Schulartübergreifende Themen

Schulaufsicht Betreuungsangebote

FAQ zur Schulaufsicht über Betreuungsangebote

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Schulartübergreifende Themen Schulaufsicht Betreuungsangebote

Betreuungsangebote kommunaler oder freier Träger, in denen über den zeitlichen Umfang der Stundentafel oder des Ganztagsbetriebs hinaus auch Schulkinder betreut werden, sind Einrichtungen im Sinne des § 45a SGB VIII. Sie ergänzen als schulnahe Angebote, die organisatorisch an die Schule angebunden sind, den Schulbetrieb sowie die Angebote der Horte.

Vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wurde die Aufsicht über die Betreuungsangebote nach § 8b SchG den Schulaufsichtsbehörden zugeordnet und es wurden die zu deren Wahrnehmung erforderlichen Aufsichtsinstrumente geschaffen.

Die konkretisierende Verordnung des Kultusministeriums zur Aufsicht über Betreuungsangebote in kommunaler und freier Trägerschaft nach § 8b des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (Betreuungsangeboteaufsichtsverordnung) ist am 12. März 2026 in Kraft getreten .Sie regelt den Umfang der Aufsicht, Melde- und Berichtspflichten der Träger von Betreuungsangeboten, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie Informations- und Auskunftspflichten.

Die Handreichung „Schulaufsicht über Betreuungsangebote in kommunaler oder freier Trägerschaft“ (PDF) bietet allen in der Schulaufsicht tätigen Personen Hilfestellung, um die Aufsicht über die Betreuungsangebote kommunaler und freier Träger für Schulkinder nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Nr. 7 SchG i. V. m. § 8b SchG zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in Baden-Württemberg gut erfüllen zu können.

Häufig gestellte Fragen