Schulbauförderung

468 Millionen Euro für Bau und Sanierung von Schulen

Das Land fördert in diesem Jahr 199 Schulbauprojekte von Städten, Gemeinden und Landkreisen – alle Anträge konnten berücksichtigt werden. Zudem werden die Mittel für Schulbau und Sanierung
ab 2025 auf 450 Millionen Euro pro Jahr mehr als verdoppelt.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein sonnendurchfluteter Schulraum mit Tischen und Stühlen

Mit insgesamt 468 Millionen Euro fördert das Land in diesem Jahr 199 Schulbauprojekte von Städten, Gemeinden und Landkreisen. „Damit konnten alle Anträge berücksichtigt werden“, gab Kultusministerin Theresa Schopper am Mittwoch, 10. Dezember, in Stuttgart bekannt. 282,5 Millionen Euro fließen dabei in Neubauprojekte, 160 Millionen Euro in die Schulbausanierung und 25,8 Millionen Euro stehen für Ganztagsprojekte zur Verfügung.

„Besonders froh bin ich, dass wir alle entscheidungsreifen Anträge bewilligen können, die die Kommunen eingereicht haben“, sagte Ministerin Schopper. „Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise stehen im Schulhausbau und bei der Sanierung vor enormen Herausforderungen. Zugleich sind moderne, funktionale und zukunftsfähige Lernräume entscheidend dafür, dass Kinder und Jugendliche gute Bildungschancen erhalten. Wir unterstützen die Schulträger daher bestmöglich und zuverlässig.“

Zugleich veröffentlicht das Kultusministerium die Neufassung der Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau), die rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Damit werden die Förderungen im Einzelfall substanziell verbessert und die Verfahren erheblich vereinfacht. Die Mittel aus dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) für Schulbau und Sanierung werden ab 2025 von bislang 200 Millionen Euro auf 450 Millionen Euro pro Jahr mehr als verdoppelt. Damit reagiert die Landesregierung auf die erheblich gestiegenen Baukosten und stärkt die Planungssicherheit der Schulträger.

„Es war uns auch ein Anliegen, zur Schlichtung zwischen Umlandkommunen beizutragen“, sagte Schopper. Nach dem so genannten „Geislinger Urteil“ des VGH können Umlandgemeinden nach § 31 Schulgesetz zur Beteiligung an den Investitionskosten herangezogen werden. „Wir haben mehrere solcher Streitfälle im Land. Unser Ziel war es auch, durch diese deutliche Ausweitung der Förderung entsprechend gelagerte Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren.“

In künftigen Förderprogrammen werden nun erstmals auch Sanierungsmaßnahmen an Lehrschwimmbecken sowie an kommunalen Schwimmbädern, die für den Schulunterricht genutzt werden, auf der Grundlage der neuen Verwaltungsvorschrift einbezogen werden können. Förderfähig ist im Ausnahmefall auch ein Ersatzneubau eines schulisch genutzten Bades, wenn die Maßnahme nachweislich wirtschaftlicher ist als die Sanierung.

„Mit dieser deutlichen Erhöhung setzen wir ein klares Signal: Wir lassen unsere Kommunen in diesen schwierigen Zeiten bei den Investitionen in ihre Schulgebäude nicht allein“, betonte Ministerin Schopper.

Geförderte Projekte