Bildungsgänge, Voraussetzungen und Abschlüsse
Merkmale und Ziele
Die Abendrealschule ist eine Teilzeitschule und dauert je nach Schule zwei bis drei Jahre. Sie bietet Berufstätigen ohne "Mittleren Bildungsabschluss" die Möglichkeit, die Abschlussprüfung der Realschule abzulegen (im letzten Ausbildungsabschnitt kann die Berufstätigkeit entfallen).
An der Abendrealschule werden Gebühren erhoben.
Zugangsberechtigung/Abschluss
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen
- das 17. Lebensjahr vollendet haben,
- eine weiterführende Schule besucht haben,
- berufstätig (gewesen) sein.
Mit dem erfolgreichen Besuch der Abendrealschule erwerben die Schülerinnen und Schüler einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstand.
Der dem Realschulabschluss gleichwertige Bildungsstand berechtigt zur Aufnahme einer Ausbildung in einem geregelten Ausbildungsberuf sowie zum Übergang in ein- oder mehrjährige Berufskollegs, in berufliche Gymnasien und in die Oberstufe der Berufsoberschule.
Gliederung und Inhalt
Die Abendrealschule kann berufsbegleitend besucht werden. Es gibt unterschiedliche Unterrichtsmodelle. Einige bieten nur Teilzeitunterricht an, einige eine Kombination von Teilzeit- und Vollzeitunterricht.
Der Unterricht wird in der Regel von Lehrerinnen und Lehrern mit der Lehrbefähigung für Realschulen erteilt. Der Unterricht beginnt in der Regel im September.
Unterrichtet werden die Fächer
- Deutsch,
- Pflichtfremdsprache (i.d.R. Englisch),
- Mathematik,
- Fächerverbund EWG (Erdkunde-Wirtschaft-Gemeinschaftskunde),
- Fächerverbund NWA (Naturwissenschaftliches Arbeiten),
- Geschichte.
Zeugnisse
Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach jedem Halbjahr eine Zeugnisinformation. Das im Sommer ausgegebene Jahreszeugnis zählt als Versetzungszeugnis. Maßgebend für die Versetzung ist die Versetzungsordnung der Realschule.
Eine Versetzung kann nicht erfolgen
- wenn die Leistungen nicht der Versetzungsordnung der Realschule entsprechen,
- wenn in einem Fach keine Note erteilt wurde, weil nicht genügend Leistungsnachweise erbracht oder der Unterricht nicht ordnungsgemäß besucht wurde.
Abschlussprüfung
Zur Abschlussprüfung werden nur die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die zumindest das letzte Schuljahr der Abendrealschule ordnungsgemäß besucht haben.
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die schriftliche Prüfung erstreckt sich auf die Fächer
- Deutsch,
- Mathematik,
- Pflichtfremdsprache.
Die an den öffentlichen Realschulen gestellten Prüfungsaufgaben werden übernommen.
Die Arbeitszeit beträgt
- in Deutsch mindestens 180 Minuten und höchstens 240 Minuten,
- in Mathematik und in der Pflichtfremdsprache mindestens 120 Minuten und höchstens 180 Minuten.
Die Kompetenzprüfung besteht aus einer Präsentation zu einem bestimmten Thema und einem Prüfungsgespräch.
Das Thema bezieht sich in der Regel auf
- einen Fächerverbund,
- einen Fächerverbund und ein Fach,
- zwei Fächer aus NWA, EWG, Geschichte, Deutsch, Pflichtfremdsprache oder Mathematik.
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf Wunsch der Schülerin oder des Schülers auf
- die Fächer der schriftlichen Prüfung.
Die Aufgaben werden überwiegend dem Stoffgebiet der Klasse 9 und 10 der Realschule entnommen. Die EurokomPrüfung wird im ersten Schulhalbjahr der Abschlussklasse in der Pflichtfremdsprache als mündliche Prüfung durchgeführt.
Die Endergebnisse der einzelnen Prüfungsfächer errechnen sich aus dem Durchschnitt der Jahres- und der Prüfungsleistung. Eine einmalige Wiederholung der Prüfung ist nach einem weiteren einjährigen Besuch der Schule möglich. In der Kompetenzprüfung gilt die Prüfungsleistung als Endergebnis.
Wie geht es weiter?
- Aufnahme einer Ausbildung in einem geregelten Ausbildungsberuf;
- Schulische Berufsausbildung in einem mehrjährigen Berufskolleg (mit der Möglichkeit des Erwerbs der Fachhochschulreife);
- Erwerb der Fachhochschulreife am einjährigen Berufskolleg oder am zweijährigen Berufskolleg;
- Erwerb der fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife an einer Technischen Oberschule, an einer Wirtschaftsoberschule oder an einer Berufsoberschule für Sozialwesen;
- Erwerb der allgemeinen Hochschulreife an einem Abendgymnasium, einem beruflichen Gymnasium oder an einem Kolleg.
Die Standorte der Schulen finden Sie im Schulfinder.
Weiterführende Informationen
Landesverband der Abendrealschulen
Heusteigstr. 66
70180 Stuttgart
Telefon: 0711 558482
Fax: 0711 8889170
Landesverband der Abendrealschulen
info@abendrealschulen-bw.de
Volkshochschulverband Baden-Württemberg
Raiffeisenstr. 14
70771: Leinfelden-Echterdingen
Telefon 0711 75900-0
Fax 0711 75900-41
Abendrealschule Stuttgart
Rosensteinstr. 30
70191 Stuttgart
Telefon: 0711 955903-80
Fax.: 0711 955903-81
Kolping-Bildungswerk
abendrealschule-stuttgart@kolping-bildungswerk.de
Fachbereich Zweiter Bildungsweg der Erzdiözese Freiburg
Landsknechtstr. 4
79102 Freiburg
Telefon: 0761 70862-16
Fax: 0761 70862-62
www.zweiter-bweg.de/
Aufgaben und Ziele
Erwerb einer bundesweit anerkannten allgemeinen Hochschulreife. Wer ein staatlich anerkanntes Abendgymnasium nach Abschluss der Klasse III ohne allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife verlässt, erwirbt das Zeugnis der Fachhochschulreife, wenn die erforderlichen schulischen Leistungen erbracht sind und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichgestellte Berufserfahrung nachgewiesen ist.
Die Abendgymnasiasten müssen mit Ausnahme der letzten eineinhalb Jahre berufstätig sein.
Aufnahmevoraussetzungen:
Für Klasse I (Vorkurs):
- Vollendetes 18. Lebensjahr
Für Klasse II (Einführungsphase):
In die Einführungsphase werden nur Bewerber aufgenommen, die bei Eintritt
- mindestens 19 Jahre alt sind,
- den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweisen oder den Vorkurs ordnungsgemäß besucht haben,
- nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben haben,
- eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens dreijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in begründeten Ausnahmefällen auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden, ebenso die selbstständige Führung eines Familienhaushaltes und
- denen nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife versagt worden ist.
Unterricht und Fächer
- Unterricht u.a. in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Latein), Geschichte, Gemeinschaftskunde, Geographie, Physik, Chemie und Biologie;
- der Unterricht findet vorwiegend abends statt, in den Klassen I und II im Klassenverband, in den Klassen III und IV im Kurssystem.
Abschlüsse und Anschlüsse
- bundesweit anerkannte allgemeine Hochschulreife;
- gute Chancen für weitere berufliche Ziele.
Informationen
Volkshochschulverband Baden-Württemberg
Raiffeisenstraße 14
70771 Leinfelden-Echterdingen
Telefon: 0711 75900-0
Fax: 0711 75900-41
Kolping-Bildungswerk Baden-Württemberg
Rosensteinstraße 30
70191 Stuttgart
Telefon: 0711 95590330
Fax: 0711 95590339
Kolping-Bildungswerk
sekretariat.s@kolping-bildungswerk.de
Fachbereich Zweiter Bildungsweg der Erzdiözese Freiburg
Landsknechtstr. 4
79102 Freiburg
Telefon: 0761 70862-16
Fax: 0761 70862-62
www.zweiter-bweg.de/
Auskünfte auch bei:
- Regierungspräsidien, Abteilung Schule und Bildung,
- Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
Aufgaben und Ziele
Allgemeine Hochschulreife in drei Schuljahren - einjährige Einführungsphase plus vier halbjährige Kurse für derzeit nicht Berufstätige
Aufnahmevoraussetzungen
- Aufnahmeprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch
Alle weiteren Voraussetzungen siehe "Abendgymnasium"
Unterricht und Fächer
- Unterricht u.a. in Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen (Englisch, Französisch, Latein), Geschichte, Gemeinschaftskunde, Geographie, Physik, Chemie und Biologie;
- der Unterricht findet tagsüber statt, deshalb ist eine gleichzeitige Berufstätigkeit nicht möglich.
Abschlüsse und Anschlüsse
- bundesweit anerkannte allgemeine Hochschulreife;
- gute Chancen für weitere berufliche Ziele.
Informationen
Kolping-Kolleg
Rosensteinstr. 30
70191 Stuttgart
Telefon 0711 95590330
Fax 0711 95590339
Kolping-Bildungswerk
sekretariat.s@kolping-bildungswerk.de
Staatliches Kolleg Mannheim
Roonstr. 4-6
68165 Mannheim
Telefon 0621 2936701
Fax 0621 441730
Staaliches Kolleg Mannheim
Fachbereich Zweiter Bildungsweg der Erzdiözese Freiburg
Landsknechtstr. 4,79102 Freiburg
Telefon: 0761 70862-16
Fax: 0761 70862-62
www.zweiter-bweg.de/
Regierungspräsidien, Abteilung Schule und Bildung
- Stadt- und Gemeindeverwaltungen
- Geschäftsstellen des Kolping-Werkes
Mittelstufe der Berufsoberschule (Berufsaufbauschule, BAS),
Oberstufe der Berufsoberschule (Berufsoberschule, BOS)
Die Berufsoberschulen bieten begabten jungen Menschen die Chance, aufbauend auf eine Berufsausbildung ihre allgemeine und fachtheoretische Bildung zu vertiefen und sich den Zugang zu weiteren Bildungseinrichtungen zu erschließen. Somit ist die Berufsoberschule – untergliedert in Mittelstufe und Oberstufe – eine Einrichtung des zweiten Bildungsweges.
Weitere Informationen zu diesen Bildungsgängen finden Sie auf der Seite:
Mittelstufe und Oberstufe der Berufsoberschule (BAS, BOS)
Das 1BKFH qualifiziert – aufbauend auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung – durch vertieften allgemein bildenden und fachtheoretischen Unterricht bundesweit zum Studium an einer Fachhochschule. Mehr