Die eigenen religiösen Überzeugungen zu leben, persönlichen Weltanschauungen zu folgen, sich aus freien Stücken in unterschiedlichen Organisationen zu engagieren oder nicht – das sind verbriefte Rechte der Menschen in einer freiheitlichen Gesellschaft. Der Staat garantiert das Recht der Religionsausübung. Er hat auch zu akzeptieren, wenn Bürgerinnen und Bürger mitunter ihr Heil in Organisationen und Praktiken suchen, die sehr spezielle Ausrichtungen haben, die möglicherweise von der Mehrheit der Bevölkerung nicht akzeptiert würden oder einer kritischen wissenschaftlichen Betrachtung nicht standhalten.
Es ist aber auch Aufgabe des Staates, Menschen über mögliche Gefahren zu informieren, die von bestimmten Gruppierungen und Organisationen ausgehen können. Gegebenenfalls muss konkret vor bestimmten Organisationen behördlich gewarnt werden, nämlich dann, wenn von ihnen und den von ihnen angewandten Praktiken konkrete Gefahren für das seelische oder leibliche Wohl der Menschen ausgehen. Der Schutz junger Menschen vor Manipulation ist dabei besonders wichtig.
Die damalige Landesregierung hat im Jahr 1993 für die Beobachtung von und die Information über sogenannte Sekten und Psychogruppen eine ständige Interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese nimmt Hinweise entgegen, informiert über das Wirken sogenannter Sekten und Psychogruppen und auch über die Gefahren, die von ihnen ausgehen können. Die Geschäftsführung der Interministeriellen Arbeitsgruppe liegt beim Kultusministerium.
Das Kultusministerium arbeitet eng mit einer Reihe von Fachstellen und Beratungsdiensten zusammen, bei denen Betroffene Rat suchen können. Auf der Seite des Beratungsportals des Landes Baden-Württemberg für gefährliche weltanschauliche und religiöse Angebote finden Sie hilfreiche Informationen und Kontaktadressen.
Einen Flyer mit grundsätzlichen Informationen zu sog. Sekten und Psychogruppen finden Sie hier (PDF).
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums erreichen Sie über: