+] Welche Voraussetzungen bestehen für die Genehmigung des Profilfachs IMP?
[+] Können IMP und NwT grundsätzlich nebeneinander als Profilfach angeboten werden?
[+] Können mehrere Schulen IMP als gemeinsames Profil an einem Standort anbieten? (Wie werden dann die Ressourcen berechnet? Darf in diesem Fall eine neue zusätzliche Klasse entstehen?)
[+] Kann IMP auch in den Schuljahren nach 2018/19 eingeführt werden?
[+] Sofern ein anderes Profilfach zugunsten der Einführung von IMP auslaufen sollte, besteht für die aktuellen Klassen 5, 6 und 7 dann ein Anspruch auf das ursprünglich vorhandene Profil, so dass das auslaufende Profilfach noch weiter neben IMP bestehen muss?
[+] Kann IMP vorbehaltlich einer Genehmigung im Februar bei der Profilwahl der 7. Klassen als mögliches Profilfach vorgestellt werden?
Informatik in der Oberstufe
[+] Steht das Fach Informatik in der Oberstufe weiterhin allen Schülerinnen und Schülern unabhängig vom Besuch des Profilfachs IMP offen?
[+] Kann das Fach Informatik bei Belegung der Informatik-AG in der Eingangsphase der gymnasialen Oberstufe (Klasse 10 bzw. 11) weiterhin als Prüfungsfach im Abitur gewählt werden oder ist nun der Besuch von IMP hierfür Voraussetzung?
Lehrkräftefortbildung
[+] Welche Fortbildungsmaßnahmen werden angeboten?
Lehrauftragsvergabe
[+] Welche Lehrkräfte sollen/dürfen IMP unterrichten? Müssen die Lehrkräfte Fakultas in allen drei Fächern haben?
[+] Kann IMP fachfremd unterrichtet werden?
Notengebung
[+] Welche Vorgaben gibt es zur Notenbildung im Fach IMP?
Unterrichtsorganisation
[+] Ist es möglich, IMP modular zu unterrichten?
[+] Sind die IMP-Stundenverteilungen auf die Fachanteile verbindlich oder ist es möglich, davon abzuweichen?
Ab wie vielen Schülern muss eine Schule das Wahlfach Informatik anbieten?
Grundsätzlich ist das Wahlfach bei einer Schülerzahl von mindestens 12 Schülerinnen und Schülern anzubieten. Die notwendigen Lehrerwochenstunden werden der Schule von der Schulverwaltung zugewiesen. Bei einer Anzahl von weniger als 12 Schülerinnen und Schülern muss das Wahlfach Informatik von der Schule nicht angeboten werden. Sofern die Schule das Wahlfach Informatik dennoch anbieten möchte, müsste dies aus dem Ergänzungsbereich finanziert werden. In diesem Fall würde der Ergänzungsbereich über drei Jahre hinweg belastet werden.
Was passiert, wenn sich die bei der Einrichtung des Wahlfachs ursprünglich vorhandene Schülerzahl (z. B. durch Umzug, Klassenwiederholungen etc.) vermindert?
Sofern die Schülerzahl bei der Einrichtung des Wahlfachs Informatik 12 oder mehr betragen hat, dann aber (z. B. aufgrund von Umzügen, Klassenwiederholungen etc.) unter die Zahl 12 sinkt, haben die Schülerinnen und Schüler Bestandsschutz, sodass der Kurs bis zum Ende der Klasse 10 durchgeführt werden muss. Ab dem Schuljahr, an dem die Schülerzahl unter 12 sinkt, ist der Unterricht aus dem Ergänzungsbereich zu finanzieren.
Wann ist eine Abwahl des Wahlfachs Informatik durch die Schülerinnen und Schüler möglich?
Das Wahlfach Informatik ist freiwillig belegbar. Es beginnt in Klasse 8 und ist grundsätzlich bis zum Ende der Klasse 10 zu besuchen, soweit nicht in besonders begründeten Einzelfällen zum Ende des ersten oder zweiten Schulhalbjahres der Klasse 8 eine Abwahl erfolgt. Nach dem Ende der Klasse 8 ist eine Abwahl nicht mehr möglich.
Kann das Wahlfach Informatik fachfremd unterrichtet werden?
Die Schulleitungen entscheiden im Rahmen ihrer Verantwortung für die Qualität des Unterrichts über die Lehrauftragsvergabe vor Ort. Die Schulleitung wird daher in den einzelnen Fächern Lehrkräfte einsetzen, die befähigt sind, den Unterricht inhaltlich und pädagogisch bildungsplankonform zu gestalten. Sollte der Lehrauftrag nach ausführlicher Prüfung an keine geeignete Lehrkraft vergeben werden können, kann der Unterricht im äußersten Fall gekürzt werden.
Wie ist das gemeinsame Zeitvolumen für die Fächer Musik und Kunst/Werken zu verteilen?
Mit Inkrafttreten des neuen Bildungsplans zum Schuljahr 2016/17 beträgt das gemeinsame Zeitvolumen für die Fächer Musik und Kunst / Werken in den Klassen 1-4 der Grundschule 13 Stunden. Die vorgesehenen Richtwerte in der Kontingentstundentafel für Musik (6 Stunden) und für Kunst/Werken (7 Stunden) dienen der Orientierung. Die konkrete Verteilung der Stunden liegt in der Verantwortung der Schule.
Um der Schule eine Profilierung zu ermöglichen, sind maßvolle Abweichungen von den Richtwerten möglich.
Die in der Stundentafel ausgewiesenen Stunden für die beiden Fächer waren Grundlage für die Arbeit der Bildungsplankommissionen. Bei der Verteilung der Stunden muss gesichert sein, dass die im Bildungsplan 2016 vorgesehenen Kompetenzen für die Fächer Musik und Kunst/Werken erreicht werden können. Diese Regelung gilt ausnahmslos für alle Grundschulen.
In der Artikelverordnung, die im Gesetzblatt für Baden-Württemberg am 20. Mai 2016 veröffentlicht wurde, ist auf S. 308ff die neue Kontingentstundentafel der Grundschule mit einer Fußnote versehen dargestellt, die auf die genannten Richtwerte hinweist. Kontingentstundentafel der Grundschule
Warum haben die Schulen der Sekundarstufe I unterschiedliche Stundenkontingente für einzelne Fächer?
Bei der Festlegung der Kontingentstundentafeln wurden an einzelnen Stellen Überlegungen zum Profil der jeweiligen Schulart einbezogen. Das Fach „Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung“ wird daher beispielsweise in Werkrealschulen/Hauptschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen mit einer höheren Stundenzahl unterrichtet als im Gymnasium.
Welche Überlegungen waren handlungsleitend für die Festlegung des Stundenkontingents für Deutsch in der Realschule und in der Gemeinschaftsschule?
Die für die Bildungspläne 2016 geltenden Kontingentstundentafeln für die Klassen 5 bis 10 der Realschule und der Gemeinschaftsschule weisen für das Fach Deutsch 24 Stunden aus. Gemäß der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I beträgt die Wochenstundenzahl für den Bildungsgang, der zum Mittleren Schulabschluss führt, insgesamt in der Regel 22 Stunden für das Fach Deutsch.
Die Stundenzahl eines jeden Faches muss vor dem Hintergrund der gesamten Konzeption des Bildungsplans 2016 betrachtet werden, z. B. wurde mit der Bildungsplanreform 2016 das Fach „Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung“ in allen Schularten neu eingeführt. Dies hat Auswirkungen auf die Kontingentstundentafeln, ebenso die Tatsache, dass die Kontingentstundentafel der Bildungspläne 2016 den Beginn der zweiten Fremdsprache in der Realschule mit zwei Wochenstunden bereits in Klasse 6 vorsieht.
Wie viele Kontingentstunden stehen für die Fächer Musik und Bildende Kunst an den Realschulen und Gemeinschaftsschulen zur Verfügung?
Gemäß Stundentafeln der Bildungspläne 2016 sind für die Fächer Musik und Bildende Kunst je neun Stunden von Klasse 5 bis 10 vorgesehen. Die Wahl eines Schwerpunktfachs ist nicht vorgesehen.
Welche Funktion haben die Leitperspektiven?
Angesichts einer zunehmenden gesellschaftlichen Komplexität im Zeichen von Globalisierung, demographischem Wandel und wachsender Diversität sehen sich Kinder und Jugendliche mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert. Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, werden vielfältige Kompetenzen benötigt, die auch mithilfe der Leitperspektiven, die fachübergreifend und spiralcurricular in den Fachplänen verankert wurden, erworben werden sollen.
Die Bildungs- und Erziehungsziele erfahren eine zusätzliche Konkretisierung in den Leitperspektiven. Diese spiegeln sich in den prozess- und inhaltsbezogenen Kompetenzen der Fächer wider.
Wie unterscheidet sich das Wahlpflichtfach „Alltagskultur, Ernährung, Soziales“ von der Leitperspektive „Verbraucherbildung“?
siehe 2. Alltagskultur, Ernährung und Soziales: Wie unterscheidet sich das Wahlpflichtfach „Alltagskultur, Ernährung, Soziales“von der Leitperspektive „Verbraucherbildung“?
Wie unterscheidet sich das Fach „Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung“ von der Leitperspektive „Berufliche Orientierung“?
siehe 21. Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung: Wie unterscheidet sich das Fach „Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung“ von der Leitperspektive „Berufliche Orientierung“?
Wenn „Medienbildung“ eine Leitperspektive ist, wie wird die informationstechnische Grundbildung vermittelt?
siehe 9. Informatik/Informationstechnische Grundbildung/Medienbildung
Was sind Operatoren?
Operatoren dienen der Beschreibung von Leistungen, die von Schülerinnen und Schülern erwartet werden. Dies erfolgt durch handlungsleitende Verben wie beispielsweise „nennen“, „darstellen“, „erläutern“. Die Operatoren sind stets an Inhalte gebunden, da Kompetenzen nur an Inhalten erworben und nachgewiesen werden können. In der Operatorenliste im Anhang jedes Faches werden die in den Standards verwendeten Verben detailliert beschrieben. Dort wird auch erläutert, auf welche Weise die Anforderungen der Standards erfüllt werden. Indem diese Tätigkeiten in Aufgabenstellungen übertragen werden, zeigen die Operatoren zudem, wie die Standards evaluiert werden können.
In der Regel werden die Operatoren nach drei, in der Komplexität zunehmenden Anforderungsbereichen (Reproduktion, Reorganisation, Reflexion/Transfer) gegliedert. Eine Zuordnung zu nur einem Anforderungsbereich ist jedoch nicht immer möglich. In der Grundschule werden keine Operatoren verwendet. Das ist auf die spezifische Lernentwicklung und die individuelle Kompetenzentwicklung von Grundschulkindern zurückzuführen.
Warum sind die im Bildungsplan 2016 verwendeten Operatoren nicht für alle Fächer einheitlich definiert?
Bei der Entwicklung des Bildungsplans 2016 wurden die Operatoren innerhalb von Fächergruppen (z. B. Naturwissenschaften, Geschichte mit Gesellschaftswissenschaften oder Fremdsprachen) aufeinander abgestimmt. Eine weitergehende Angleichung der Operatoren zwischen den Fächergruppen wurde geprüft und hat sich als nicht praktikabel erwiesen. Operatoren beziehen sich je nach Fächergruppe oder Fach auf unterschiedliche Gegenstände (beispielsweise Texte, Sachverhalte, Perspektiven, Formeln, Phänomene). Eine über alle Fächer vereinheitlichte Operatorenliste und die damit zwangsläufig verbundenen sehr allgemein gehaltenen Beschreibungen der Operatoren könnten den spezifischen Anforderungen der einzelnen Fächer oder Fächergruppen nicht genügen.
Warum beginnt die zweite Fremdsprache an der Realschule mit weniger Stunden als an Gymnasien und Gemeinschaftsschulen?
Die zweite Fremdsprache in der Realschule beginnt mit dem Bildungsplan 2016 bereits in Klasse 6. Bisher wurde Französisch ab Klasse 7 mit insgesamt 12 Stunden unterrichtet. Die Stundenzahl für die zweite Fremdsprache wird in der neuen Kontingentstundentafel um 2 Stunden erhöht.
Welchen Stellenwert wird künftig das soziale Lernen haben? / Werden die „Themenorientierten Projekte“ künftig noch stattfinden?
Die realschulspezifischen „Themenorientierten Projekte“ wird es in der bisherigen Form nicht mehr geben. Die bislang dort verankerten Themen wurden im gemeinsamen Bildungsplan der Sekundarstufe I anderweitig verortet.
Die Grundgedanken und Inhalte des „Themenorientierten Projekts Soziales Engagement“ beispielsweise gehen in verschiedenen Fächern sowie den spiralcurricular verankerten Leitperspektiven der Bildungspläne 2016 auf. So ist innerhalb des Wahlpflichtfachs „Alltagskultur, Ernährung, Soziales“ (AES) u. a. der Grundgedanke dieses Themenorientierten Projekts aufgegriffen und in modifizierter Form weiterentwickelt worden.
Im neuen Fach „Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung“, das in sämtlichen auf die Grundschule aufbauenden allgemein bildenden Schulen angeboten wird, sind zudem Sozialpraktika möglich.
Welche Auswirkungen hat die Bildungsplanreform 2016 auf sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), die die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen führen?
Die Bildungspläne 2016 sind Orientierungsgrundlage für die sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, die die Bildungsgänge der allgemeinen Schulen führen. Diese SBBZ orientieren sich in ihrer Arbeit an den Entwicklungs- und Bildungszielen, die im Rahmen der Individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung festgelegt sind, am Bildungsplan der allgemeinen Schule sowie an dem zum festgestellten Förderschwerpunkt gehörenden Bildungsplan.
Welche Auswirkungen hat die Bildungsplanreform 2016 auf sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit dem Förderschwerpunkt Lernen bzw. mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung?
Die Bildungspläne für sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen bzw. mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung stehen für einen jeweils eigenen Bildungsgang und ein eigenes Bildungsziel. Von den Unterrichtsfächern her orientieren sie sich an den Bildungsplänen der allgemeinen Schulen. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) wurde vom Kultusministerium beauftragt, in Orientierung am Bildungsplan 2016 für diese beiden Förderschwerpunkte neue Bildungspläne zu erarbeiten. Die beiden Bildungsplan-Kommissionen haben ihre Arbeit im April 2018 aufgenommen und erarbeiten derzeit die neuen Bildungspläne.
Welche Bildungspläne gelten in inklusiven Bildungsangeboten?
Die schulische Erziehung und Bildung der Schülerinnen und Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot orientiert sich in inklusiven Bildungsangeboten an den im Rahmen der individuellen Lern- und Entwicklungsbegleitung festgelegten Entwicklungs- und Bildungszielen, am Bildungsplan der allgemeinen Schule sowie am Bildungsplan des entsprechenden sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums.
Die auf der Grundschule aufbauenden Schularten haben als Planungshilfe eine Beispielverteilung der Kontingentstunden (Stand März 2016) erhalten. Kann hiervon abgewichen werden?
Grundsätzlich ist dies möglich, allerdings muss schulintern sichergestellt werden, dass die entsprechenden Bildungsstandards auch bei einer innerhalb der Standardstufen von der Beispielverteilung abweichenden Verteilung erreicht werden können.
Eine Ausnahme bildet die Stundenverteilung des Profilfachs IMP für allgemein bildende Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Von dieser kann nicht abgewichen werden.
Siehe 10. Einführung des Profilfachs Informatik, Mathematik, Physik (IMP): Sind die IMP-Stundenverteilungen auf die Fachanteile verbindlich oder ist es möglich, davon abzuweichen?
Können zwischen den Standardstufen Stunden fachspezifisch verschoben werden? / Ist bei Fächern mit geringen Stundenzahlen eine Stundenverteilung für Klasse 9 mit 2 Stunden und für Klasse 10 mit 0 Stunden zulässig, obwohl in den Bildungsplänen darauf verwiesen wird, dass bestimmte Inhalte erst in Klasse 10 unterrichtet werden sollen bzw. dürfen?
Eine beispielhafte Verteilung der Kontingentstunden, die auch an die Schulen übermittelt wurde (Stand März 2016), bildete die Grundlage der Arbeit der Bildungsplankommissionen. Damit kann sie ein hilfreicher Anhaltspunkt für schulische Planungen sein. Selbstverständlich sind in Verantwortung der Schulen auch andere Möglichkeiten der Verteilung denkbar.
Die Kontingentstundentafel legt nach wie vor die Gesamtzahl der Jahreswochenstunden in einem Fach oder einem Fächerverbund für mehrere Jahrgangsstufen fest. Die Schule entscheidet, wie diese Jahreswochenstunden auf die Klassenstufen verteilt werden, sie kann damit eigene Schwerpunkte setzen.
Es ist also grundsätzlich möglich, Stunden zwischen den einzelnen Standardstufen fachspezifisch zu verschieben.
Klassen 1/2; Klassen 3/4 | (Bildungsplan der Grundschule) |
Klassen 5/6; Klassen 7/8/9; Klasse 10 | (Gemeinsamer Bildungsplan der Sekundarstufe I) |
Klassen 5/6; Klassen 7/8; Klassen 9/10, Klassen 11/12 | (Bildungsplan des Gymnasiums) |
Klasse 11, Klassen 12/13 | (Bildungsplan der Oberstufe an Gemeinschaftsschulen) |
Das Kultusministerium weist darauf hin, dass die Schule in diesem Fall sicherstellen muss, dass die entsprechenden Bildungsstandards am Ende der jeweiligen Standardstufe erreicht werden. Des Weiteren sind im Abschlussjahr eines jeden Bildungsgangs sämtliche Fächer zu erteilen, die innerhalb der oben genannten Standardstufen vorgesehen sind.
Das Gymnasium muss außerdem sicherstellen, dass inhaltsbezogene Kompetenzen der Bildungsstandards 9/10 des Bildungsplans des Gymnasiums, die über das E-Niveau des gemeinsamen Bildungsplans für die Sekundarstufe I hinausgehen, ausschließlich in der Klasse 10 des Gymnasiums zu verorten sind. Entsprechende Kompetenzen sind im Bildungsplan 2016 des Gymnasiums durch Unterstreichungen oder Sternchen gekennzeichnet.
Einen Sonderfall bildet die Stundenverteilung des Profilfachs IMP für allgemein bildende Gymnasien und Gemeinschaftsschulen. Von dieser sind keinerlei Abweichungen möglich.
Siehe 10. Einführung des Profilfachs Informatik, Mathematik, Physik (IMP): Sind die IMP-Stundenverteilungen auf die Fachanteile verbindlich oder ist es möglich, davon abzuweichen?
Wo sind die Bildungspläne 2016 eingestellt?
Die zentrale Zugangsmöglichkeit zu den neuen Bildungsplänen bildet die Bildungsplattform.
Welche Konsequenzen hat die Einführung des Fachs „Wirtschaft/Berufs- und Studienorientierung" für andere Fächer?
Das Fach „Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung“ steht mit weiteren gesellschaftswissenschaftlichen Fächern in engem Zusammenhang. Im Bildungsplan 2004 des Gymnasiums existierte beispielsweise der Fächerverbund Geographie, Wirtschaft und Gemeinschaftskunde (GWG).
Für die Hauptschule/Werkrealschule, die Realschule und die Gemeinschaftsschule geht das Fach „Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung“ ebenfalls aus bisherigen Fächerverbünden hervor. Die Einführung des Fachs steht daher auch im Zusammenhang mit der Auflösung der schulartspezifischen Fächerverbünde.
Warum stehen den Schularten unterschiedliche Stundenkontingente für „Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung“ zur Verfügung?
siehe 13. Kontingentstundentafeln Sekundarstufe I: Warum haben die Schulen der Sekundarstufe I unterschiedliche Stundenkontingente für einzelne Fächer?
Wie unterscheidet sich das Fach „Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung“ von der Leitperspektive „Berufliche Orientierung“?
Mit der Leitperspektive „Berufliche Orientierung“ findet in den allgemein bildenden Schulen eine individuelle Auseinandersetzung der Schülerinnen und Schüler mit ihren Vorstellungen, Perspektiven und Möglichkeiten statt. Schülerinnen und Schüler werden in einem langfristigen Prozess dazu befähigt, sich überlegt und selbstverantwortlich für einen Beruf zu entscheiden, sodass der Übergangsprozess Schule - Beruf zielführend und mit weniger Zeitverlusten durchlaufen werden kann (zu den Leitperspektiven s. a. 14. Leitperspektiven „Welche Funktion haben die Leitperspektiven?“).
Ziel des Fachs „Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung“ ist es, die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ökonomisch geprägte Lebenssituationen erkennen, bewältigen und gestalten zu können sowie ihre Interessen in einer sich verändernden Welt selbstbestimmt und selbstbewusst zu vertreten. Sie werden in die Lage versetzt, in ökonomisch geprägten Lebenssituationen neben den eigenen auch die Interessen anderer zu berücksichtigen, den Wert der Zusammenarbeit zu erkennen und zugleich für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. Schließlich ermöglicht das Fach Wirtschaft / Berufs- und Studienorientierung einen Einblick in die Rahmenbedingungen des Wirtschaftens sowie Zugänge zur Arbeits- und Berufswelt, sodass die Schülerinnen und Schüler sowohl deren Bedeutung erkennen als auch mitgestalten können. Das Fach trägt dazu bei, die Schülerinnen und Schüler im Prozess der beruflichen Orientierung zu beraten und zu begleiten. Auch liegt die Koordinierung der handlungsorientierten Maßnahmen sowie Praktika in der Verantwortung des Faches.