Im folgenden finden Sie die Nutzungsordnung für die Digitale Bildungsplattform SCHULE@BW:
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung von SCHULE@BW in der vom Land Baden-Württemberg bereitgestellten Variante.
2. Nutzungsberechtigung und Pflichten
Nutzungsberechtigte sind Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, in der Lehrkräfteaus- und -fortbildung und der Beratung tätige Lehrkräfte, weitere Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg. Nutzungsberechtigte des Digitalen Arbeitsplatzes sind Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.
Sorgeberechtigte erhalten ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Hieraus erwächst kein Anspruch, einzelne Module zu nutzen oder am Unterricht teilzunehmen. § 115b Absatz 5 Satz 2 SchG bleibt unberührt.
Die Verordnung des Kultusministeriums über die Digitale Bildungsplattform (DBPVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung ist auch für Lehrkräfte in der Lehrkräftefortbildung anzuwenden. Soweit sie nicht unmittelbar anwendbar ist, ist sie dem Sinn entsprechend anzuwenden. Soweit Pflichten der Schulen in der DBPVO geregelt sind, welche im Zusammenhang mit der Lehrkräftefortbildung nicht von den Schulen wahrgenommen werden können, sondern in den Zuständigkeits- und Aufgabenbereich des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung fallen, treffen diese Pflichten für die Lehrkräftefortbildung analog das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung.
3. Datenverarbeitung
Es gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere die der Datenschutzgrundverordnung sowie der VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Auf die entsprechenden Regelungen für den Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zur Meldepflicht (vgl. Ziffern 1.10.1, 1.13 sowie Anlage 1 zur VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen) wird ausdrücklich verwiesen.
Bei einer Verwendung eines Webbrowsers dürfen Kennwörter nicht im Webbrowser gespeichert werden. Alle temporären Dateien des Browsers (Cache, Verlauf, Cookies) müssen nach dem Beenden einer Sitzung gelöscht und der Browser muss geschlossen werden.
Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, müssen sofort Maßnahmen zum Schutz des eigenen Zugangs ergriffen werden. Falls die Möglichkeit besteht, müssen Zugangspasswörter geändert werden. Ist dieses nicht möglich, ist die Schulleitung zu informieren.
4. Zusätzliche Nutzungsbedingungen für den Digitalen Arbeitsplatz für Lehrkräfte (DAP)
Auf §§ 7 ff. DBPVO (Löschpflichten, datenschutzrechtlich gemeinsam verantwortliche Schulen und Pflichten von Lehrkräften, die an mehreren Schulen tätig sind) wird hingewiesen.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Artikel 9 Absatz 1 DSGVO ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gestattet.
5. Zusätzliche Nutzungsbedingungen für die Lernmanagementsysteme (Moodle und itslearning)
Es ist verboten, Gespräche und Übertragungen mitzuschneiden, aufzuzeichnen, zu speichern oder weiterzugeben (z. B. durch Screenshots oder Handycams). Eine Veröffentlichung oder Verbreitung von Fotos findet nur mit Einwilligung des oder der Betroffenen statt. Die Klassenlehrkräfte klären im Rahmen des Unterrichts die Schülerinnen und Schüler altersgerecht über die Nutzung des jeweiligen Lernmanagementsystems auf.
Wenn eine Lehrkraft einer Schülerin oder einem Schüler das Einspielen einer Selbstaufnahme innerhalb eines Lernmanagementsystems freigibt, hat die Lehrkraft die Schülerin oder den Schüler darüber aufzuklären, dass keine dritten Personen auf der Aufzeichnung zu sehen sein dürfen.
Das Administrationskonto von itslearning ist für die Bereitstellung und Einstellungen des Lernmanagementsystems auf Schulebene vorgesehen und darf nicht für die unterrichtliche Arbeit eingesetzt werden.
6. Zusätzliche Nutzungsbedingungen für den Hub von SCHULE@BW
Über das Zugangsportal („IdAM“) von SCHULE@BW können dauerhaft oder zeitweilig weitere Anwendungen erreichbar sein, welche nicht Bestandteil von SCHULE@BW sind. SCHULE@BW ist insofern eine browserbasierte Online-Plattform („Hub“), welche es den Nutzenden ermöglicht, über den Zugang von SCHULE@BW auf externe Anwendungen zuzugreifen, welche von anderen Anbietern (auch: „Dritte“) bereitgestellt werden. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist nicht Anbieter dieser Anwendungen. Die Anwendungen der Dritten sind als solche innerhalb von SCHULE@BW sowie in den Datenschutzinformationen von SCHULE@BW gekennzeichnet.
Der Zugang zu SCHULE@BW erfolgt für Nutzende über den Single-Sign-On von SCHULE@BW. Die über den Hub von SCHULE@BW unmittelbar erreichbaren Angebote sind teilweise über Single-Sign-On erreichbar. Andere Anwendungen Dritter erfordern möglicherweise einen separaten Zugang oder eine separate Registrierung entsprechend den Maßgaben des jeweiligen Dritten; es erfolgt insofern keine oder keine vollständige Identitätsvermittlung.
Der Hub von SCHULE@BW steht landesunmittelbaren Einrichtungen aus dem Bildungsbereich unter der Aufsicht des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport wie beispielsweise dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg, dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung und dem Landesmedienzentrum offen, sowie für gemeinsame Projekte der Länder, welche durch den DigitalPakt Schule 2019 – 2024 des Bundes zum flächendeckenden Aufbau einer digitalen Bildungsinfrastruktur gefördert und beispielsweise durch das FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH umgesetzt werden. Auf die grundsätzliche Zugangsmöglichkeit privater Anbieter zum Portal der Vermittlungsdienste für das digitale Identitätsmanagement in Schulen („VIDIS“) des FWU Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH, entsprechend der dortigen Maßgaben, wird hingewiesen.
Der Zugang zu Anwendungen Dritter kann weitere Anforderungen haben, wie z. B. die Akzeptanz von eigenen Nutzungsbedingungen. Für den Zugang zu Anwendungen Dritter können zudem andere Rechtsgrundlagen als für SCHULE@BW gelten, oder der Zugang kann zusätzliche gesetzliche Anforderungen haben, z. B. datenschutzrechtlicher Art. Die Schulen, vertreten durch die Schulleitung, sind insofern bei Nutzung von über den Hub von SCHULE@BW erreichbaren Anwendungen Dritter für die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Maßgaben zuständig.
Sofern für öffentliche Schulen ein gesetzlich verpflichtendes Verfahren vorgesehen ist, kann die Nutzung von Anwendungen Dritter aus dem Hub von SCHULE@BW verpflichtend sein, vgl. § 115 Absatz 3f Satz 3 SchG.
An SCHULE@BW ist der Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen („VIDIS“) des FWU Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH angeschlossen. VIDIS ist ein Identity Provider, welcher Zugang zu weiteren Dienstleistungen, sog. Online-Bildungsangeboten, verschafft, Vorprüfungen vornimmt sowie Prozesse beschreibt und steuert. VIDIS wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des DigitalPakts Schule gefördert und ist für Schulen kostenfrei.
VIDIS ist über den Hub von SCHULE@BW erreichbar. Die über VIDIS verfügbaren Inhalte sind nicht Teil des Hubs von SCHULE@BW, sofern sie nicht selbst ein Projekt aus dem DigitalpaktSchule 2019 – 2024 sind und als solche Teil des Hubs von SCHULE@BW werden.
Es wird rein vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Nutzung von VIDIS für sich allein genommen nicht dazu berechtigt, die digitalen Bildungsangebote der an VIDIS angeschlossenen Diensteanbieter zu nutzen, dass der Bezug von diesen digitalen Bildungsangeboten der über VIDIS erreichbaren Diensteanbieter Gegenstand separater sogenannter Lernmittelbezugsverträge sein kann und dass dementsprechend über VIDIS erreichbare Dienste auch kostenpflichtig sein können.
7. Umgangsformen
Werden Informationen versandt, sind die allgemeinen Umgangsformen entsprechend zu beachten.
8. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Bestimmungen des Schulrechts, des Strafrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und des Jugendschutzrechts
9. Leistungsumfang
Das Land Baden-Württemberg stellt SCHULE@BW im Rahmen der technischen, personellen und haushälterischen Möglichkeiten zur Nutzung bereit. Das Land bemüht sich, erkannte Störungen, Fehler oder Sicherheitslücken unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemumgebung zeitnah zu beheben. Ein Anspruch auf eine jederzeit ununterbrochene, fehlerfreie oder in jeder Hinsicht störungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.
10. Haftung
Eine Haftung des Landes Baden-Württemberg für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Das Land Baden-Württemberg behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit ein sachlicher Grund für die Änderung besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher oder haushälterischer Maßgaben oder zur Ermöglichung besserer Funktionalitäten des Angebots SCHULE@BW.
Hinweis:
Die jeweils gültige Fassung der in Bezug genommenen Regelungen finden Sie unter:
Stand: 16. Januar 2026