Religionsangelegenheiten

Religionsangelegenheiten und Staatskirchenrecht

Historisch bedingt ist das Kultusministerium auch für den Bereich Kirchen und Religionsangelegenheiten zuständig, da das Schulwesen seit seinen klösterlichen und kirchlichen Anfängen eng mit den Religionsangelegenheiten verbunden war.

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Der Umriss von Baden-Württemberg, drum herum sind die Logos mehrerer religiöser Instanzen angeordnet.

„Kultus“ ist ein alter, aus dem Lateinischen stammender Begriff für die Religionsausübung und für die Religion allgemein. Das Schulwesen ist historisch bedingt eng mit den Religionsangelegenheiten verbunden.

Im 19. Jahrhundert wurden in den südwestdeutschen Ländern moderne Ministerien errichtet. Die „Kirchendepartements“ wurden wenig später (1848 in Württemberg, 1911 in Baden) aus den Innenministerien ausgegliedert und zu eigenen Ressorts erhoben. Da diese für alle – nicht nur christlichen – Religionen oder „Kulte“ zuständig sein sollten, nannte man sie „Kultministerium“ (Württemberg) oder „Ministerium des Kultus und Unterrichts“ (Baden). Auch das Württembergische Kultministerium war von Anfang an ein Unterrichtsministerium, weil das Schulwesen seit seinen klösterlichen und kirchlichen Anfängen eng mit den Religionsangelegenheiten verbunden war.

Die Zuständigkeit für den „Kultus“, der dem Ministerium bis heute den Namen gibt, wird heute von einer Stabsstelle wahrgenommen. In ihren Zuständigkeitsbereich gehören:

  • Allgemeine Beziehungen zwischen dem Land und den im Lande organisierten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften,
  • Rechtsverhältnisse der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zum Staat (herkömmlich „Staatskirchenrecht“ genannt), beispielsweise auch Verträge mit den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und Satzungsfragen,
  • Fragen der Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften,
  • Ausübung gemeinsamer Rechte von Staat und Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften,
  • Rechtliche und konzeptionelle Fragen des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen (derzeit gibt es evangelischen, römisch-katholischen, alt-katholischen, jüdischen, syrisch-orthodoxen, alevitischen, orthodoxen und islamischen Religionsunterricht sunnitischer Prägung in Baden-Württemberg),
  • Aufsicht über kirchliche bzw. religionsgemeinschaftliche sowie ressortgebundene Stiftungen, Stiftungsrecht,
  • Staatsleistungen und finanzielle Zuwendungen an die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften.
  • Erhalt und Sanierung der Gräber der nach Südfrankreich deportierten Bürgerinnen und Bürger jüdischen Glaubens

Zusätzlich ist die Stabsstelle zuständig für Fragen der sog. Sekten und Psychogruppen.

Weiterführende Informationen

Beratungsportal des Landes Baden-Württemberg für gefährliche weltanschauliche und religiöse Angebote - BEWARE Baden-Württemberg

FAQ Religionsunterricht

Kultusverwaltung

Auf eienr Wippe stehen zwei Figuren stellvertretend für Männer und Frauen.
Kultusverwaltung

Beauftragte für Chancengleichheit

In der Kultusverwaltung setzen sich zahlreiche Beauftragte für Chancengleichheit für das beruflichen Vorankommen von Frauen ein.

Bunte Leitz-Ordner stehen nebeneinander.
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Obere und untere Schulaufsichtsbehörden

Die Abteilungen 7 der Regierungspräsidien und die Staatlichen Schulämter sind das Bindeglied zwischen Kultusministerium und den Schulen.

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Schulbauernhof Pfitzingen

Der Schulbauernhof in Niederstetten-Pfitzingen ist seit 1992 ein offizieller Schulbauernhof und bietet Schülerinnen und Schülern Einsicht in eine kind- und jugendgemäße Landwirtschaft.

An einem aufgeschlagenen Buch kleben viele bunte Notizzettel.
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Staatliche Schulämter

Die 21 Staatlichen Schulämter sind abgesehen von den Gymnasien für die Aufsicht aller Schulen im jeweiligen Schulamtsbezirk zuständig.