Startchancen BW

Kriterien zur Auswahl der Startchancen BW-Schulen

Damit das Startchancen-Programm dort hilft, wo es helfen soll, müssen die Startchancen-Schulen entsprechend ausgesucht werden.

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Ansicht eines Schulgebäudes, davor Schülerinnen und Schüler sowie Bäume

Benachteiligungsfaktoren spielen genauso eine Rolle wie die Anzahl von Schülerinnen und Schülern. Ziel ist, die Auswahl so valide wie möglich zu gestalten, damit die Mittel so bedarfsgerecht wie möglich verteilt werden.

Damit das Startchancen-Programm dort hilft, wo es helfen soll, müssen die Startchancen-Schulen entsprechend ausgesucht werden. Ziel ist schließlich, besonders sozial- und bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen, die zu wenig Unterstützung erhalten, mit dem Programm einen Anschub zu geben, eine Art Startrampe für den kommenden Bildungsabschnitt zu sein, damit sie ihre Potenziale besser entdecken und heben können. Für eine zielführende Auswahl werden wissenschaftsgeleitete Kriterien zugrunde gelegt, die im Folgenden vorgestellt werden.

Zunächst aber noch die Eckdaten:

  • 4000 allgemeinbildende und beruflichen Schulen – öffentlich und in privater Trägerschaft – profitieren in Deutschland unmittelbar vom Startchancen-Programm.
  • Es soll etwa eine Million Schülerinnen und Schüler direkt adressieren.
  • Der Förderschwerpunkt liegt im Primarbereich, 60 Prozent der Schulen entfallen demnach auf diesen Bereich, die anderen 40 Prozent sind weiterführende Schulen. 
  • Die Bund-Länder-Vereinbarung gibt vor, dass 13,4 Prozent der Programmmittel nach Baden-Württemberg fließen. Dies bedeutet umgerechnet insgesamt etwa 540 Schulen bei ungefähr 134.000 Kindern und Jugendlichen. Startchancen BW ist aber so konzipiert, dass über die Programmlaufzeit von zehn Jahren im gesamten Land Schulen sowie Kinder und Jugendliche indirekt profitieren, etwa durch Weitergabe der Erfahrungswerte und Materialien der Startchancen-Schulen innerhalb von Startchancen-Netzwerken.

Baden-Württemberg kann auf Vorhandenem aufbauen

Jedes Bundesland legt die Kriterien fest, anhand derer es die ihm zustehenden Startchancen-Plätze vergibt. Diese sind wissenschaftsgeleitet und müssen sich an den Zielen des Startchancen-Programms orientieren. Dabei gibt der Bund als Mindestanforderung die Benachteiligungsdimensionen Armutsquote und Migrationshintergrund vor. Grund dafür sind wissenschaftliche Erkenntnisse, die einen starken Zusammenhang dieser beiden Faktoren mit Bildungsteilhabe und Bildungserfolg aufweisen. Darüber hinaus erlaubt die Bund-Länder-Vereinbarung, weitere relevante und flächendeckend verfügbare Daten heranzuziehen. Das Gute für Baden-Württemberg ist, dass das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) bereits für die sozialindexbasierte Ressourcenzuweisung einen Sozialindex für Grundschulen entwickelt hatte, den es nun als Basis für die Startchancen-Indizes BW nutzen konnte. Für die erste Tranche standen öffentliche Grundschulen, allgemein bildende weiterführende Schulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren im Fokus. In den folgenden beiden Tranchen werden auch mehr berufliche Schulen und Schulen in privater Trägerschaft, sofern sie die Kriterien erfüllen, in das Programm integriert. Das heißt auch, dass die gesamte Auswahl zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend feststehen kann, und somit auch nicht die finale Verteilung der Startchancen BW-Plätzen auf die jeweiligen Schularten.

Nach der Verteilung der Startchancen-Plätze gemäß der Bund-Länder-Vorgabe – auf den Primarbereich (60 Prozent) und den Sekundarbereich (40 Prozent) – erfolgt die Auswahl der Schulen. Aufgrund der teils unterschiedlichen Datenlage gehen wir in Baden-Württemberg dabei in zwei Schritten vor:

  • Erstens: Schulen mit gleicher Datenlage werden zu Schulart-Gruppen zusammengefasst, damit eine gleichwertige „Bemessung“ der Schulen gegeben ist. Neben den öffentlichen Grundschulen und den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen (ohne SBBZ) ergeben sich so die Schulart-Gruppen öffentliche SBBZ, öffentliche berufliche Schulen und Privatschulen. Auf Basis der zwei Dimensionen Armutsquote (aus SGB II-Daten) und Migrationshintergrund (aus amtl. Schulstatistik) hat das IBBW den einzelnen Schulart-Gruppen – soweit bislang möglich – bedarfsorientiert Startchancen-Plätze zugewiesen. Die meisten Startchancen BW-Plätze entfallen in der ersten Tranche demnach auf die Grundschulen, gefolgt von den weiterführenden Schulen (ohne SBBZ) und den SBBZ.
  • Zweitens: Innerhalb der Schulart-Gruppen kommen die Schulen zum Zug, die basierend auf den verschiedenen Sozialindex-Werten die höchste Belastung aufweisen. So werden alle Daten, die vorliegen, genutzt, was die Auswahl der Schulen valider und somit bildungsgerechter macht. Berücksichtigung finden zudem die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und SBBZ, denn Bund-Länder-Vorgabe ist es auch, eine bestimmte Anzahl zu adressieren. Im Klartext: Damit nicht vor allem kleine Grundschulen und damit zu wenige Kinder und Jugendliche profitieren, wird auch die Größe der Schulen berücksichtigt. Bei der Grundschulauswahl ist also bei gleichen Indexwerten die größere Anzahl der Schülerinnen und Schüler der Schulen ausschlaggebend.
    • Bei der Auswahl der öffentlichen Grundschulen werden die folgenden Kriterien herangezogen:
      • Anteil der Kinder und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften
      • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
      • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit mehr als 100 Büchern im Haushalt
      • durchschnittliche Kaufkraft
      • Anteil der Haushalte ohne Schulabschluss
    • Bei der Auswahl der öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen (ohne SBBZ) werden die folgenden Kriterien herangezogen:
      • Anteil der Kinder und Jugendlichen in Bedarfsgemeinschaften
      • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund
      • Anteil der Schülerinnen und Schüler mit mehr als 100 Büchern im Haushalt
      • Lernausgangslagen in den Basiskompetenzen
    • Bei allen anderen Schularten erfolgt die Schulauswahl auf Basis der Armuts- und Migrationsdimension (s. o.). Für öffentliche SBBZ liegen die entsprechenden Daten vor, weshalb das IBBW diese in der ersten Tranche berücksichtigen konnte. Für öffentliche berufliche Schulen wird die Dimension Armutsquote derzeit verfügbar gemacht. Privatschulen müssen entsprechende Daten bereitstellen, wenn sie die Chance haben wollen, ausgewählt zu werden.         

Unterm Strich werden mit diesem Vorgehen die Vorgaben der Bund-Länder-Vereinbarung umgesetzt und damit die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler in den Fokus gerückt. Darüber hinaus nutzen wir in Baden-Württemberg alle uns vorliegenden Daten, um die Förderung durch das Startchancen-Programm so passgenau und bedarfsgerecht wie möglich in die Fläche zu bringen.

Eine Liste der Startchancen BW-Schulen der ersten Tranche sortiert nach den staatlichen Schulämtern finden Sie hier.

Eine Liste der Startchancen BW-Schulen der ersten Tranche sortiert nach den Schulträgern finden Sie hier.

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