Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist bemüht, seine digitalen Angebote in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobile SchulsportApp BW (Version 1.4.0 für Android) des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL).
Diese mobile Anwendung ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Inhalte, die keine Texte sind, wie z. B. das Hamburgermenü oder Grafiken (auch solche zu Navigationszwecken) und Bilder, sind nicht mit einem Alternativtext versehen, der sie aussagekräftig beschreibt.
- Alle visuellen Überschriften, wie z. B. „Impressum“, „Kontakt“, „Geschäftspartner“, „Programmierung“ oder „Haftungsausschluss“, sind nicht als Überschriften ausgezeichnet.
- Inhalte müssen unabhängig von der Darstellung in einer sinnvollen und brauchbaren Reihenfolge angeordnet sein. Dies ist nicht der Fall z.B. bei den Bedienelementen zum Starten und Pausieren von Videos, oder bei der Darstellung von Listen zur Kategorie Auswahl.
- Texte und Farbkombinationen verfügen nicht über ausreichende Helligkeitskontraste.
- Grafische Bedienelemente, wie z. B. der Zurückpfeil oder die Punkte bei der Kategorie Auswahl weisen keinen ausreichenden Kontrast zu angrenzenden Farben von 3 zu 1 oder besser auf.
- Wesentlichen Funktionen und Inhalte sind nicht ohne Computermaus, Touchscreen-Eingabe oder. ausschließlich mit der Tastatur bedienbar. Dies sind z.B. die Links auf Webseiten und Mailadressen, oder die Kategorie Auswahl.
- Das Ziel oder der Zweck von Links geht nicht durchgehend aus dem verlinkten Linktext hervor und/oder ist nicht dem unmittelbaren Zusammenhang des Links ermittelbar.
Dies gilt z.B. für die Menü Elemente „Vorgaben“ und „weiterführende Dokumente“ - Bei der Bedienung mit der Tastatur, ist nicht immer deutlich erkennbar, welches Element gerade fokussiert wird. z.B. auf der Seite „Impressum“
- Die Hauptsprache der APP wird programmatisch nicht korrekt ausgegeben.
- Unerwartete Kontextänderung bei der Eingabe, so wird z.B. nach dem Auslösen eines Übungselementes ein Video oberhalb der aktuellen Focus Position geladen.
- Interaktive Bedienelemente wie z.B. die Kategorie Auswahl, „Favorit“, „Maximieren“, „Fragezeichen“ oder „Zeitlupe“ sind nicht mit Angaben zu Name/Rolle/Wert hinterlegt.
- Es existieren Bedienelemente, die nicht von assistiven Hilfsmitteln erkannt und/oder bedient werden können
- In der App sind Beziehungen zwischen einzelnen Elementen und über- oder untergeordneten Elementen vorhanden. Diese Information wird nicht durch das Betriebssystem an assistive Technologien weitergegeben
So ist z.B. die Liste mit den wählbaren Unterkategorien ist nicht verständlich, weil deren Bedienung und Anzahl nicht über die Sprachausgabe wahrnehmbar sind.
- Die App enthält Texte, die für Hilsmittelnutzende nicht verfügbar. oder sinnvoll zugänglich sind.
- Die App unterbindet Systemseitige Einstellungen in den. Andriod-Bedienhilfen wie z.B. die Schriftgröße.
- In den geprüften PDF-Dateien sind Überschriften und Listen visuell dargestellt. Diese sind programmatisch nicht korrekt abgebildet, sie können von assistiven Technologien nicht korrekt erfasst werden.
- Flankierend zur App sind Dokumente verfügbar, die den PDF/UA Standard nicht erfüllen.
- Audiodateien müssen mit einem Text versehen sein, damit hörbehinderte Menschen sie wahrnehmen können. Videodateien ohne Ton müssen mit einem Text oder einer Audiodatei versehen sein, damit blinde und sehbehinderte Menschen sie wahrnehmen können. Diese Anforderung kann nicht umgesetzt werden, da sie eine unverhältnismäßige Belastung darstellt.
Ziel und Zweck der SchulsportApp BW ist die Visualisierung von Bewegungen, die für die fachpraktische Abiturprüfung im Fach Sport relevant sind. Dadurch soll ein einheitliches visuelles Verständnis über die Anforderungen bzgl. der einzelnen Bewegungen erzeugt werden, das gleichzeitig zur Qualitätssicherung im Fach Sport beiträgt. Zudem sollen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bei der Vorbereitung auf die fachpraktische Abiturprüfung unterstützt werden.
Die exakte und eindeutige Verbalisierung aller in der App eingepflegten Bewegungen ist fachlich korrekt kaum umsetzbar und wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Zudem wurde die App entwickelt, da gerade eine visualisierte Bewegung im Vermittlungsprozess eine zentrale Rolle spielt.
Als Basis zur Erstellung diente der Bericht über die Prüfung der Barrierefreiheit durchgeführt von der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit BW, erstellt gemäß § 10 der Verordnung des Sozialministeriums und des Innenministeriums zur Durchführung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG-Durchführungsverordnung - L-BGG-DVO)
Die Erklärung wurde zuletzt am 28. November 2025 überprüft.
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer App aufgefallen?
Das heißt:
Es gibt noch mehr Teile,
die nicht barrierefrei sind?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Land Baden-Württemberg
vertreten durch das
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Thouretstraße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/ 279 0
E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese mobile Anwendung nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.