Fragen und Antworten für interessierte Kooperationspartner
Kooperationspartner müssen juristische Personen, Einzelunternehmen bzw. Partner von Franchisenehmern (z.B. Verbände, Vereine, Kirchen, Nachhilfeinstitute, kommerzielle Nachhilfeanbieter, kommunale oder freie Träger) sein. Einzelpersonen, die gewerblich bzw. freiberuflich tätig sind, können nur einbezogen werden, wenn der Umfang ihres Gewerbes bzw. ihrer freiberuflichen Tätigkeit über eine Nebentätigkeit hinausgeht.
Mögliche Leistungen der Kooperationspartner bestehen in der Vermittlung von Lerninhalten mit Schwerpunkt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch, in den beruflichen Schulen zusätzlich in den beruflichen Profilfächern, Kompetenzbereichen sowie Lern- und Handlungsfeldern. An den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren kommen weitere Bildungsbereiche hinzu. Weitere maßgebliche Fächer sind nach Entscheidung der Schule möglich. Die Förderung erfolgt in Kleingruppen.
Leistungen von Kooperationspartnern können auch die Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen sein, die einen engen Bezug zur fachlichen Lernförderung haben (z.B. Lerntraining, Lerncoaching, Sozial- und Kommunikationstrainings, erlebnispädagogische Angebote), hierfür ist auch eine Förderung in Klassenstärke möglich.
Die Umsetzung erfolgt für Kooperationspartner im „Kooperationsmodell“ und/oder „Gutscheinmodell“ (vgl. Frage 4). Um diese Leistungen öffentlichen Schulen anbieten zu können, müssen alle Kooperationspartner die entsprechenden Rahmenvereinbarungen „Kooperations-“ bzw. „Gutscheinmodell“ mit dem Land Baden-Württemberg abschließen.
Im Kooperationsmodell führt der Kooperationspartner fachliche und/oder soziale und emotionale Förderangebote für von der jeweiligen Schule festgelegte Schülergruppen durch. Die Förderung umfasst in der Regel Gruppen von bis zu 8 Schülerinnen und Schülern, bei sozialen und emotionalen Fördermaßnahmen sind größere Gruppen möglich. Die Fördermaßnahmen können sowohl integrativ im Rahmen des regulären Unterrichts, als auch additiv, im Rahmen der Ganztagsbetreuung oder beim außerschulischen Kooperationspartner erfolgen. Die Maßnahmen (Fächer, Umfang etc.) werden jeweils durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Kooperationspartner festgelegt. Öffentliche Schulen können ausschließlich Kooperationsverträge mit Partnern schließen, die zuvor die Rahmenvereinbarung „Kooperationsmodell“ mit dem Land Baden-Württemberg abgeschlossen haben.
Im Gutscheinmodell erklärt der Kooperationspartner durch Abschluss der Rahmenvereinbarung „Gutscheinmodell“ mit dem Land Baden-Württemberg seine Bereitschaft, die von der Schule ausgegebenen Bildungsgutscheine im Rahmen seines Angebots anzunehmen und die entsprechende Leistung zu erbringen. Bildungsgutscheine werden von den Schulen an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben und können ausschließlich bei Anbietern eingelöst werden, die zuvor die oben genannte Rahmenvereinbarung abgeschlossen haben. Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können entsprechend einen Anbieter auswählen. Soziale und emotionale Fördermaßnahmen sind im Gutscheinmodell ausgeschlossen.
Im Kooperationsmodell ist für Förderangebote ab 12. September 2022 ein Vergütungsrahmen auf 20 bis 80 Euro (brutto) pro Fördereinheit von 45 Minuten festgelegt. Ab 12. September 2022 können Nebenkosten zur Durchführung der Leistung zur Abrechnung gebracht werden, sofern sie der Höhe nach im marktüblichen Rahmen bleiben und einen Betrag von 30 Prozent der Vergütung für die zugrundeliegende Fördermaßnahme nicht übersteigen. Die konkrete Vergütungshöhe wird in diesem Rahmen durch Abschluss des Kooperationsvertrags mit der jeweiligen Schule festgelegt. Als Richtwert ist ab 12. September 2022 ein Satz von 60 Euro (brutto) pro Fördereinheit von 45 Minuten für eine Gruppe von 8 Schülerinnen und Schülern (im sozialen und emotionalen Bereich auch von größeren Gruppen) vorgesehen.
Im Gutscheinmodell werden von den Schulen für Förderangebote ab 12. September 2022 Bildungsgutscheine zu einem Wert von 125 Euro (brutto) für 10 Fördereinheiten zu 45 Minuten an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Die maximale Gruppengröße für diese Förderung beim Anbieter soll in der Regel 5 Personen nicht überschreiten. Die Fördereinheiten können auch in anderer Stückelung (z. B. Doppelstunden) umgesetzt werden. Zuzahlungen der Schülerinnen und Schüler bzw. von deren Erziehungsberechtigten für diese Leistungen sind nicht zulässig.
Mit den jeweiligen Rahmenvereinbarungen werden zu erfüllende Standards festgelegt. Diese betreffen insbesondere das vom Kooperationspartner eingesetzte Personal. Die Kooperationspartner stellen sicher, dass ausschließlich persönlich und fachlich geeignetes Personal eingesetzt wird. Die fachliche Eignung des Personals setzt voraus, dass die für den jeweiligen Einsatz erforderliche Qualifikation vorliegt. Diese erfordert ein einschlägiges Studium, eine einschlägige Ausbildung bzw. Berufserfahrung oder eine entsprechende Unterrichts-/Förderungserfahrung. Weitere Voraussetzungen sind bspw. die Bejahung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, vorliegender Masernschutz, Einhaltung der jeweils aktuellen Corona-Verordnungen sowie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses. Dieses darf gerechnet vom Beginn des Personaleinsatzes maximal drei Monate alt sein. Ausnahmsweise können die Kooperationspartner intern für bereits ständig mit Schülerinnen und Schülern tätige Bestandsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter auf die Einholung und Vorlage eines neuen erweiterten Führungszeugnisses verzichten, soweit diese arbeitsvertraglich verpflichtet sind, alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Zunächst ist eine Registrierung auf den Online-Seiten des Kultusministeriums als Kooperationspartner (nicht als Einzelperson) unter diesem Link notwendig. Anschließend werden durch das Kultusministerium alle notwendigen Unterlagen für den Abschluss der Rahmenvereinbarung „Kooperationsmodell“ und/oder „Gutscheinmodell“ zugesendet. Sobald diese ausgefüllt und unterzeichnet eingehen, werden die Unterlagen geprüft. Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt eine Freischaltung im „virtuellen Marktplatz“/Onlineverfahren für das Programm. Das Angebot der jeweiligen Kooperationspartner ist dann für die Schulen sichtbar.
Im Kooperationsmodell können in der Folge nach Absprache der konkreten Leistungen mit den jeweiligen Schulen Kooperationsverträge abgeschlossen werden.
Im Gutscheinmodell können mit der Freigabe Gutscheine angenommen werden. Ohne Abschluss der Rahmenvereinbarungen können öffentliche Schulen das Angebot im Rahmen des Programms „Lernen mit Rückenwind“ nicht nutzen.
Leistungen aus dem Kooperationsmodell werden mit Rechnung an die beauftragende Schule abgerechnet. Die Schulleitung zeichnet die Rechnung sachlich und rechnerisch richtig und leitet sie zur Auszahlung an das zuständige Regierungspräsidium weiter.
Bildungsgutscheine können mit einer zugehörigen Rechnung direkt beim zuständigen Regierungspräsidium zur Auszahlung eingereicht werden. Die auszahlende Stelle ist jeweils auf dem Gutschein vermerkt.
Im Ferienband 2022 bis 2024 können Schulen Angebote aus „Lernen mit Rückenwind“ auch in den Oster-, Pfingst-, Sommer- und/oder Herbstferien umsetzen. Im Ferienband können Angebote der fachlichen Lernförderung sowie der sozialen und emotionalen Förderung auch in der unterrichtsfreien Zeit umgesetzt werden. Zudem können auch Kurse zur Prüfungsvorbereitung angeboten werden und Bildungsgutscheine für Ferienkurse ausgegeben werden. Für den Einsatz in Ferienbändern müssen die Rahmenvereinbarung „Kooperationsmodell“ und/oder „Gutscheinmodell“ im Programm „Lernen mit Rückenwind“ abgeschlossen werden. Kooperationspartner, die diese Rahmenvereinbarung/en bereits abgeschlossen haben, können unmittelbar einen Kooperationsvertrag über die Ferienzeit abschließen oder Bildungsgutscheine in den Ferien entgegennehmen. Die Bedingungen der Rahmenvereinbarung/en gelten in allen Ferienbändern bis 31. Dezember 2024 fort. Ergänzend hierzu kann in Prüfungsvorbereitungskursen die Gruppengröße auf die individuelle Klassengröße erweitert werden, der Entgeltrahmen beträgt ab 12. September 2022 20 bis 80 Euro (brutto) pro 45 Minuten und Gruppe.