Kultusverwaltung

Beauftragte für Chancengleichheit

In der Kultusverwaltung setzen sich zahlreiche Beauftragte für Chancengleichheit für das beruflichen Vorankommen von Frauen ein.

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Auf eienr Wippe stehen zwei Figuren stellvertretend für Männer und Frauen.

Das Chancengleichheitsgesetz soll helfen, Frauen und Männer im öffentlichen Dienst tatsächlich gleichzustellen und insbesondere mehr Frauen in Führungspositionen zu bringen. Es ist am 27. Februar 2016 in Kraft getreten und löste das bisherige Chancengleichheitsgesetz aus dem Jahr 2005 ab.

Mit dem „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg“ will die Landesregierung das berufliche Vorankommen von Frauen in der Verwaltung gezielt fördern und die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf verbessern.

Im Rahmen der Novellierung wurden die Rechte und Einflussmöglichkeiten der Beauftragten für Chancengleichheit (BfC) ausgeweitet und verbindlich geregelt. Sie wurden stärker in den Bewerbungsprozess eingebunden und haben das Recht an allen Bewerbungs- und Personalauswahlgesprächen teilzunehmen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden.

Die Beauftragte für Chancengleichheit achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung.

In jeder Dienststelle mit 50 und mehr Beschäftigten und in jeder personalverwaltenden Dienststelle, deren Personalverwaltungsbefugnis 50 und mehr Beschäftigte umfasst, ist eine Beauftragte für Chancengleichheit sowie ihre Stellvertreterin zu bestellen. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Beauftragte für Chancengleichheit im Kultusministerium

Im Ressortbereich des Kultusministeriums sind insgesamt 495 Beauftragte für Chancengleichheit und 3.836 Ansprechpartnerinnen tätig. 

Dazu bestehen mehrere Arbeitskreise aus der Beauftragten für Chancengleichheit des Kultusministeriums, den Beauftragten für Chancengleichheit der Regierungspräsidien sowie des Rechnungshofes des Landes. 

Die Beachtragte für Chancengleichheit im Kultusministerium selbst ist Birgit Stimpfig

Birgit.Stimpfig@km.kv.bwl.de  

0711 279-2669

Fachliche Beraterinnen der Beauftragten für Chancengleichheit in den Regierungspräsidien

Kultusverwaltung

Auf eienr Wippe stehen zwei Figuren stellvertretend für Männer und Frauen.
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Beauftragte für Chancengleichheit

In der Kultusverwaltung setzen sich zahlreiche Beauftragte für Chancengleichheit für das beruflichen Vorankommen von Frauen ein.

Bunte Leitz-Ordner stehen nebeneinander.
Kultusverwaltung

Obere und untere Schulaufsichtsbehörden

Die Abteilungen 7 der Regierungspräsidien und die Staatlichen Schulämter sind das Bindeglied zwischen Kultusministerium und den Schulen.

Der Umriss von Baden-Württemberg, drum herum sind die Logos mehrerer religiöser Instanzen angeordnet.
Religionsangelegenheiten

Religionsangelegenheiten und Staatskirchenrecht

Historisch bedingt ist das Kultusministerium auch für den Bereich Kirchen und Religionsangelegenheiten zuständig.

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Schulbauernhof Pfitzingen

Der Schulbauernhof in Niederstetten-Pfitzingen ist seit 1992 ein offizieller Schulbauernhof und bietet Schülerinnen und Schülern Einsicht in eine kind- und jugendgemäße Landwirtschaft.

An einem aufgeschlagenen Buch kleben viele bunte Notizzettel.
Kultusverwaltung

Staatliche Schulämter

Die 21 Staatlichen Schulämter sind abgesehen von den Gymnasien für die Aufsicht aller Schulen im jeweiligen Schulamtsbezirk zuständig.