Zielsetzung
Säule I hat den Zweck, durch passgenaue Investitionen die Lernbedingungen an den teilnehmenden Schulen nachhaltig zu verbessern. Dies umfasst unter anderem die Modernisierung von Klassenräumen, die Anschaffung zeitgemäßer Ausstattung sowie Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit.
Fördermöglichkeiten
Die Träger von Startchancen-Schulen können in Säule I des Programms Förderung für sächliche Investitionen in eine lernförderliche Umgebung in Anspruch nehmen – gemäß der Förderrichtlinie, der Verwaltungsvorschrift Investitionsprogramm Startchancen – Säule I. Die geförderten Maßnahmen sollen unmittelbar dazu beitragen, die pädagogischen Rahmenbedingungen an den Schulen zu verbessern und die Zielsetzung des Startchancen-Programms – mehr Chancengerechtigkeit und bessere Lernbedingungen – wirkungsvoll zu unterstützen.
Gefördert werden mit dieser Maßgabe unter anderem:
- Umbau und Modernisierung von Unterrichts- und Fachräumen
- Anschaffung moderner Lehr- und Lernmittel sowie Ausstattung
- Maßnahmen zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur
- Gestaltung von Lernumgebungen, die individuelles und kooperatives Lernen fördern
- Begegnungsräume für die Elternarbeit
Weitere Informationen
Die Verwaltungsvorschrift zur Säule I finden Sie hier zum Download.
Für weiterführende Informationen zur Umsetzung sowie zur Antragsstellung besuchen Sie bitte die Website der L‑Bank.