Digitalisierung

Finanzierung des Digitalpakt 2.0

Das Kultusministerium nimmt zur Finanzierung des Digitalpakt 2.0 Stellung.

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Digitalisierung Finanzierung des Digitalpakt 2.0

Die aktuellsten Zahlen des Digitalpakts Schule zeigen: Diese Investitionen sind essentiell. Die Mittelbindung liegt bei 100 Prozent, die Schulträger setzen ihre Maßnahmen noch bis Ende 2024 um und schicken dann die Verwendungsnachweise in 2025. Dann sollten auch alle Mittel abgeflossen sein. Es ist in Baden-Württemberg also keineswegs so, dass Investitionen in die Digitalisierung der Schulen nicht genutzt würden. Ganz im Gegenteil: Der Digitalpakt hat zu einem Schub geführt.

Deshalb ist es umso wichtiger, hier nicht nachzulassen und die Schulen auch finanziell weiter bei der Transformation in die Digitalität zu unterstützen, und zwar lückenlos. In Anlehnung an den ersten Digitalpakt würde ab 2025 pro Jahr eine Lücke von fast 170 Millionen Euro für Baden-Württemberg entstehen, wenn der Digitalpakt nicht nahtlos fortgesetzt wird. „Kurzum: Der Digitalpakt 2.0 muss kommen – und zwar kraftvoll“, sagt Staatssekretärin Sandra Boser MdL, die am Kultusministerium Baden-Württemberg für die Digitalisierung zuständig ist, und ergänzt: „Die Bundesbildungsministerin hat selbst immer wieder eine große Erwartungshaltung genährt. Hier muss sich der Bund an die Abmachungen halten. Das heißt: Der Digitalpakt 2.0 muss eine echte Investition und Förderung darstellen. Wer gackert, muss auch legen.“

Die Digitalisierung der Schulen sei eine Mammutaufgabe, bei der alle gefordert seien: Bund, Länder und Kommunen. „Hier müssen Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger und Bundesfinanzminister Christian Lindner Wort halten, auch haushaltspolitische Mogelpackungen sind tabu“, sagt Boser und fügt an: „Wenn man es ernst meint mit unseren Kindern und mit der Zukunft unseres Landes, dann ist eine starke Investitionen in die Digitalisierung unserer Schulen unumgänglich.“

Weitere Informationen

Das Kultusministerium hat die Rahmenbedingungen für die Transformation der Schulen in die Digitalität geschaffen. Schulgesetzänderung, Digitalisierungsstrategie, Digitale Bildungsplattform SCHULE@BW (inkl. digitaler Arbeitsplatz), Innovationsprogramm „Digitale Schule“ – mit diesen Veränderungen und Neuerungen kann der „Lernraum Schule“ in die digitale Welt ausgeweitet werden, das sind echte Meilensteine. Hiermit stehen nun die notwendigen Strukturen bereit. Lehrkräfte verfügen in Baden-Württemberg künftig über die geeignete zeitgemäße technologische Ausstattung, die sie befähigt, ihre pädagogischen Aufgaben wahrnehmen zu können. Die Leitperspektive Medienbildung ist zudem fester Bestandteil des Bildungsplanes in Baden-Württemberg. Informatik, Künstliche Intelligenz und Medienbildung zählen zudem zu den Innovationselementen der aktuellen Bildungsreform.