Die Abteilungen 7 „Schule und Bildung“ der Regierungspräsidien )oberre Schulaufsichtsbehörden) und die Schulämter (untere Schulaufsichtsbehörden) haben den Auftrag, die Bildungspolitik des Landes umzusetzen und stellen das Bindeglied zwischen dem Kultusministerium und den Schulen dar.
Bei der Konkretisierung bzw. Ausgestaltung von bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen sind sie eingebunden und kommunizieren und vertreten diese gegenüber den Schulen. Gemeinsam mit den Schulen sind sie für die Umsetzung der bildungspolitischen Ziele verantwortlich. Das setzt voraus, dass die Schulaufsicht in der Lage ist, die bildungspolitischen Schwerpunktsetzungen und die sich daraus ergebenden Aufgabenstellungen so zu vermitteln, dass diese von den Schulen mitgetragen, nachvollzogen und umgesetzt werden.
Wesentliche Aufgabe der Schulaufsichtsbehörden ist es, eine flächendeckende qualifizierte Erziehung und Bildung unserer Schülerinnen und Schüler an den Schulen zu gewährleisten. Die Schulaufsicht übernimmt dabei die Funktion einer systembezogenen Begleitung und Kontrolle gegenüber den Schulen. Eine ihrer zentralen Aufgaben ist die Qualitätsentwicklung im Zusammenwirken mit den Schulen.
Eine zentrale Aufgabe stellt darüber hinaus ein zeitgemäßes Personalmanagement dar. Dazu gehören die Gewinnung und die Einstellung von Personal sowie die Auswahl von Führungskräften.
Abteilungen 7 „Schule und Bildung“ der Regierungspräsidien (obere Schulaufsichtsbehörden)
Die Regierungspräsidien üben unmittelbar die Dienst- und Fachaufsicht über die allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen aus. Für die Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, Gemeinschafts- und Sonderschulen geschieht dies in enger Zusammenarbeit mit den dafür zuständigen unteren Schulaufsichtsbehörden. Die Steuerung wird künftig hauptsächlich über Ziel- und Leistungsvereinbarungen erfolgen.
In enger Kooperation mit den Gemeinden, Städten und Landkreisen in ihrer Funktion als Schulträger zeichnen sich die Regierungspräsidien für die Planung, Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Schulen, die Raumbedarfsplanung für Schulbauten sowie deren Bezuschussung verantwortlich. Die Genehmigung von Schulen in privater Trägerschaft sowie deren Bezuschussung fällt ebenfalls in den Geschäftsbereich der Regierungspräsidien.
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