Allgemeines
Ziel dieser Vereinbarung ist es, eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen dem Land Baden-Württemberg und externen Kooperationspartnern im Bildungsbereich zu ermöglichen.
Als Kooperationspartner können juristische Personen, Einzelunternehmer oder Partner von Franchisenehmern fungieren. Voraussetzung ist, dass die unternehmerische Tätigkeit über den Umfang einer Nebentätigkeit hinausgeht und entsprechende Nachweise erbracht werden.
Als Kooperationspartner können die Schulen auf zwei Ebenen unterstützt werden:
Auf Ebene der Schülerinnen und Schüler sind folgende Unterstützungsangebote möglich:
- Basiskompetenzen: Fachliche Förderung grundlegender Fertigkeiten und Fähigkeiten, insbesondere in den Fächern Deutsch und Mathematik
- Deutsch: (Weiter-)Entwicklung der Lese- und Schreibfähigkeit, Sprachförderung, Förderung der Ausdrucksfähigkeit
- Mathematik: Grundrechenarten, Prozentrechnen, mathematisches Verständnis entwickeln
- Englisch: Sprachkompetenz entwickeln, sprachliche Mittel erweitern, z.B. durch Hörverstehen
- Weitere Fächer sowie Lern- und Bildungsbereiche
- Sozial-emotionale Kompetenzen: Stärkung der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf individueller und gesellschaftlicher Ebene, insbesondere zur Schaffung von Lernvoraussetzungen, z. B. zur Verbesserung der Gedächtnisleistung, Motorik, Konzentration und Sprachentwicklung
- Demokratiebildung: demokratische Werte in Schule und Gesellschaft erleben und aktiv mitgestalten, politische Systeme kennenlernen und erleben
- Berufliche Orientierung: eigene Potenziale kennen, z. B. durch die Bereitstellung digitaler Berufsorientierungsinstrumente, Bewerbungstraining, Einblicke in die berufliche Praxis, Berufsvorbereitung
Auf Ebene der Schule sind folgende Unterstützungsangebote möglich:
- Schul- und Unterrichtsentwicklung: Datengestützte Qualitätsentwicklung, stärkenorientierte Schulkultur, Lehr- und Lernsettings weiterentwickeln
- Personalentwicklung: Qualifizierung und Fortbildung, professionelle Lerngemeinschaften, Leadership und Management, erfolgreiche Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams, kollegiale Fallberatung
- Gestaltung von Übergängen: Übergangsportfolios, Aufbau eines Übergangsmanagements, Lernen kontinuierlich begleiten, Fokus auf Schnittstellen Kita-GS / GS-Sek I / Schule-Beruf
- Öffnung in den Sozialraum: Öffnung von außerschulischen Erfahrungsräumen durch Kooperation und praxisnahes Lernen
- Elternarbeit: integrationsfördernde Angebote, wie z. B. Elterncafés, interkulturelle Fachkräfte, Dolmetscherinnen und Dolmetscher oder Qualifizierungsangebote für Eltern
Vertragliche Aspekte
Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für zwei Schuljahre geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht gekündigt wird.
Die Vergütung erfolgt auf Basis der marktüblichen Preise und wird als pauschale Kostenerstattung berechnet. Die konkreten Vergütungssätze sind im Kooperationsvertrag zwischen der Schule und dem Kooperationspartner festgelegt.
Kooperationspartner verpflichten sich, die vereinbarten Leistungen selbständig und eigenverantwortlich fachgerecht und zuverlässig zu erbringen, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die von den Schulen festgelegten Rahmenbedingungen einzuhalten.
Kooperationspartner müssen sicherstellen, dass das eingesetzte Personal über die erforderliche Qualifikation verfügt und ein aktuelles (maximal 3 Monat altes) erweitertes Führungszeugnis vorlegt.
Praktische Umsetzung
Zunächst ist eine Registrierung über das Online-Verfahren LOBW UP unter folgendem Link notwendig: https://lobw.kultus-bw.de/lobw/up/antrag/partner.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie über LOBW UP eine Aufforderung zum digitalen Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Nach erfolgreicher Prüfung dieser und Unterschrift per eSignatur werden Sie für die Schulen auf dem digitalen Marktplatz sichtbar. Die Kontaktaufnahme zum Kooperationspartner erfolgt anschließend durch die Schule.
Sobald Ihre Expertise mit den Anforderungen einer Schule übereinstimmt, nimmt diese Kontakt mit Ihnen auf. Die konkreten Bedingungen werden in einem individuellen Kooperationsvertrag festgelegt. Grundlage ist der jeweils gültige, standardisierte Muster-Kooperationsvertrag des Kultusministeriums.
Leistungen aus dem Kooperationsmodell werden auf digitalem Weg mit Rechnung an die beauftragende Schule abgerechnet. Die Schulleitung zeichnet die Rechnung sachlich und rechnerisch richtig und leitet sie zur Auszahlung an das zuständige Regierungspräsidium weiter.