Schulartübergreifend

Informationen zu Handyregeln an Schulen

Hier finden Sie alle Infos und Begleitmaterialien rund um die geplante Schulgesetzänderung zu Handyregeln an Schulen.

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Blick von oben auf ein Schulgebäude und einen Schulhof mit Schülerinnen und Schülern

Mit der geplanten Änderung zu § 23 Absatz 2b SchG stärkt das Land Baden-Württemberg die Handlungsmöglichkeiten für Schulen, damit sie die private Nutzung von mobilen Endgeräten in der Schule alters- und entwicklungsangemessen regeln und umsetzen können.

Um die Schulen bei diesem Prozess bestmöglich zu unterstützen, stellt das Kultusministerium verschiedene Angebote bereit. Umfangreiche Fragen und Antworten (FAQ) rund um Nutzungsregelung, Schulordnung und zeitliche Aspekte sind bereits jetzt auf dieser Seite zu finden.

Vor den Sommerferien 2025 sowie zum neuen Schuljahr 2025/2026 werden hier weitere Materialien zur Verfügung gestellt, die die Schulen auf dem Weg zur individuellen Nutzungsregelung begleiten und unterstützen. Genauere Informationen dazu können Sie der FAQ entnehmen.

FAQ zu Regeln für die private Handynutzung an Schulen

Handyregeln in der Familie

Die Schulordnung deckt nur einen Teil der Zeit von Kindern und Jugendlichen am Tag ab. Über die Nutzung von digitalen Medien im privaten Raum von Schülerinnen und Schülern hat die Schule keine Kontrolle.

Die Regulierung der Smartphonenutzung in der Schule kann auch als Anstoß für Eltern dienen, um das Medienverhalten innerhalb der Familie zu reflektieren und notwendige Anpassungen vorzunehmen. Es ist sinnvoll, dass auch hier Beschränkungen und klare Regeln gelten.

Eine erprobte und wirksame Möglichkeit ist es, dass in Familien „Mediennutzungsverträge“ abgeschlossen werden, die Sie mithilfe des Internet ABC individuell gestalten können.

Weitere Informationen und Unterstützung finden Sie unter anderem bei MedienFokus BW (vormals Kindermedienland) und klicksafe.

 

Weiterführende Informationen

Pressemitteilung: Baden-Wuerttemberg schafft Grundlage für Handyregeln an Schulen