Schulen müssen flexibel auf sich verändernde gesellschaftliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen reagieren. Dazu wurde in den vergangenen Jahren der Handlungsspielraum der Schulen erweitert und ihre Eigenständigkeit gestärkt. Beispiele sind die Einführung von Bildungsstandards und Lernfeldern, die Flexibilisierung des Organisationserlasses und die schulbezogene Stellenausschreibung.
Mit der Schulgesetzänderung vom Februar 2019 sind die Schulen zur systematischen, datengestützten Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung verpflichtet. Die im Schuljahr 2023/2024 sukzessive einsetzenden Statusgespräche mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Schulaufsichtsbehörden und Schulen greifen diese Verpflichtung auf.
Statusgespräche zwischen Schulen und Schulaufsicht werden jährlich durchgeführt. Ziel ist die Bilanzierung und Rechenschaftslegung des aktuellen Stands des Schulentwicklungsprozesses und ggf. die Vorbereitung einer neuen Ziel- und Leistungsvereinbarung, die im mehrjährigen Turnus abgeschlossen wird.
Eine wesentliche Grundlage ist ein Schuldatenblatt, das für jede Schule einen kompakten Überblick zu qualitätsrelevanten Daten bietet. Dieses dient Schulleitungen als Übersicht für die schulinterne Steuerung und Nachverfolgung der Qualitätsentwicklung und im Statusgespräch als wesentliche Gesprächsgrundlage.
Im Statusgespräch soll eine gemeinsame Reflexion zwischen Schulaufsicht und Schule zum aktuellen Stand und der schulischen Vorhabenplanung auf der Grundlage des Schuldatenblatts, ergänzt durch weitere Daten und Erkenntnisse, stattfinden und ggf. eine neue ZLV vereinbart werden.
Statusgespräche und Ziel- und Leistungsvereinbarungen sind dabei zentrale Instrumente des Zusammenwirkens und der Kommunikation zwischen Schulen und Schulverwaltung.
Die Entwicklungsimpulse der Schule werden mit den gesetzlichen und bildungspolitischen Rahmenvorgaben abgeglichen. Zugleich kann geklärt werden, welche Ressourcen und Unterstützungsleistungen zur Zielerreichung zur Verfügung stehen und wie diese eingesetzt werden.
Das Ergebnis wird in der Ziel- und Leistungsvereinbarung schriftlich festgehalten. Statusgespräche und Ziel- und Leistungsvereinbarungen unterstützen die Verantwortung der Schule für ihren pädagogischen Prozess und zugleich die Schulaufsicht in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Die Schulaufsicht wird Impulsgeber für Gestaltungsprozesse vor Ort und dokumentiert zugleich deren Ergebnisse. Die Entwicklung der Einzelschule erhält einen formalen und transparenten Rahmen, der eine Fokussierung auf das Wesentliche und eine systematische Überprüfung der Zielerreichung erlaubt. Als verbindliche Absprache für einen festgelegten Zeitraum trägt die Ziel- und Leistungsvereinbarung zur Verstetigung, Systematisierung und damit Professionalisierung der Entwicklungsprozesse bei.