Beurlaubung

Beurlaubung vom Unterricht anlässlich von Gedenktagen oder Veranstaltungen

Beurlaubung vom Unterricht anlässlich von Gedenktagen oder Veranstaltungen von Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 Schulbesuchsverordnung im Schuljahr 2025/2026.

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Gemäß Ziffer V. der Anlage zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 und 2 der Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung) werden Schülerinnen und Schüler der jüdischen Religionsgemeinschaft am jüdischen Neujahrsfest zwei Tage, am Versöhnungsfest einen Tag, am Laubhüttenfest zwei Tage, am Beschlussfest zwei Tage, am Passahfest die zwei ersten und zwei letzten Tage und am jüdischen Pfingstfest zwei Tage beurlaubt. Im Schuljahr 2025/2026 handelt es sich dabei um die folgenden Tage:

Jüdisches Neujahrsfest (Rosch ha Schana)       23. und 24. September 2025
Versöhnungsfest (Jom Kippur)                            2. Oktober 2025
Laubhüttenfest (Sukkot)                                      7.  und 8. Oktober 2025
Beschlussfest (Schemini Azeret)                        14. Oktober 2025
Tora-Freudenfest (Simchat Tora)                       15. Oktober 2025
Passahfest (Pessach)   1. und 2. Tag                 2. und 3. April 2026
                                        7. und 8. Tag                 8. und 9. April 2026
Pfingstfest (Schawuot)  1. und 2. Tag                22. und 23. Mai 2026

Gemäß Ziffer VI. der o. g. Anlage zur Schulbesuchsverordnung werden Schülerinnen und Schüler, die der islamischen Religion angehören, am Fest des Fastenbrechens sowie am Opferfest (jeweils) einen Tag beurlaubt.

Fastenbrechen/Ramadan                        20. - 22. März 2026
Opferfest                                                   27. - 30. Mai 2026

Gemäß Ziffer VII. der o.g. Anlage (zur Schulbesuchsverordnung) werden Schülerinnen und Schüler der Bahá´í Religionsgemeinschaft im Schuljahr 2025/2026 an folgenden Festtagen vom Schulbesuch beurlaubt, soweit diese nicht bereits unterrichtsfrei sind:

Geburt des Báb                             22. Oktober 2025
Geburt Bahá'u'lláhs                       23. Oktober 2025
Naw-Rúz (Neujahr)                        21. März 2026
1. Ridván-Tag                                 21. April 2026
9. Ridván-Tag                                29. April 2026
12. Ridván-Tag                               2. Mai 2026
Verkündigung des Báb                 24. Mai 2026
Hinscheiden Bahá'u'lláhs              29. Mai 2026
Märtyrertod des Báb                     10. Juli 2026

Die Bahá’í-Feiertage bis zum Jahr 2026 sind im Amtsblatt Kultus und Unterricht, Ausgabe September 15-16/2020, Nicht Amtlicher Teil, Seite N 20 und N 21 veröffentlicht.

Gemäß Ziffer VIII. der o.g. Anlage werden Schülerinnen und Schüler, die der griechisch-orthodoxen Religionsgemeinschaft angehören, am Karfreitag und Ostermontag des griechisch-orthodoxen Osterfestes beurlaubt. Im Schuljahr 2025/2026 handelt es sich dabei um die folgenden Tage:

Karfreitag                10. April 2026
Ostermontag          13. April 2026

Schülerinnen und Schüler, die Mitglieder anderer orthodoxer Religionsgemeinschaften sind, die bisher nicht in der Anlage zur Schulbesuchsverordnung aufgeführt sind, werden an den entsprechenden Festtagen ihrer Religionsgemeinschaft ebenfalls beurlaubt.

Die konkreten Termine richten sich jeweils nach dem gregorianischen oder julianischen Kalender. Bitte fragen Sie daher die Schülerinnen und Schüler, nach welchem dieser Kalender sich Ihre Religionsgemeinschaft richtet, sofern sie an diesen Tagen beurlaubt werden wollen.

Folgende Festtage sind im Schuljahr 2025/2026 zu berücksichtigen, soweit sie nicht bereits unterrichtsfrei sind:

Weihnachten (gregorianisch)                 25. Dezember 2025
Weihnachten (julianisch)                        7. Januar 2026

Theophanie (gregorianisch)                   6. Januar 2026
Theophanie (julianisch)                         19. Januar 2026

Heiliger Sava (serbisch)                          27. Januar 2026

Mariä Verkündigung (gregorianisch)      25. März 2026
Mariä Verkündigung (julianisch)             7. April 2026

Karfreitag (gregorianisch)                      3. April 2026
Karfreitag (julianisch)                            10. April 2026

Ostermontag (gregorianisch)                 6. April 2026
Ostermontag (julianisch)                       13. April 2026

Pfingstmontag (gregorianisch)              25. Mai 2026
Pfingstmontag (julianisch)                     1. Juni 2026

Auf Grund unterschiedlicher Berechnungsgrundlagen können die Festtage um einen Tag variieren. Es kann deshalb auch Anträgen auf Beurlaubung an einem Tag stattgegeben werden, der um einen Tag abweicht.

Dem Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht, der von dem bzw. der Erziehungsberechtigten oder bei volljährigen Schülerinnen und Schülern von diesen selbst zu stellen ist, muss - soweit die Zugehörigkeit zu der jeweiligen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft nicht auf andere Weise nachgewiesen ist - eine schriftliche Bestätigung beigefügt sein.

Zuständig für die Beurlaubung ist nach § 4 Abs. 5 Schulbesuchsverordnung die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer.