Berufsfachschulen zum Erwerb eines Berufsabschlusses
Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Altenpflegehelferin“ oder zum „Staatlich anerkannten Altenpflegehelfer“ vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, mit denen die erforderliche Handlungskompetenz für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erlangt wird. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.
Die Ausbildung dauert ein Jahr. Sie umfasst den theoretischen Unterricht an einer Berufsfachschule für Altenpflegehilfe und eine praktische Ausbildung insbesondere in Einrichtungen der Altenhilfe. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit erfolgen; die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin" / "Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer" erworben wird.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe sind:
- der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein (amts-)ärztliches Zeugnis.
- der Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe.
- Sofern der Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung im Umfang von mindestens 850 Stunden erfolgt in der stationären und ambulanten Pflege. Sie umfasst drei Tage je Unterrichtswoche und kann auch in Praxisblöcken durchgeführt werden. Die Schülerin/der Schüler ist nach einem Plan auszubilden, der zu Beginn der jeweiligen Ausbildung von der Schule mit der Einrichtung abgestimmt wird. Begleitend unterstützt eine Pflegefachkraft mit berufspädagogischer Weiterbildung die Schülerin bzw. den Schüler während der Ausbildung.
Standortliste öffentlicher Altenpflegehilfeschulen (PDF, barrierefrei)
An den zweijährigen Berufsfachschulen für Altenpflegehilfe werden Migrantinnen und Migranten, die zu Beginn ihrer Ausbildung zur Altenpflegehelferin oder zum Altenpflegehelfer über unzureichende Deutschkenntnisse verfügen, neben beruflichen Ausbildungsinhalten insbesondere Kenntnisse der deutschen Sprache bis zur Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen vermittelt.
Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Altenpflegehelferin oder zum staatlich anerkannten Altenpflegehelfer vermittelt berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten, mit denen die erforderliche Handlungskompetenz für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege gesunder und kranker älterer Menschen erlangt wird. Sie befähigt dazu, in der stationären, teilstationären, ambulanten und offenen Altenhilfe insbesondere pflegerische und soziale Aufgaben der Grundversorgung unter Anleitung einer Pflegefachkraft verantwortlich wahrzunehmen.
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung zwei Jahre. Sie umfasst den theoretischen Unterricht an einer zweijährigen Berufsfachschule für Altenpflegehilfe und eine praktische Ausbildung im Umfang von mindestens 1600 Stunden insbesondere in Einrichtungen der Altenhilfe. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit erfolgen; die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin“ beziehungsweise „Staatlich anerkannter Altenpflegehelfer“ erworben wird.
Voraussetzungen
- der Nachweis eines Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Bildungsstandes,
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein (amts-)ärztliches Zeugnis,
- der Nachweis eines Ausbildungsvertrages mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Einrichtung der Altenhilfe,
- der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen mindestens auf der Niveaustufe A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Der Nachweis ist im Rahmen eines Sprachtests zu erbringen, der von der Schule durchgeführt wird, an welche die Bewerbung um Aufnahme gerichtet wurde.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung im Umfang von mindestens 1600 Stunden erfolgt in der stationären und ambulanten Pflege. Sie umfasst drei Tage je Unterrichtswoche und kann auch in Praxisblöcken durchgeführt werden. Die Schülerin/der Schüler ist nach einem Plan auszubilden, der zu Beginn der jeweiligen Ausbildung von der Schule mit der Einrichtung abgestimmt wird. Begleitend unterstützt eine Pflegefachkraft mit berufspädagogischer Weiterbildung die Schülerin bzw. den Schüler während der Ausbildung.
Standortliste öffentlicher Altenpflegehilfeschulen (PDF, barrierefrei)
Materialien
Eckpunkte des neuen Bildungsgangs
Ausbildung zur Altenpflegehelferin /zum Altenpflegehelfer mit intensiver Deutschförderung
Die Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Alltagsbetreuerin“ beziehungsweise zum „Staatlich anerkannten Alltagsbetreuer“ vermittelt Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für die begleitende Unterstützung von Menschen mit Hilfebedarfen bei Alltagsverrichtungen und der Gestaltung des persönlichen Lebensumfeldes.
Die Ausbildung befähigt dazu, in Einrichtungen und Diensten des Gesundheitswesens, der Altenhilfe und der Behindertenhilfe, in Wohngruppen und im häuslichen Bereich pflege- und betreuungsbedürftige Menschen aller Altersgruppen bei Alltagsverrichtungen unter Anleitung einer Fachkraft qualifiziert zu unterstützen und zu begleiten. Die Ausbildung trägt dazu bei, fachtheoretische Kenntnisse und Fertigkeiten mit Sozialkompetenzen zu verknüpfen und auf dieser Grundlage zu handeln.
Die Ausbildung dauert zwei Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit erfolgen. Die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Alltagsbetreuerin" / "Staatlich anerkannter Alltagsbetreuer" erworben wird. Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss erwerben diesen mit bestandener Abschlussprüfung.
Voraussetzungen
- ein Vertrag mit einer von der Schule als geeignet angesehenen Einrichtung über die praktische Ausbildung in der Alltagsbetreuung,
- der Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse durch Vorlage eines an einer deutschen Schule erworbenen Zeugnisses oder in anderer geeigneter Weise und
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufes durch ein (amts-) ärztliches Zeugnis.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung erfolgt jeweils nach Absprache der Schule mit den Trägern der an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen. Sie umfasst drei Tage je Unterrichtswoche. Sie kann auch in Praxisblöcken durchgeführt werden. Die Schülerin/der Schüler ist nach einem Plan auszubilden, der zu Beginn der jeweiligen Ausbildung von der Schule mit der Einrichtung abgestimmt wird.
Die Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen öffentlicher und freier Träger als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und in Haushalten bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre und gliedert sich in
- eine Ausbildung von zwei Schuljahren an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (schulische Ausbildung) und
- ein durch die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz begleitetes berufsbezogenes Praktikum (Berufspraktikum) von einem Jahr in einer Einrichtung, die dem Arbeitsgebiet einer sozialpädagogischen Assistentin oder eines sozialpädagogischen Assistenten entspricht.
Die Ausbildung kann auch in Teilzeitform durchgeführt werden. Dabei ist die für die Vollzeitform vorgesehene Gesamtstundenzahl zu Grunde zu legen.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Sie besteht aus
- der Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung und
- der erziehungspraktischen Prüfung zum Abschluss des Berufspraktikums.
Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ erworben.
Voraussetzungen
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahrs, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note "befriedigend" und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
-
das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit
a) einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
b) einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr in einer Kindertageseinrichtung oder
c) einem abgeschlossenen Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung sowie
- der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer Einrichtung.
Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsnachweisen für die Ausbildung ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung im Handlungsfeld „Sozialpädagogisches Handeln“ dient der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz. Sie schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerin oder des Schülers während der praktischen Ausbildung ein. Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.
Berufspraktikum
Das einjährige Berufspraktikum dient im Anschluss an die bestandene schulische Abschlussprüfung dem sachgerechten Einarbeiten in die selbständige Tätigkeit einer sozialpädagogischen Assistentin oder eines sozialpädagogischen Assistenten sowie der Anwendung und Vertiefung der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
Das Berufspraktikum ist in der Regel bis spätestens zu Beginn des fünften auf den Abschluss der schulischen Ausbildung folgenden Schuljahres anzutreten. Wird es nach diesem Zeitpunkt begonnen, wird die Praktikumszeit um sechs Monate verlängert.
Die Ausbildung in der Praktikumsstelle erfolgt nach einem von der Praktikumsstelle mit der Schule abgestimmten Ausbildungsplan. Dieser soll insbesondere vorsehen:
- Mitwirkung bei der praktischen Betreuung, Erziehung und Bildung,
- Vertiefung und Erweiterung der theoretischen und praktischen Ausbildung,
- Einführung in die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten, der Grundschule sowie weiteren an der Erziehung Beteiligten,
- Einführung in die Zusammenarbeit mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Vorgesetzten.
Praktikumsstelle und Schule arbeiten bei der Durchführung des Berufspraktikums zusammen.
Am Ende des einjährigen Berufspraktikums wird eine erziehungspraktische Prüfung abgelegt. In der erziehungspraktischen Prüfung wird festgestellt, ob die in den einzelnen Fächern und Handlungsfeldern vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit Kindern entsprechend dem sozialpädagogischen Auftrag angewendet werden können.
Weiterführende Dokumente
Bildungsplan - Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz
Kompetenzorientiertes Qualifikationsprofil für die Ausbildung sozialpädagogischer Assistenzkräfte an Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18.06.2020)
Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013 i. d. F. vom 25.06.2020)
Die praxisintegrierte Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz befähigt dazu, in Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger als Fachkraft nach § 7 Absatz 2 des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern mitzuwirken.
Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der Abschlussprüfung drei Jahre und gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung findet auch in der unterrichtsfreien Zeit (Ferien) statt. Der vom Träger der Einrichtung gewährte Jahresurlaub kann nur in den Ferien genommen werden.
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Sie besteht aus einer erziehungspraktischen, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Mit erfolgreichem Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ erworben.
Aufnahmevoraussetzungen
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note befriedigend und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss, oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
- das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit
- einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
- einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr in einer Kindertageseinrichtung oder
- einem abgeschlossenen Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung sowie
- der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung.
Der Schulleiter kann in begründeten Ausnahmefällen ein später erworbenes Schulzeugnis mit besseren Noten berücksichtigen.
Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Praktische Ausbildung:
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 1.500 Stunden.
Für die praktische Ausbildung schließt die Schülerin oder der Schüler einen Ausbildungsvertrag mit einer Kindertageseinrichtung. Die praktische Ausbildung dient der Anwendung und Vertiefung der im theoretischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Dies schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerin oder des Schülers während der praktischen Ausbildung mit ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.
Die praktische Ausbildung hat in Einrichtungen zu erfolgen, die dem Arbeitsgebiet einer sozialpädagogischen Assistentin oder eines sozialpädagogischen Assistenten entsprechen und die nach der personellen und sächlichen Ausstattung für die Ausbildung geeignet sind. Im Rahmen der Ausbildung müssen praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit mindestens zwei Altersgruppen (unter Dreijährige, drei- bis sechsjährige Kinder, Schulkinder) gemacht werden. Die Auswahl der Einrichtung obliegt der Schülerin oder dem Schüler.
Die praktische Ausbildung erfolgt nach Absprache der Schule mit den Trägern der an der Ausbildung beteiligten Einrichtungen im Umfang von zwei Tagen je Unterrichtswoche oder in Praxisblöcken. Der Träger der Einrichtung benennt der Schule zu Beginn der Ausbildung die von ihm ausgewählten für die fachliche Anleitung und Ausbildung in der Einrichtung verantwortlichen und geeigneten Fachkräfte.
Weiterführende Dokumente
Bildungsplan der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert)
Die Ausbildung in der Pflege führt zur Erlangung von Kompetenzen, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung von Menschen aller Altersgruppen erforderlich sind.
Dies umfasst insbesondere:
- die verantwortliche Organisation, Gestaltung, Durchführung und Evaluation von Pflegeprozessen und Pflegediagnostik in akuten und dauerhaften Pflegesituationen
- die Unterstützung von Menschen aller Altersgruppen in kurativen Prozessen
- die Anwendung von wissenschaftlichen Erkenntnissen im täglichen Pflegehandeln
- das sichere Handeln in Akutsituationen
- die Anwendung von Konzepten zur Rehabilitation in interprofessionellen Teams
- die Begleitung von Menschen aller Altersgruppen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase
- die Anwendung von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention
- die Förderung von Entwicklung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen
- die lebensweltorientierte Unterstützung von Menschen aller Altersgruppen in ihrer Lebensgestaltung
- die personenzentrierte Unterstützung von Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen
- die Mitwirkung an qualitätssichernden Maßnahmen in der Pflege,
- die Anleitung, Beratung und Unterstützung von Menschen aller Altersgruppen und ihren Bezugspersonen in Pflegesituationen
- die Anregung und Begleitung von Familien- und Nachbarschaftshilfe und die Beratung pflegender Angehöriger
- die Reflexion berufsethischer Werthaltungen und Einstellungen
Darüber hinaus soll die Ausbildung dazu befähigen, mit anderen in der Pflege tätigen Personen zusammenzuarbeiten und diejenigen Verwaltungsarbeiten zu erledigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Aufgaben in der Pflege stehen.
Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt. Die Ausbildung kann auch in Teilzeit erfolgen. Die Ausbildungszeit verlängert sich dann entsprechend.
Ablauf der Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 2100 Stunden und wird an einer öffentlichen Berufsfachschule für Pflege (PDF, barrierefrei) durchgeführt. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2500 Stunden. Sie erfolgt in den allgemeinen Versorgungsbereichen der ambulanten und stationären Akut- und Langzeitpflege sowie im Bereich der pädiatrischen Pflege und im Bereich der psychiatrischen Pflege.
Die theoretische und praktische Ausbildung kann an Schultagen oder in Praxisblöcken durchgeführt werden. Die/der Auszubildende ist nach einem Ausbildungsplan auszubilden, der zu Beginn der jeweiligen Ausbildung von der Schule mit der Einrichtung abgestimmt wird. Die praktische Ausbildung erfolgt durch anleitende Pflegefachkräfte und wird durch regelmäßige Besuche einer Lehrkraft der Pflegeschule begleitet und unterstützt.
Der Ausbildung richtet sich nach einem verbindlichen landeseinheitlichen Bildungsplan für die Pflegeausbildung, dem die Bundesrahmenlehrpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG zugrunde liegen sowie der Pflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ erworben wird.
Durch eine gewählte Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr besteht die Möglichkeit, die Ausbildung als Altenpflegerin/Altenpfleger oder als Gesundheit- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger abzuschließen. Die Wahl einer Spezialisierung erfolgt zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Über die Wahlmöglichkeiten können sich Auszubildende beim Träger der praktischen Ausbildung und in der Pflegeschule informieren.
Voraussetzung der Ausbildung
- der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter mittlerer Bildungsabschluss oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, oder
- der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder eine landesrechtlich geregelte, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung von mindestens einjähriger Dauer in der Altenpflegehilfe oder Krankenpflegehilfe oder
- eine andere abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung.
- der Ausbildungsvertrag mit einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer praktischen Einrichtung
- gesundheitliche Eignung
- Ausbildungsvertrag mit einem Träger einer praktischen Einrichtung
- Sofern der Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand nicht an einer deutschen Schule erworben wurde, sind zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
- gesundheitliche Eignung
Liegen abgeschlossene Berufsausbildungen oder Tätigkeiten im Bereich der Pflege und Betreuung vor, können Ausbildungsverkürzungen möglich sein. Informieren Sie sich hierüber bei den öffentlichen Berufsfachschulen für Pflege (PDF, barrierefrei) in Ihrer Nähe.
Ab dem Jahr 2020 startet die neue generalistische Pflegeausbildung auch in Baden-Württemberg. Alle künftigen Pflegefachkräfte erlernen dann in den ersten beiden Jahren ihrer Ausbildung die gleichen Inhalte in Theorie und Praxis. Die Ausbildung ist vielfältiger und attraktiver gestaltet und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gewinnung weiterer Fachkräfte.
Mit der Reform der Pflegeberufe werden die bisherigen Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in einer generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann zusammengeführt. Die neue Ausbildung soll dazu befähigen, die Pflege von Menschen aller Altersstufen professionell zu planen, zu organisieren, zu gestalten und zu evaluieren.
Möglich bleibt eine Spezialisierung in der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im dritten Ausbildungsjahr. Auszubildende können zum Ende des 2. Ausbildungsdrittels wählen, ob sie sich entsprechend spezialisieren wollen oder die generalistische Ausbildung fortsetzen wollen.
Um das ganze Spektrum der Pflege in der praktischen Ausbildung abzubilden, sind Praxiseinsätze im Krankenhaus, in stationären Pflegeeinrichtungen und in ambulanten Pflegeeinrichtungen zu absolvieren. Entsprechend breit sind die beruflichen Tätigkeitsfelder für die neuen Pflegefachkräfte.
Darüber hinaus wird ergänzend ein Pflegestudium eingeführt. Dadurch wird eine weitere Zielgruppe für eine Berufstätigkeit in der Pflege angesprochen und Karriereperspektiven im Anschluss an eine berufliche Pflegeausbildung eröffnet.
Unterstützung der Berufsfachschulen für Pflege und deren Kooperationspartner
Das Kultusministerium hat in Zusammenarbeit mit dem für die Umsetzung der Pflegeberufereform federführenden Ministerium für Soziales und Integration sowie den beteiligten Akteuren der Ausbildung in verschiedenen Arbeitsgruppen Lösungsvorschläge für die Umsetzung des Pflegeberufegesetzes erarbeitet.
Die AG Strukturen hat beispielsweise Unterstützungsmöglichkeiten bei der Planung von Praxiseinsätzen erarbeitet.
In der AG Ausbildungsinhalte wurden Vorschläge für die Gestaltung der Zeugnisse, der Zwischenprüfung sowie für die Qualifizierung der Praxisanleiter entwickelt.
Die AG Finanzierung bereitete die Budgetverhandlungen zu den Kosten der praktischen Ausbildung und den Kosten aller Pflegeschulen vor.
Weiterführende Informationen:
Am 1. August 2019 wurden die Bundesrahmenlehrpläne für die generalistischen Pflegeausbildung veröffentlicht. Dieser Bundesrahmenlehrplan hat für alle Pflegeschulen empfehlenden Charakter. Auf diese Grundlage erarbeitet eine gemeinsame Lehrplankommission des Sozialministeriums und des Kultusministeriums mit einem Landeslehrplan Umsetzungshilfen für die Pflegeschulen.
Standortliste öffentliche Pflegeschulen
Verzeichnis der geeigneten Einrichtungen für den Pflichteinsatz in der pädiatrischen Versorgung
Verzeichnis der geeigneten Einrichtungen für den Pflichteinsatz in der psychiatrischen Versorgung