Im Kontext einer didaktisch-methodischen und pädagogischen Qualitätsentwicklung werden flächendeckend an allen allgemein bildenden Schulen Lernstandserhebungen eingesetzt.
Damit sind die Lernstandserhebungen ein wichtiges Instrument um zu überprüfen, inwieweit es den Schulen gelungen ist, die in den Bildungsstandards formulierten Erwartungen an den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu erreichen.
Die Durchführung von Lernstandserhebungen und Vergleichsarbeiten in den Bundesländern ist Teil der Gesamtstrategie der Kultusministerkonferenz zum Bildungsmonitoring. Seit dem Schuljahr 2008/2009 beteiligt sich Baden-Württemberg an den bundesweit eingesetzten Verfahren VERA 3 und seit 2015/2016 an VERA 8 Vergleichsarbeiten in der 3. und 8. Jahrgangsstufe (VERA 3 bzw. VERA 8), die sich an den von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Bildungsstandards und dazu entwickelten Kompetenzstufenmodellen orientieren.
Die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten sollen – neben weiteren Daten – von den Schulen systematisch und zielgerichtet für die innerschulische Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung im Sinne eines auf Daten und Fakten gestützten Kreislaufs genutzt werden. Durch eine kritisch-reflexive und zugleich wertschätzende Kultur der Ergebnisrückmeldung dienen die Vergleichsarbeiten der Verbesserung von Schule und Unterricht.
Zudem ist in Baden-Württemberg eine empirisch und fachdidaktisch abgesicherte Lernstandserhebung "Lernstand 5" zeitlich zwischen den beiden Verfahren VERA 3 und VERA 8 zu Beginn des 5. Schuljahres angesiedelt, die auf den bundesweiten Standards der Primarstufe basiert.
Aufbauend auf den Ergebnissen von Lernstand 5 kann zu Beginn des neuen Bildungsabschnitts eine Förderung diagnosegeleitet, d. h. passgenau und zielgerichtet, erfolgen.
Vergleichsarbeiten VERA 3
Die Vergleichsarbeiten VERA 3 sind schriftliche Arbeiten in Form von Tests, die den Kompetenzstand von Schülerinnen und Schülern im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 3 hinsichtlich der länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards für die Primarstufe untersuchen.
Im Rahmen von VERA 3 werden einzelne ausgewählte Kompetenzbereiche in den Fächern Deutsch und Mathematik überprüft. Die Ergebnisrückmeldungen liefern Erkenntnisse über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt.
VERA ist ein explizit standardbezogenes Verfahren, das bundesweit eingesetzt wird, um insbesondere den einzelnen Schulen eine abgesicherte datengestützte Standortbestimmung zu ermöglichen und daraus einen Handlungsbedarf abzuleiten. VERA 3 eignet sich nicht als Grundlage für Übergangs- bzw. Schullaufbahnempfehlungen, da VERA 3 bezogen auf den einzelnen Schüler / die einzelne Schülerin keine zuverlässige Prognose zum weiteren Schulerfolg liefert.
Die Arbeiten werden länderübergreifend vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), Berlin entwickelt. Die Durchführung von VERA 3 ist für die Grundschulen in Baden-Württemberg verpflichtend. VERA 3 wird nicht benotet.
Mit der operativen Durchführung für das Land Baden-Württemberg wurde das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) vom Kultusministerium beauftragt.
Lernstand 5
Lernstand 5 ist ein förderdiagnostisches Verfahren des Landes Baden-Württemberg für die Fächer Deutsch und Mathematik, das aus zwei Ebenen besteht.
Zu Beginn der Orientierungsstufe wird der Lernstand von Schülerinnen und Schülern in eng umrissenen Kompetenzen der Bildungsstandards ermittelt und dabei das gesamte Leistungsspektrum heterogener Lerngruppen abgedeckt. Im Rahmen einer sogenannten Lernstandsanalyse werden einzelne prognostisch relevante Basiskompetenzen untersucht. Die Ergebnisrückmeldungen liefern den Lehrkräften fundierte Informationen über den Leistungsstand ihrer Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der untersuchten Kompetenzen (Ebene I).
Aufbauend auf diesen Ergebnissen kann eine Förderung diagnosegeleitet, d. h. passgenau und zielgerichtet, erfolgen. Die im Rahmen von Lernstand 5 zur Verfügung gestellten Förderangebote nehmen ebenfalls das gesamte Leistungsspektrum in den Blick (Ebene II).
Das Verfahren wird landesweit in den Klassenstufen 5 zu festgelegten Terminen eingesetzt und nicht benotet. Lernstand 5 ist kein Instrument, das die Eignung für eine Schulart bewerten kann, da es nur einen engen Ausschnitt der Leistungen erfasst. Die Durchführung der Lernstandsanalyse (Ebene I) ist für die weiterführenden Schulen verpflichtend, die Materialien für die diagnosegeleitete Förderung (Ebene II) können optional genutzt werden.
Mit der Entwicklung und Durchführung von Lernstand 5 wurde das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) vom Kultusministerium beauftragt.
Vergleichsarbeiten VERA 8
Die Vergleichsarbeiten VERA 8 sind schriftliche Arbeiten in Form von Tests, die den Kompetenzstand von Schülerinnen und Schülern hinsichtlich der länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards im zweiten Schulhalbjahr der Klasse 8 untersuchen.
Im Rahmen von VERA 8 werden einzelne ausgewählte Kompetenzbereiche in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie Englisch oder Französisch überprüft. Die Ergebnisrückmeldungen liefern Erkenntnisse über den Lernstand der Schülerinnen und Schüler zum Testzeitpunkt.
VERA ist das einzige explizit standardbezogene Verfahren, das bundesweit eingesetzt wird, um insbesondere den einzelnen Schulen eine abgesicherte datengestützte Standortbestimmung zu ermöglichen und daraus einen Handlungsbedarf abzuleiten. VERA 8 eignet sich nicht als Grundlage für Schullaufbahnempfehlungen, denn VERA liefert bezogen auf den einzelnen Schüler / die einzelne Schülerin keine zuverlässige Prognose zum weiteren Schulerfolg.
Die Arbeiten werden länderübergreifend vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), Berlin entwickelt. VERA 8 wird in den allgemein bildenden weiterführenden Schulen an den vom Kultusministerium festgelegten Terminen eingesetzt. Die Durchführung von VERA 8 ist für die Schulen in Baden-Württemberg verpflichtend. VERA 8 wird nicht benotet.
Mit der operativen Durchführung für das Land Baden-Württemberg wurde das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) vom Kultusministerium beauftragt.