Schulsport APP

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit der Schulsport APP Baden-Württemberg

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Das Ministerium für Kultus Baden-Württemberg ist bemüht, seine digitalen Angebote in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile SchulsportApp BW (Version 2026.7.1) des Ministeriums für Kultus in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobile Anwendung ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgendem Grund nicht barrierefrei:

Unverhältnismäßige Belastung  

Audiodateien müssen mit einem Text versehen sein, damit hörbehinderte Menschen sie wahrnehmen können. Videodateien ohne Ton müssen mit einem Text oder einer Audiodatei versehen sein, damit blinde und sehbehinderte Menschen sie wahrnehmen können. Diese Anforderung kann nicht umgesetzt werden, da sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.

Ziel und Zweck der SchulsportApp BW ist die Visualisierung von Bewegungen, die für die fachpraktische Abiturprüfung im Fach Sport relevant sind. Dadurch soll ein einheitliches visuelles Verständnis über die Anforderungen bzgl. der einzelnen Bewegungen erzeugt werden, das gleichzeitig zur Qualitätssicherung im Fach Sport beiträgt. Zudem sollen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf die fachpraktische Abiturprüfung unterstützt werden.

Die exakte und eindeutige Verbalisierung aller in der App eingepflegten Bewegungen ist fachlich korrekt kaum umsetzbar und wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Zudem wurde die App entwickelt, da gerade eine visualisierte Bewegung im Vermittlungsprozess eine zentrale Rolle spielt.  

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 3. August 2026 erstellt.

Als Basis zur Erstellung diente der Bericht über die Prüfung der Barrierefreiheit durchgeführt von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit BW, erstellt gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO)

Die Erklärung wurde zuletzt am 3. August 2026 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer App aufgefallen?
Das heißt: Es gibt noch mehr Teile, die nicht barrierefrei sind?

Dann können Sie sich gerne bei uns melden:

Land Baden-Württemberg
vertreten durch das
Ministerium für Kultus
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 279 0
E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese mobile Anwendung nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.