Zum jetzigen Zeitpunkt empfehlen wir, hier auf einen späteren Zeitpunkt zu verweisen. Das LOBW-Tool befindet sich in Bezug auf Kooperationsmöglichkeiten im Rahmen des Startchancen-Programms aktuell noch im Aufbau.
Die Schule bekommt Unterstützung zur Stärkung der Basis-Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler und sozial-emotionalen Kompetenzen im engeren Sinn der Schule. Zum einen geht es also darum, die Voraussetzungen zu verbessern, dass Lernen überhaupt gelingen kann, und zum anderen gezielt die Grundkompetenzen Deutsch und Mathematik zu fördern. Außerdem sollen die Kinder und Jugendlichen zu demokratischer Teilhabe befähigt werden und bei den entsprechenden Schulen Berufsorientierung eine wesentliche Rolle spielen wird. Die zusätzlichen Ressourcen bieten die Möglichkeit, Schulentwicklung voranzubringen und die Qualität des Unterrichts zu steigern.
Es kann Unterstützung auf unterschiedlichen Ebenen ermöglicht werden. Beispielsweise wird es die Option geben, Personen für administrative Tätigkeiten, Projektplanung, Schulentwicklungsberatung, Diagnose u.a.m. hinzuzuziehen. Durch die Expertise multiprofessioneller Teams können Unterricht und Lernen unterstützt und das Schulleben gewinnbringend erweitert und bereichert werden.
Die Teilnahme am Startchancen-Programm ist für eine Schule, die ausgewählt wurde, grundsätzlich verpflichtend. Es gibt keine Möglichkeit, die Teilnahme abzulehnen.
Hintergrund ist:
Ausschlaggebend für die Teilnahme sind ausschließlich die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler. Die Auswahl der Schulen erfolgt datenbasiert und aufgrund vorgegebener Kriterien. Hierdurch werden benachteiligte Schülerinnen und Schüler identifiziert, für die ein Bedarf an zusätzlicher Förderung festgestellt wurde, um den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufzubrechen.
Die Schule bekommt in den nächsten zehn Jahren zusätzliche Mittel und Unterstützung für lernförderliche Räume, Personal sowie Schul- und Unterrichtsentwicklung. Hinsichtlich Beratung, Projektplanung, Schulentwicklung, Diagnose, räumlicher Umgestaltung und personeller Ausweitung kann die Schule auf ein breites Spektrum an Möglichkeiten zugreifen.
Eine Ablehnung ist nicht möglich. Die Maßnahmen werden passgenau für die spezifische Schulsituation entwickelt und bestmöglich in das Schulcurriculum integriert. Der Mehrwert für die Schülerinnen und Schüler soll verdeutlicht werden. Die Lehrkräfte werden um pädagogische Akzeptanzförderung gebeten.
Die Teilnahme orientiert sich an der jeweiligen Zielgruppe für eine ausgewählte Maßnahme.
Der Schulträger wird um den 6. Mai seitens des Kultusministeriums gesondert informiert. Ein Informationsaustausch zwischen dem Kultusministerium und den Kommunalen Landesverbänden über die Rahmenbedingungen des Programms sowie das geplante weitere Vorgehen fand im Vorfeld regelmäßig statt.
Nein, im Gegenteil. Die Schule mit ihren Besonderheiten wird wahrgenommen und erhält durch das Startchancen-Programm die für die Schülerschaft notwendige Unterstützung und Förderung. Erfahrungen aus anderen Bundesländern (z. B. Hamburg oder Schleswig-Holstein) zeigen eindeutig, dass dies durchweg als positiv wahrgenommen wird.
Aufgrund der Erfahrung der Schulleitung und des Kollegiums und mithilfe der vorliegenden Datenbasis sowie im gezielten Austausch mit der Schulaufsicht können bereits zielführende Maßnahmen identifiziert werden. Sie als Schule erfahren dabei Unterstützung auf allen Ebenen der Schulverwaltung und dem Unterstützungssystem. Insbesondere das erste Programmjahr soll darauf verwendet werden, die richtige und schulspezifische Passung zu finden.
Bei Bedarf kann die Expertise von externer Beratung hinzugezogen und aus den Mitteln des Startchancen-Programms finanziert werden.
- In erster Linie durch die Suche über das geplante Onlineportal LOBW (bekannt durch Lernen mit Rückenwind), über das auch die Abwicklung sowie Vertragsgestaltung erfolgen wird
- Vorortkenntnis in der Region
- Erfahrung und Empfehlung aufgrund von Vernetzung
- gezielte Recherche nach bestimmter Profession bzw. Expertise
Die Auswahl der Schulen erfolgt kriteriengeleitet und datenbasiert durch das IBBW.
Für Schulen, die nicht in das Startchancen-Programm aufgenommen werden konnten, gibt es die Möglichkeit, über PAB oder ggf. Lernen mit Rückenwind weitere Expertise in die Schule zu holen.
Für die Teilnahme am Startchancen-Programm gibt es zudem zwei Startzeitpunkte. Am 1. Juni 2024 steht ein erster Teil der Schulen fest, die ausgewählt wurden. Zum 1. Juni 2025 muss die zweite Tranche, also die restlichen teilnehmenden Schulen, dem Bund gemeldet werden. Sollte Ihre Schule zum Schuljahr 2024/2025 noch nicht für die Teilnahme am Startchancen-Programm ausgewählt worden sein, kommt sie eventuell im zweiten Programmjahr (2025/2026) zum Zuge.
Die Förderung im Startchancen-Programm ist grundsätzlich für die Schulart gedacht, bei der aufgrund der Datenlage ein Bedarf für zusätzliche Unterstützung festgestellt wurde. Die Mittel können daher nicht für Maßnahmen verwendet werden, welche die andere Schulart betreffen.
Ziel des Startchancen-Programms ist es, dass bis zum Ende der Programmlaufzeit die Anzahl der Schülerinnen und Schüler halbiert werden soll, welche die Mindeststandards in Deutsch und Mathematik verfehlen.
Sollte die Schule bei verschiedenen Tests (z B. VERA 3, IQB Bildungstrend) die Ziele nicht erreichen, empfiehlt sich ein Gespräch zwischen der Schulaufsicht und der Schule, um gemeinsam herauszufinden, was noch optimiert werden muss. Der Dialog zwischen Schulaufsicht und der jeweils teilnehmenden Schule ist ohnehin regelmäßiger und fester Bestandteil des Programms, sodass hier kontinuierlich die Wirksamkeit von Maßnahmen in den Blick genommen wird.
Die Gewährung weiterer Mittel hängt aber nicht von der inhaltlichen Erreichung der Ziele ab.
Die Ausstattung der Schulen ist grundsätzlich Aufgabe der Schulträger. Diese können entscheiden, welche Maßnahmen sie im Rahmen der Säule I umsetzen möchten und dafür eine Förderung beantragen. Gefördert werden kann z. B. flexibles Mobiliar für multifunktionale Raumnutzungen, die Ausstattung für Werkstätten oder Maker-Spaces, aber auch Sportgeräte für Bewegungsräume und Sportmöglichkeiten.
Da insbesondere in eine förderliche Lernumgebung der Schulen investiert werden soll, ist eine Beteiligung der schulischen Gremien und die Einbeziehung der pädagogischen Expertise der Schule angeraten.
Das bisherige Personal an den Schulen bleibt im Rahmen der vorherrschenden Vereinbarungen bestehen. Die bereits getätigten Investitionen des Landes für pädagogische Assistentinnen und Assistenten, für multiprofessionelle Teams oder FSJlerinnen und FSJler sollen auf den Länderanteil im Startchancen-Programm angerechnet werden.
Das bisherige Personal kann aber nicht über die Bundesmittel in Säule III bezahlt werden, da diese zusätzlich sein sollen.
Das Startchancenprogramm ist unabhängig von Lernen mit Rückenwind.
Wenn Lernen mit Rückenwind weitergeführt wird, wird es dazu noch einmal gesondert Informationen geben.
Die Ergebnisse und die Expertise aus bestehenden Bund-Länder-Initiativen wie zum Beispiel „Leistung macht stark“ (LemaS) und „Schule macht stark“ (SchuMaS) sowie vergleichbaren Programmen werden in das Startchancen-Programm einbezogen.
Weitere Fragen und Antworten zum Startchancen-Programm finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.