Seit 2019 sind die Schulen zur systematischen, datengestützten Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung schulgesetzlich verpflichtet. Die verbindlich verankerten Statusgespräche mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) zwischen Schulaufsichtsbehörden und Schulen greifen diese Verpflichtung auf.
Statusgespräche zwischen Schulen und Schulaufsicht werden jährlich durchgeführt. Ziel ist die Bilanzierung und Rechenschaftslegung des aktuellen Stands des Schulentwicklungsprozesses und ggf. die Vorbereitung einer neuen ZLV, die im mehrjährigen Turnus abgeschlossen wird. In einer ZLV werden zentrale Zielvorgaben des Kultusministeriums und der Leistungsauftrag der Schule in der Regel auf Vorschlag der Schule zwischen Schulleitung und Schulaufsicht abgestimmt und schriftlich festgelegt. Sie umfasst die Ziele der Schule für die Schul- und Unterrichtsentwicklung der nächsten Jahre.
Das Schuldatenblatt bietet für jede Schule eine komprimierte Zusammenfassung der qualitätsrelevanten Daten(zu Rahmenbedingungen, Prozessqualitäten und Ergebnissen) aus unterschiedlichen Quellen.. Es dient Schulleitungen zur Orientierung und zur Steuerung der innerschulischen Qualitätsentwicklung. Zudem ist das Schuldatenblatt wesentliche Gesprächsgrundlage für die jährlichen Statusgespräche zwischen Schulen und Schulaufsicht.
Im Statusgespräch soll eine gemeinsame Reflexion zwischen Schulaufsicht und Schule zum aktuellen Stand und der schulischen Vorhabenplanung auf Basis des Schuldatenblatts, ergänzt durch weitere Daten und Erkenntnisse, stattfinden und ggf. eine neue ZLV vereinbart werden.
Statusgespräche und ZLV sind zentrale Instrumente des Zusammenwirkens und der Kommunikation zwischen Schulen und Schulverwaltung im Rahmen des Gesamtkonzepts der datengestützten Qualitätsentwicklung an Schulen in Baden-Württemberg.
Die Entwicklungsimpulse der Schule werden mit den gesetzlichen und bildungspolitischen Rahmenvorgaben abgeglichen. Zugleich kann geklärt werden, welche Ressourcen und Unterstützungsleistungen zur Zielerreichung zur Verfügung stehen und wie diese eingesetzt werden.
Das Ergebnis wird in der ZLV schriftlich festgehalten. Statusgespräche und ZLV unterstützen die Verantwortung der Schule für ihren pädagogischen Prozess und zugleich die Schulaufsicht in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Die Schulaufsicht ist verantwortlich für den Prozess und dokumentiert zugleich dessen Ergebnisse. Die datengestützte Schul- und Unterrichtsentwicklung erhält dadurch einen formalen und transparenten Rahmen, der eine Fokussierung auf das Wesentliche und eine systematische Überprüfung der Zielerreichung erlaubt.