Im folgenden finden Sie die Nutzungsordnung für die Digitale Bildungsplattform SCHULE@BW:
1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung von SCHULE@BW in der vom Land bereitgestellten Variante.
2. Nutzungsberechtigung und Pflichten
Nutzungsberechtigte sind an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg oder in der Lehrkräfteaus- und -fortbildung sowie der Beratung tätige Lehrkräfte, weitere Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg.
Die Verordnung des Kultusministeriums über die Digitale Bildungsplattform (DBPVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung ist auch für Lehrkräfte in der Lehrkräftefortbildung anzuwenden. Soweit sie nicht unmittelbar anwendbar ist, ist sie dem Sinn entsprechend anzuwenden. Soweit Pflichten der Schulen in der DBPVO geregelt sind, welche im Zusammenhang mit der Lehrkräftefortbildung nicht von den Schulen wahrgenommen werden können, sondern in den Zuständigkeits- und Aufgabenbereich des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung fallen, treffen diese Pflichten für die Lehrkräftefortbildung analog das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung.
3. Zugang
Die jeweilige Schule hat sicherzustellen, dass Personen der Zugang zu Kursen, Informationen und Inhalten nur dann gewährt wird, wenn dies für die Erfüllung der jeweiligen Aufgabe an der Schule erforderlich ist. Gleiches gilt für die Zuweisung von Rollen z. B. in den Kursen der Lernmanagementsysteme.
Nutzende erhalten einen individuellen Benutzernamen und eine Benutzerkennung. Benutzername und Benutzerkennung sind vertraulich zu behandeln.
Wer fremde Zugangsdaten erfährt, ist verpflichtet, dies umgehend der betreffenden Person oder der Schulleitung mitzuteilen.
Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, müssen sofort Maßnahmen zum Schutz des eigenen Zugangs ergriffen werden. Falls die Möglichkeit besteht, müssen Zugangspasswörter geändert werden. Ist dieses nicht möglich, ist die Schulleitung zu informieren.
4. Datenverarbeitung
Es gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere die der Datenschutzgrundverordnung sowie der VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Auf die entsprechenden Regelungen für den Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zur Meldepflicht (vgl. Ziffern 1.10.1, 1.13 sowie Anlage 1 zur VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen) wird ausdrücklich verwiesen.
Bei einer Verwendung eines Webbrowsers dürfen Kennwörter nicht im Webbrowser gespeichert werden. Alle temporären Dateien des Browsers (Cache, Verlauf, Cookies) müssen nach dem Beenden einer Sitzung gelöscht und der Browser muss geschlossen werden.
5. Zusätzliche Nutzungsbedingungen für den Hub von SCHULE@BW
5.1 Der Hub von SCHULE@BW
Über das Zugangsportal („IdAM“) von SCHULE@BW können dauerhaft oder zeitweilig weitere Anwendungen erreichbar sein, welche nicht Bestandteil von SCHULE@BW sind. SCHULE@BW ist insofern eine browserbasierte Online-Plattform („Hub“), welche es den Nutzenden ermöglicht, über den Zugang von SCHULE@BW auf externe Anwendungen zuzugreifen, welche von anderen Anbietern (auch: „Dritte“) bereitgestellt werden. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist nicht Anbieter dieser Anwendungen.
5.2 Zugang
Der Zugang zu SCHULE@BW erfolgt für Nutzende über bw.schule. Die über den Hub von SCHULE@BW unmittelbar erreichbaren Angebote sind teilweise über Single-Sign-On erreichbar. Andere Anwendungen Dritter erfordern möglicherweise einen separaten Zugang oder eine separate Registrierung entsprechend den Maßgaben des jeweiligen Dritten; es erfolgt insofern keine oder keine vollständige Identitätsvermittlung.
Der Hub von SCHULE@BW steht landesunmittelbaren Einrichtungen aus dem Bildungsbereich unter der Aufsicht des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport wie beispielsweise dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg, dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung und dem Landesmedienzentrum zur Anbindung von Anwendungen offen, sowie für gemeinsame Projekte der Länder, welche durch den DigitalPakt Schule 2019 – 2024 des Bundes zum flächendeckenden Aufbau einer digitalen Bildungsinfrastruktur gefördert und beispielsweise durch das FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH umgesetzt werden. Auf die im Übrigen grundsätzliche Zugangsmöglichkeit privater Anbieter zum Portal der Vermittlungsdienste für das digitale Identitätsmanagement in Schulen („VIDIS“) des FWU Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH, entsprechend der dortigen Maßgaben, wird hingewiesen.
5.3 Nutzungsbedingungen externer Anwendungen
Der Zugang zu Anwendungen Dritter kann weitere Anforderungen haben, wie z. B. die Akzeptanz von eigenen Nutzungsbedingungen. Für den Zugang zu Anwendungen Dritter können zudem andere Rechtsgrundlagen als für SCHULE@BW gelten, oder der Zugang kann zusätzliche gesetzliche Anforderungen haben, z. B. datenschutzrechtlicher Art. Die Schulen, vertreten durch die Schulleitung, sind insofern bei Nutzung von über den Hub von SCHULE@BW erreichbaren Anwendungen Dritter für die Einhaltung gesetzlicher und vertraglicher Maßgaben zuständig.
Sofern für öffentliche Schulen ein gesetzlich verpflichtendes Verfahren vorgesehen ist, kann die Nutzung von Anwendungen Dritter aus dem Hub von SCHULE@BW verpflichtend sein, vgl. § 115 Absatz 3f Satz 3 SchG.
5.4 Besondere Nutzungsbedingungen für VIDIS
An SCHULE@BW ist der Vermittlungsdienst für das digitale Identitätsmanagement in Schulen („VIDIS“) des FWU Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH angeschlossen. VIDIS ist ein Identity Provider, welcher Zugang zu weiteren Dienstleistungen, sog. Online-Bildungsangeboten, verschafft, Vorprüfungen vornimmt sowie Prozesse beschreibt und steuert. VIDIS wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des DigitalPakts Schule gefördert und ist für Schulen kostenfrei.
VIDIS ist über den Hub von SCHULE@BW erreichbar. Die über VIDIS verfügbaren Inhalte sind nicht Teil des Hubs von SCHULE@BW, sofern sie nicht selbst ein Projekt aus dem DigitalpaktSchule 2019 – 2024 sind und als solche Teil des Hubs von SCHULE@BW werden.
Es wird rein vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Nutzung von VIDIS für sich allein genommen nicht dazu berechtigt, die digitalen Bildungsangebote der an VIDIS angeschlossenen Diensteanbieter zu nutzen, dass der Bezug von diesen digitalen Bildungsangeboten der über VIDIS erreichbaren Diensteanbieter Gegenstand separater sogenannter Lernmittelbezugsverträge sein kann und dass dementsprechend über VIDIS erreichbare Dienste auch kostenpflichtig sein können.
6. Umgangsformen
Werden Informationen versandt, sind die allgemeinen Umgangsformen entsprechend zu beachten.
7. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften
Die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Bestimmungen des Schulrechts, des Strafrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und des Jugendschutzrechts
8. Folgen missbräuchlicher Nutzung
Stellt eine nutzende Person eine missbräuchliche Nutzung bei anderen fest, so ist der Schulleitung unverzüglich Mitteilung zu machen.
Bei einem Verstoß gegen diese Bedingungen kann der bereitgestellte Zugang eingezogen und das Nutzendenkonto deaktiviert bzw. gelöscht werden.
9. Haftung und Gewährleistung
Für die Erreichbarkeit und Funktionalität von SCHULE@BW, sowie der über den Hub von SCHULE@BW angebundenen Dienste Dritter, insbesondere die ununterbrochene oder fehler- und verzögerungsfreie Verfügbarkeit, übernimmt das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, keine Garantie. Das Land Baden-Württemberg schließt die Haftung aus für die verzögerte oder fehlerbehaftete Erbringung oder die Nichterbringung der Dienste von SCHULE@BW, soweit sich diese der Kontrolle des Landes Baden-Württemberg entzieht. Dies gilt insbesondere für den Ausfall von elektronischen oder mechanischen Einrichtungen oder Kommunikationswegen, Zugriffe Dritter, Telefon- oder andere Verbindungsprobleme, Schadsoftware, unerlaubten Zugang, Diebstahl, Bedienfehler, Feuer, extreme Witterungsbedingungen, einschließlich Überschwemmungen, Naturereignissen oder Anordnungen von Aufsichts-, Regierungs- oder überstaatlichen Behörden, Krieg oder Aufruhr.
Das Land Baden-Württemberg haftet (1) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, (2) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, (3) nach den Vorschriften (und im Umfang) des Produkthaftungsgesetzes, (4) im Umfang übernommener Garantien sowie (5) in sonstigen Fällen, in denen die Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, unbeschränkt. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Landes Baden-Württemberg der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. Eine weitergehende Haftung des Landes Baden-Württemberg besteht nicht. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung gesetzlicher Vertreter oder von Erfüllungsgehilfen des Landes Baden-Württemberg.
10. Schlussbestimmungen
Das Land Baden-Württemberg behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, insbesondere aufgrund einer Gesetzesänderung oder um bessere Funktionalitäten des Angebots SCHULE@BW zu ermöglichen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Stand: 6. Oktober 2025