Lehrkräfte

Hinweise Auslandsschuldienst

Eine Unterrichtstätigkeit im Ausland stellt eine attraktive Gelegenheit für Lehrkräfte dar ihre deutschen Unterrichtserfahrungen in andere Bildungssysteme einzubringen und umgekehrt, gute Erfahrungen aus anderen Bildungssystemen nach Deutschland zu transportieren.

Der pädagogische Alltag bekommt durch das Leben in einem anderen kulturellen Kontext bereichernde Aspekte hinzu. Die Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten betreut die schulische Arbeit im Ausland, darunter auch die derzeit rund 140 Deutschen Auslandsschulen in aller Welt. Interessenten finden auf der Homepage der ZfA wertvolle Hinweise, Antworten auf Fragen und Bewerbungsmodalitäten. Dort finden Sie auch aktuelle Stellenausschreibungen.

Informationen zur Bewerbung

Am Auslandsschuldienst interessierte Lehrkräfte können als Auslandsdienstlehrkräfte (ADLK), als Bundesprogrammlehrkräfte (BPLK) und als Ortslehrkräfte (OLK) tätig werden. Neben diesen Arbeitsmöglichkeiten vermitteln verschiedene Bundesländer Landesprogrammlehrkräfte  auch direkt an Schulen im Ausland (siehe Hinweise Bewerbung als Landesprogrammlehrkraft). Je nach Programm gibt es unterschiedliche Auswahl- und Bewerbungsverfahren.

Eine Bewerbung für eine Tätigkeit als Auslandsdienstlehrkraft, Schulleiterin oder Schulleiter setzt unter anderem voraus, dass Sie sich zurzeit im Schuldienst befinden. Sie müssen deshalb Ihren Dienstherrn um Zustimmung bitten, dass er Sie für den Auslandsschuldienst freistellt.

Eine Bewerbung für eine Tätigkeit als ADLK, Schulleiterin oder Schulleiter setzt unter anderem voraus, dass Sie sich zurzeit im Schuldienst befinden. Sie müssen deshalb Ihren Dienstherrn um Zustimmung bitten, dass er Sie für den Auslandsschuldienst freistellt.

Auf dem Internetauftritt des Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten - Zentralstelle für das Auslandschulwesen finden Sie umfangreiche Informationen über Einsatzmöglichkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Fachberaterinnen und Fachberatern sowie von Schulleiterinnen und Schulleitern an Deutschen Auslandsschulen und an vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten - Abteilung Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - geförderten schulischen Einrichtungen im Ausland. Auch das Bewerbungsverfahren sowie die Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Ausland werden vorgestellt.

Bewerbungen für funktionslose Stellen oder allgemeine Funktionsstellen

  1. Die Bewerbungsunterlagen um zeitweilige Übernahme in einen Schuldienst im Ausland (z. B. an Deutschen Auslandsschulen, Europäischen Schulen, landesprachigen Schulen mit verstärktem Deutschunterricht) sind parallel zur Online-Bewerbung bei der ZfA in zweifacher Fertigung (1x für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, 1x für das Regierungspräsidium, Abteilung 7 - Schule und Bildung) auf dem Dienstweg dem zuständigen Regierungspräsidium vorzulegen. Die Bewerbung umfasst ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und einen vollständig ausgefüllten, unterschriebenen Personalbogen der ZfA.
  2. Das Regierungspräsidium prüft, ob die Lehrkraft freigestellt werden kann (Unterrichtsversorgung im Inland, Altersgrenze, zeitlicher Abstand zur Erstbeurlaubung, zeitlicher Abstand zur Bestellung zur/m Funktionsstelleninhaber/-in etc.) und fügt der Bewerbung eine Stellungnahme bei, die sich auf eine Anlassbeurteilung stützt. Sie endet mit der Schlussformel „Der Bewerber/die Bewerberin erscheint für den Dienst an einer Schule im Ausland besonders geeignet /gut geeignet/geeignet/nicht geeignet”.
  3. Lautet die Schlussformel „nicht geeignet”, wird die Bewerbung dem Bewerber/der Bewerberin zurückgegeben. Kann das Regierungspräsidium aus Gründen der Unterrichtsversorgung eine Beurlaubung in absehbarer Zeit nicht in Aussicht stellen, so stellt es dem Bewerber/der Bewerberin unter Rückgabe der Bewerbung frei, seine Bewerbung nach Ablauf einer zu nennenden Frist zu erneuern.
  4. Die angenommenen Bewerbungen leitet das Regierungspräsidium an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Abteilung Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Fachbereich ZfA 5 –, Adenauer Allee 99 - 103, 53113 Bonn – weiter. Es teilt dabei gleichzeitig mit, zu welchem Zeitpunkt frühestens die Bewerberin/der Bewerber freigestellt werden kann.

Bewerbungen für besonders herausgehobene Funktionsstellen (in Kultus und Unterricht ausgeschrieben)

  1. Die Bewerbungsunterlagen für besonders herausgehobene Funktionsstellen (Schulleiter/in, Fachberater/in usw.), die im Amtsblatt „Kultus und Unterricht” ausgeschrieben werden, sind in dreifacher Fertigung (1x für das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, 1x für das Kultusministerium, 1x für das Regierungspräsidium, Abteilung 7 - Schule und Bildung) auf dem Dienstweg dem zuständigen Regierungspräsidium vorzulegen. Die Bewerbung umfasst ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und einen vollständig ausgefüllten, unterschriebenen Personalbogen der ZfA (über den Go4Bund Link in der Ausschreibung in Kultus und Unterricht bzw. auf der Seite der ZfA abrufbar).
  2. Zusätzlich sind je eine Fertigung ohne Einhaltung des Dienstweges aus Gründen der Vorweginformation
    1. beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Abteilung Zentralstelle für das Auslandsschulwesen Fachbereich ZfA 5 –, Adenauer Allee 99-103, 53113 Bonn, über den Go4Bund Link einzugeben und das Motivationsschreiben, ein tabellarischer Lebenslauf und eine dienstliche Beurteilung anzufügen,
    2. sowie elektronisch der Vertreterin des Landes im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) im Kultusministerium Baden-Württemberg, Frau RSD’in Claudia Häberlein, E-Mail: Claudia.Haeberlein@km.kv.bwl.de  zuzuleiten.
  3. Das Regierungspräsidium prüft, ob die Lehrkraft freigestellt werden kann (Unterrichtsversorgung im Inland, Altersgrenze, zeitlicher Abstand zur Erstbeurlaubung, zeitlicher Abstand zur Bestellung zur/m Funktionsstelleninhaber/-in etc.) und leitet die Bewerbungsunterlagen  zusammen mit der dienstlichen Beurteilung und der Stellungnahme (vgl. obige Ziffer 2) an das Kultusministerium (Referat 14) weiter und teilt mit, ob und zu welchem Zeitpunkt der Bewerber/die Bewerberin freigestellt werden kann. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sollten bei der ZfA spätestens ca. 4 Wochen nach Bewerbungsfrist eingegangen sein. Lautet die Schlussformel „nicht geeignet” (vgl. Ziffer 2), wird die Bewerbung dem Bewerber/der Bewerberin vom Regierungspräsidium zurückgegeben, ohne dass eine Vorlage an das Kultusministerium erfolgt.
  4. Das Kultusministerium prüft die Bewerbung im Benehmen mit der Vertreterin des Landes im Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland, Frau RSD’in Claudia Häberlein. Diese gibt Bewerbern/ Bewerberinnen auf Schulleiterstellen Gelegenheit zu einer Vorsprache (keine Dienstreise; Unfallschutz wird gewährt) und gibt eine eigene Stellungnahme ab.

Interessenten können sich auch telefonisch bei der ZfA oder im Internet über das Auslandsschulwesen informieren.

Bei abgelehnten Bewerbungen, die von der ZfA zurückgesandt werden, behält sich das Kultusministerium vor, diese aus Umweltschutzgründen nicht an die Bewerber/-innen zurückzusenden. Bewerber/-innen sollten daher von der Verwendung von Passbildern im Original oder hochwertigen Bewerbungsmappen absehen.

 

FAQ zum Auslandsschuldienst

Informationen Lehrkräfte

  • Lehrkräfte

Hinweise Auslandsschuldienst

Eine Unterrichtstätigkeit im Ausland ist eine attraktive Gelegenheit für Lehrkräfte, ihre deutschen Unterrichtserfahrungen in andere Bildungssysteme einzubringen.

  • Informationen für Lehrkräfte

Hinweise für Bewerbungen als Landesprogrammlehrkraft

Baden-Württemberg schickt jedes Jahr Lehrkräfte als Landesprogrammlehrkräfte an staatlichen Schulen im Ausland, um dort im Deutsch als Fremdsprache (DaF), Deutsch als Muttersprache (DaM) und deutschsprachigen Sachfachunterricht zu unterstützen und auf das Deutsche Sprachdiplom vorzubereiten.

Male teacher showing stop sign with hand gesture
  • Informationen für Lehrkräfte

Mobbing von Lehrkräften im Internet

Das Kultusministerium bietet Hilfestellungen für Lehrkräfte im Falle von Mobbing im Internet durch Schüler.

Happy student in paris during the lesson
  • Kooperation mit Frankreich

Lehrkräfteaustausch mit Frankreich

Das Land bietet mehrere Programme, über die Lehrkräfte in Frankreich unterrichten und französische Lehrkräfte in Baden-Württemberg an den Schulen arbeiten können.

  • Digitalisierung

Messenger für Lehrkräfte

Das Kultusministerium stellt den Lehrkräften an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg eine Lizenz des Messengers Threema Work Education zur dienstlichen Kommunikation zur Verfügung.