Jugend

Sommerschulen

Mit dem Landesprogramm Sommerschulen bietet das Kultusministerium ein einwöchiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit Aufhol- oder Förderbedarf.

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Grundschülerinnen und Grundschüler rennen fröhlich aus der Schule heraus

Das Ziel der baden-württembergischen Bildungspolitik ist es, jedes Kind bestmöglich zu fördern. Mit dem Landesprogramm Sommerschulen bietet das Kultusministerium ein einwöchiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit Aufhol- oder Förderbedarf. 

Der Sommerschule liegt ein ganzheitlicher Lernansatz zugrunde, der projektartig, fächerübergreifend und erlebnisorientiert gestaltet ist. Die Priorität liegt dabei im schulischen Bereich. Lerneinheiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und ggf. Fremdsprachen werden mit einem Rahmenprogramm durch außerschulische Kooperationspartner ergänzt. Die Kooperationspartner tragen somit wesentlich zur Lernmotivation bei. Den Schülerinnen und Schülern sollen insbesondere überfachliche, soziale, personale und methodische Kompetenzen vermittelt und Freude am gemeinsamen Lernen gefördert werden.

Die Sommerschulen ermöglichen:

  • Aufholung schulischer und sprachlicher Unsicherheiten
  • Vermittlung überfachlicher und sozialer Kompetenzen
  • Förderung der Freude am Lernen
  • Steigerung der Lernfähigkeit und Motivation

Rahmenvorgaben

Die Hinweise zu den „Sommerschulen in Baden-Württemberg 2026“ können unter folgendem Link eingesehen und der Ausschreibung an die jeweiligen Schulen entnommen werden.

Hinweise zu Sommerschulen in Baden-Württemberg 2026 (PDF, barrierefrei)

Sommerschulen finden in der Regel in der letzten oder vorletzten Ferienwoche der Sommerferien (Montag bis Freitag), ganztägig von etwa 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr statt. Auch Angebote mit Übernachtung sind möglich.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt täglich 25 Schülerinnen und Schüler.

Insgesamt müssen in der Sommerschulwoche an weiterführenden Schulen 28 Lerneinheiten à 45 Minuten (bzw. angepasst an die Stundentafel vor Ort) in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und ggf. Fremdsprachen durchgeführt werden.

Bei Grundschulen werden 18 Lerneinheiten à 45 Minuten (bzw. angepasst an die Stundentafel vor Ort) in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und ggf. Fremdsprache angeboten. Angebote von Kooperationspartnern ergänzen in von der Schule gewünschter Form.

Die Schülerinnen und Schüler werden in der Sommerschule durch Lehrkräfte unterrichtet.

Das Rahmenprogramm soll nach Möglichkeit mit den schulischen Inhalten in Verbindung stehen bzw. eine Ergänzung des Gelernten sein. Somit ist eine gezielte Entwicklung und Abstimmung des Bildungsplans im Vorfeld zwischen allen Beteiligten erforderlich. Die Schule gestaltet mit den örtlichen Kooperationspartnern die ergänzenden erlebnisorientierten Angebote. Der Kooperationspartner ist zu seinem jeweiligen Angebot vor Ort.

Auf Wunsch erfolgt ein Eintrag ins Zeugnis bzw. ein freiwilliger Nachweis, über dessen Vorlage bei einer Bewerbung die Schülerinnen und Schüler selbst entscheiden können. Ersatzweise oder auch zusätzlich können die Schülerinnen und Schüler zur Dokumentation der Beteiligung einen Qualipass erhalten.

Einbezug der Eltern

Vorbereitende Informationsveranstaltungen mit den Schülerinnen und Schülern und Eltern am jeweiligen Projektstandort werden empfohlen. Daraus kann sich ggf. eine mögliche Beteiligung und Einbindung der Eltern bei der organisatorischen Durchführung (z. B. bei den Transporten der Schülerinnen und Schüler) ergeben.

Eine Abschlussveranstaltung der Sommerschule mit Präsentation der Unterrichtsergebnisse und der Erlebnisse des Rahmenprogramms gemeinsam mit den Eltern bietet sich an.

Sommerschulen an beruflichen Schulen

Angestoßen durch den Kabinettsausschuss Ländlicher Raum konnten im Jahr 2018 erstmals Sommerschulen an Beruflichen Gymnasien eingerichtet werden. Seitdem wird das Projekt im Rahmen des landesweiten Sommerschulprogramms unter dem Titel „Sommerschulen an beruflichen Schulen im Ländlichen Raum“ geführt. Seit 2024 können auch berufliche Schulen in Verdichtungsräumen und Randzonen am Sommerschulprogramm teilnehmen.

Ziel aller Sommerschulen ist die Stärkung und Verbesserung der Zusammenarbeit mit der Vielzahl abgebender Schulen und die Optimierung des Übergangs in die beruflichen Vollzeitschulen (Berufliche Gymnasien, Berufskollegs, Berufsfachschulen).

Für das kombinierte Angebot von „Lernen und Erleben“ in der letzten Sommerferienwoche können die beteiligten Schulen bis zu 10.000 Euro pro Jahr erhalten. Die Vergütung der Lehrkräfte und Mitarbeiter erfolgt dabei auf Honorarbasis.

Übergeordnete Ziele der Sommerschulen an beruflichen Schulen im Ländlichen Raum:

  • Bindung junger Menschen im Bereich des Ländlichen Raums durch Steigerung der Attraktivität der Beruflichen Vollzeitschulen.
  • Standortsicherung im Ländlichen Raum durch Leistungsförderung, Willkommenskultur und Unternehmenskooperationen.
  • Möglichkeit zum Anstoß oder zur Stärkung von Kooperationen mit Stiftungen und Unternehmen - mit Blick auf den Fachkräftenachwuchs im Ländlichen Raum.

Antragstellung

Sommerschulen an allgemeinbildenden Schulen:

Online-Antragsformular für allgemeinbildende Schulen

Sommerschulen an beruflichen Schulen:

Antragsformular mit Kostenplan (WORD)

Kontakt

Kontakt für Antragstellung oder Beratung (allgemein bildende Schulen)
Jugendstiftung Baden-Württemberg
Schloßstr. 23
74372 Sersheim
07042-8317-0
info@jugendstiftung.de

Ansprechpartner für berufliche Schulen im Ländlichen Raum
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Referat 44
Postfach 10 34 42
70029 Stuttgart
Poststelle@km.kv.bwl.de

Weiterführende Informationen

Leitfaden Sommerschule (Broschüre, PDF)

Hinweise zu Sommerschulen in Baden-Württemberg 2026 (PDF, barrierefrei)

Evaluationsstudie (PDF)

Grundschülerinnen und Grundschüler rennen fröhlich aus der Schule heraus
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Sommerschulen

Mit dem Landesprogramm Sommerschulen bietet das Kultusministerium ein einwöchiges Bildungs- und Betreuungsangebot für Schülerinnen und Schüler mit Aufhol- oder Förderbedarf.

Gruppe von Jungen und Mädchen, die draußen auf der Schultreppe sitzen und plaudern
Sommerschulen

Versicherungsrechtliche Regelungen

Hier finden Sie Informationen zu den versicherungsrechtlichen Regelungen, die für die Angebote im Rahmen der Sommerschulen Baden-Württemberg gelten.