Digitale Bildungsplattform

Nutzungsordnung für SCHULE@BW

Nutzungsordnung für die Digitale Bildungsplattform SCHULE@BW

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Im folgenden finden Sie die Nutzungsordnung für die Digitale Bildungsplattform SCHULE@BW: 

1. Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung gilt für die Nutzung von SCHULE@BW in der vom Land Baden-Württemberg bereitgestellten Variante.

2. Nutzungsberechtigung und Pflichten

Nutzungsberechtigte sind Lehrkräfte an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg, in der Lehrkräfteaus- und -fortbildung und der Beratung tätige Lehrkräfte, weitere Beschäftigte sowie Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg. Nutzungsberechtigte des Digitalen Arbeitsplatzes sind Lehrkräfte an öffentlichen Schulen.

Sorgeberechtigte erhalten ein eingeschränktes Nutzungsrecht. Hieraus erwächst kein Anspruch, einzelne Module zu nutzen oder am Unterricht teilzunehmen. § 115b Absatz 5 Satz 2 SchG bleibt unberührt.

Die Verordnung des Kultusministeriums über die Digitale Bildungsplattform (DBPVO) in ihrer jeweils gültigen Fassung ist auch für Lehrkräfte in der Lehrkräftefortbildung anzuwenden. Soweit sie nicht unmittelbar anwendbar ist, ist sie dem Sinn entsprechend anzuwenden. Soweit Pflichten der Schulen in der DBPVO geregelt sind, welche im Zusammenhang mit der Lehrkräftefortbildung nicht von den Schulen wahrgenommen werden können, sondern in den Zuständigkeits- und Aufgabenbereich des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung fallen, treffen diese Pflichten für die Lehrkräftefortbildung analog das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung.

3. Datenverarbeitung

Es gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere die der Datenschutzgrundverordnung sowie der VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Auf die entsprechenden Regelungen für den Gebrauch privater Datenverarbeitungsgeräte durch Lehrkräfte zur Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zur Meldepflicht (vgl. Ziffern 1.10.1, 1.13 sowie Anlage 1 zur VwV Datenschutz an öffentlichen Schulen) wird ausdrücklich verwiesen.

Bei einer Verwendung eines Webbrowsers dürfen Kennwörter nicht im Webbrowser gespeichert werden. Alle temporären Dateien des Browsers (Cache, Verlauf, Cookies) müssen nach dem Beenden einer Sitzung gelöscht und der Browser muss geschlossen werden.

Sollten die eigenen Zugangsdaten durch ein Versehen anderen Personen bekannt geworden sein, müssen sofort Maßnahmen zum Schutz des eigenen Zugangs ergriffen werden. Falls die Möglichkeit besteht, müssen Zugangspasswörter geändert werden. Ist dieses nicht möglich, ist die Schulleitung zu informieren.

4. Zusätzliche Nutzungsbedingungen für den Digitalen Arbeitsplatz für Lehrkräfte (DAP)

Auf §§ 7 ff. DBPVO (Löschpflichten, datenschutzrechtlich gemeinsam verantwortliche Schulen und Pflichten von Lehrkräften, die an mehreren Schulen tätig sind) wird hingewiesen.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Artikel 9 Absatz 1 DSGVO ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht gestattet.

5. Zusätzliche Nutzungsbedingungen für die Lernmanagementsysteme (Moodle und itslearning)

6. Zusätzliche Nutzungsbedingungen für den Hub von SCHULE@BW

7. Umgangsformen 

Werden Informationen versandt, sind die allgemeinen Umgangsformen entsprechend zu beachten.

8. Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften

Die gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Bestimmungen des Schulrechts, des Strafrechts, des Urheberrechts, des Datenschutzrechts und des Jugendschutzrechts

9. Leistungsumfang

Das Land Baden-Württemberg stellt SCHULE@BW im Rahmen der technischen, personellen und haushälterischen Möglichkeiten zur Nutzung bereit. Das Land bemüht sich, erkannte Störungen, Fehler oder Sicherheitslücken unter Berücksichtigung der jeweiligen Systemumgebung zeitnah zu beheben. Ein Anspruch auf eine jederzeit ununterbrochene, fehlerfreie oder in jeder Hinsicht störungsfreie Verfügbarkeit besteht nicht.

10. Haftung

Eine Haftung des Landes Baden-Württemberg für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Arglist, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

11. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsordnung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt wurde. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.

Das Land Baden-Württemberg behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen zu ändern, soweit ein sachlicher Grund für die Änderung besteht, insbesondere aufgrund gesetzlicher oder haushälterischer Maßgaben oder zur Ermöglichung besserer Funktionalitäten des Angebots SCHULE@BW.

Hinweis:

Die jeweils gültige Fassung der in Bezug genommenen Regelungen finden Sie unter:

Stand: 16. Januar 2026