Sprachliches Verständnis und eine gute Bildungssprache sind für alle Schülerinnen und Schüler wesentliche Voraussetzung für ihren Lernerfolg. Daher ist sprachliche Bildung und sprachliche Förderung eine wichtige Aufgabe aller Schulen und aller Lehrkräfte. Mit der Inkraftsetzung der neuen Verordnung „Grundsätze zur Sprachbildung und Sprachförderung“ (2025) erhalten alle Schulen den Auftrag, mit der Einführung der Durchgängigen Sprachbildung (DSB) ), das fachliche und sprachliche Lernen noch stärker miteinander zu verbinden und die sprachliche Bildung und Förderung der Schülerinnen und Schüler über die gesamte Bildungsbiographie hinweg durchgängig und aufeinander abgestimmt umzusetzen.
Über das neue Sprachförderprogramm SprachFit sind in diesem Schuljahr bereits 50 Grundschulen mit der Einführung der Durchgängigen Sprachbildung an den Start gegangen. 200 weitere Grundschulen werden über SprachFit folgen. Die weiterführenden Schulen werden ab dem nächsten Schuljahr ebenfalls die DSB schrittweise einführen.
Die DSB-Schulen erhalten Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer schulspezifischen Sprachbildungskonzepte. Das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) begleitet die Lehrkräfte bei der systematischen Abstimmung von Sprachbildung und Sprachförderung sowie bei der Verzahnung der Zusatzmaßnahmen mit dem Regelunterricht. Die vielfältigen, an den Schulen bereits bestehenden Maßnahmen werden folglich miteinander verbunden und der Regelunterricht um die Perspektive der Sprachbildung erweitert.
Mit der neuen Verordnung Sprachbildung und Sprachförderung werden außerdem die Regelungen der bisherigen VwV „Grundsätze zum Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit nicht deutscher Herkunftssprache und unzureichenden Deutschkenntnissen in allgemein bildenden und beruflichen Schulen“ (2017) weiterentwickelt und konkretisiert.
Die neugefassten Regelungen enthalten somit wichtige pädagogische und rechtliche Weiterentwicklungen zur Förderung der neu zugewanderten Schülerinnen und Schüler wie begriffliche Klärungen, eine Systematisierung der Sprachförderangebote und eine Konkretisierung der Unterstützungsmöglichkeiten im Unterricht und bei Leistungsfeststellungen.
Zur erfolgten Veröffentlichung der Verordnung und einer ausführlicheren Verwaltungsvorschrift erhalten Schulleitungen und Lehrkräfte Informationen und Unterstützungsangebote über die zuständigen Schulaufsichtsbehörden und die ZSL-Regionalstellen. Zentral bereitgestellte Informationsmaterialien finden die Schulen auf der TaskCard VwV/VO Sprachbildung und Sprachförderung (2025) und Einführung der Durchgängigen Sprachbildung.
Landesrecht: Verordnung des Kultusministeriums über die Grundsätze zur Sprachbildung und Sprachförderung (Sprachbildungsverordnung)
Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Grundsätze zur Sprachbildung und Sprachförderung (VwV Sprachbildung und Sprachförderung – SprachbildungsVwV) vom 5. November 2025 (PDF, barrierefrei)