Grundsätzlich alle Personen mit pädagogischen Qualifikationen oder Vorerfahrungen:
- Personen mit Lehramtsausbildung, die in keinem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen (nicht eingestellte Lehrkräfte, Pensionärinnen und Pensionäre, Lehrkräfte in Elternzeit oder Beurlaubung),
- Studierende der Lehramtsstudiengänge und anderer Fachrichtungen,
- Ausbilderinnen und Ausbilder in Betrieben,
- Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen,
- Erzieherinnen und Erzieher,
- Personen mit sonstigen pädagogischen Qualifikationen oder Vorerfahrungen.
Pädagogische Assistenzkräfte können Schulen in folgenden Bereichen unterstützen:
- Individuelle Begleitung der Lernenden: Hilfe bei der gezielten Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedürfnissen oder Förderbedarfen und Unterstützung der Lehrkräfte im Klassenraum, Mitwirkung bei der Durchführung von Unterrichtseinheiten.
- Elternarbeit: Unterstützung bei der lernförderlichen Elternarbeit und Partizipation der Eltern
- Positive Schulkultur: Maßnahmen zur Verbesserung im Sinne einer positiven und wertschätzenden Schulkultur
- Unterstützung bei Inanspruchnahme staatlicher Leistungen: Beratung, Elternhilfe
Nach erfolgreicher Registrierung können Pädagogische Assistenzkräfte im Rahmen folgender Unterstützungsprogramme tätig werden:
- Startchancen-Programm
- Lernen mit Rückenwind
- Modellversuch zur sozialindexbasierten Ressourcenzuweisung
- Sprachförder- und Alphabetisierungskurse sowie herkunftssprachliche Lernkurse im Rahmen der Beschulung Geflüchteter und Zugewanderter
- ggf. zukünftige Unterstützungsprogramme
Im Registrierungstool können die Schulen gezielt ausgewählt werden. Ebenso kann ein Umkreis um einen, bzw. mehrere Orte hinterlegt werden.
Im Rahmen der Registrierung müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Dies ist erst nach einem positiven Bewerbungsgespräch notwendig und die Schule diese im Onlineverfahren LOBW UP gebucht hat. Die pädagogische Assistenzkraft erhält eine systemseitig eine entsprechende Information.
Für den Abschluss eines Vertrags sind in einem zweiten Schritt folgende Unterlagen notwendig:
- Personalbogen mit Lichtbild,
- Lebenslauf mit Namen, Datum und Unterschrift,
- Nachweis über ausreichenden Masernimpfschutz,
- Kopie des Personalausweises,
- Abschlusszeugnisse (z. B. Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis etc.),
- Erklärung über anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren / wirtschaftliche Verhältnisse,
- Belehrung und Erklärung zur Verfassungstreue,
- Erklärung zur Festlegung der Stufenzuordnung
Sofern erforderlich, werden für die geforderten Nachweise Vordrucke innerhalb des Onlineverfahrens LOBW UP bereitgestellt.
Im Upload-Bereich des Onlineverfahrens LOBW UP müssen die eingescannten Belege und Dokumente hochgeladen werden. Eine Zusendung per Post ist nicht möglich.
Für die Beantragung des Führungszeugnisses gelten die nachfolgend aufgeführten Hinweise:
Wenn alle erforderlichen Dokumente und Unterlagen vollständig hochgeladen sind, und der Prozess abgeschlossen ist, kommen die für die Vertragsabwicklung zuständigen Regierungspräsidien im Nachgang auf die Bewerberinnen und Bewerber bezüglich des erweiterten Führungszeugnisses (Belegart OE) zu. Diese stellen ein Schreiben zur Vorlage bei der ausstellenden Behörde für die Beantragung des Führungszeugnisses zur Verfügung. Mit diesem Schreiben kann das Führungszeugnis bei der jeweiligen Meldebehörde durch die Bewerberin bzw. den Bewerber beantragt werden. Das beantragte Führungszeugnis wird dann direkt von der ausstellenden Behörde an das jeweilige Regierungspräsidium gesandt. Die Arbeitsverträge werden vorbehaltlich der Vorlage des Führungszeugnisses ohne Eintragung geschlossen. Alle Personen, die mit Schülerinnen und Schülern in einem Unterstützungsprogramm arbeiten, benötigen ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OE).
Im Rahmen der Registrierung müssen keine Unterlagen eingereicht werden. Erst wenn sich eine Schule mit einer Bewerberin bzw. einem Bewerber hinsichtlich des Arbeitseinsatzes verständigt hat und diese im Online-Verfahren LOBW UP gebucht hat, erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber eine Aufforderung zum Dokumentenupload.
- Grundsätzlich gilt: Alle Einzelpersonen, die noch nicht an einer Schule arbeiten und dort im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses tätig werden wollen, müssen sich zuvor registrieren.
- Für Personen, die an einer Schule in freier Trägerschaft (Privatschule) tätig werden wollen, steht die Möglichkeit der Registrierung offen, ist aber nicht zwingend erforderlich.
- Personen, die sich ehrenamtlich engagieren möchten, können ggf. im Rahmen bestehender Kooperationen oder Programme, zum Beispiel im Lehrbeauftragtenprogramm aktiv werden. Dazu ist ebenfalls keine Online-Registrierung erforderlich. Interessierte wenden sich bitte direkt an die Schulleitung vor Ort.
Hier geht es direkt zur Registrierung.
Der Zugang zu LOBW UP wird über die E-Mail-Adresse und das persönliche Kennwort geöffnet. Im Anschluss werden geografische und pädagogische Einsatzwünsche abgefragt. Wenn eine Schule, für die man sich einsatzbereit erklärt hat, Bedarf hat und interessiert ist, wird die Schule direkt Kontakt aufnehmen. Erst danach erfolgt systemseitig die Aufforderung zur digitalen Vorlage von Dokumenten und Unterlagen.
Es kann durchaus sein, dass in einzelnen Regionen die Zahl der registrierten Personen über dem Bedarf der Schulen in den verschiedenen Programmen liegt. Andererseits wird es auch Regionen geben, in denen Schulen noch Personen suchen.
Die Schule trifft eine Auswahl unter den registrierten Personen und geht danach auf sie zu. Erst wenn sich eine Schule mit einer Bewerberin bzw. einem Bewerber hinsichtlich des Arbeitseinsatzes verständigt hat und diese im Online-Verfahren LOBW UP gebucht hat, erhält die Bewerberin bzw. der Bewerber eine Aufforderung zum Dokumentenupload. Zum Abschluss eines Vertrages sind z. B. folgende Dokumente und Unterlagen über Online-Verfahren LOBW UP digital einzureichen: Nachweis des Masernschutzes, Geburtsurkunde, Abschlusszeugnisse, Beschäftigungsnachweise.
Die Schule legt fest, zu welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang sie Pädagogische Assistenzkräfte benötigt. Damit ein Vertrag mit einer Einzelperson angefertigt werden kann, müssen zunächst alle Unterlagen vorliegen. Die Ausfertigung des Vertrags durch die Regierungspräsidien kann deshalb etwas Zeit in Anspruch nehmen. Erst wenn der Arbeitsvertrag beiderseitig unterschrieben ist, darf die Tätigkeit in der Schule aufgenommen werden.
Einzelpersonen können an verschiedenen Standorten eingesetzt werden. Das richtet sich nach der von ihnen angegebenen Stundenkapazität.
Nach der Auswahl durch eine Schule wird die Person im Online-Verfahren LOBW UP entsprechend als gebucht gekennzeichnet. Ihre ggfs. noch zur Verfügung stehende Stundenkapazität kann die Person an einer oder mehreren anderen Schulen einsetzen. Dies wird im Arbeitsvertrag niedergelegt.
Wer sich in einem Programm engagieren möchte, erhält einen Arbeitsvertrag für Pädagogische Assistenzkräfte (Entgeltgruppe S8a). Das bedeutet im Schnitt zwischen ca. 18 und 20 Euro brutto je Zeitstunde. Die Vergütung richtet sich nicht nach der Gruppengröße, sondern ergibt sich aus der Stundenzahl des abgeschlossenen befristeten Vertrags.
Die individuelle Stufenfestsetzung (z. B. bei einschlägiger Berufserfahrung) erfolgt bei jeder Einstellung nach den Vorgaben des § 16 Absatz 2 TV-L.
Dies kann an den einzelnen Schulen sehr unterschiedlich sein. Im Rahmen der Unterstützungsprogramme und damit auch im schulindividuellen Förderkonzept der einzelnen Schulen sind integrative Angebote am Vormittag ebenso möglich wie additive Angebote am Nachmittag.
Der Urlaubsanspruch ist grundsätzlich mit den Schulferien abgegolten. Von den Schulferien sind auch die beweglichen Ferientage und die drei unterrichtsfreien Tage umfasst. Daher wird die Bezahlung in den Schulferien während der Vertragslaufzeit nicht ausgesetzt.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu verschiedenen Themenbereichen finden Sie hier.