Frauen in der Kultusverwaltung

Teilzeit in schulischen Führungspositionen

Im Schuldienst Baden-Württemberg gibt es gute Möglichkeiten, Führungsfunktionen in Teilzeit auszuüben und so Familie und Beruf besser zu vereinbaren.

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Frauen in der Kultusverwaltung Teilzeit in schulischen Führungspositionen

Teilzeitarbeit ist eine gute Möglichkeit für Frauen und Männer, Familienpflichten und Beruf zu vereinbaren. Im Schuldienst Baden-Württemberg gibt es gute Möglichkeiten, Führungsfunktionen in Teilzeit auszuüben. Auch Lehrkräfte, die Beruf und Familie vereinbaren, haben dadurch die Möglichkeit, eine Führungsaufgabe auszuüben.

Die Regelungen ergeben sich im Einzelnen aus § 69 Landesbeamtengesetz in Verbindung mit § 42 Abs. 1 Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums.

Teilzeit mit mindestens einem halben Deputat

  • Schulleiterinnen/Schulleiter
  • Stv. Schulleiterinnen/stv. Schulleiter
  • Abteilungsleiterinnen/Abteilungsleiter an Gymnasien und beruflichen Schulen
  • Fachberaterinnen/Fachberater in der Schulaufsicht

können mit einem Teilzeitumfang zwischen 50 und 100 Prozent arbeiten.

Teilzeit während der Elternzeit

Während der Dauer der Elternzeit ist auch eine Teilzeitbeschäftigung mit weniger als der Hälfte, mindestens aber einem Viertel Deputat möglich.

Voraussetzungen einer Teilzeitbeschäftigung

Die mit der Funktion verbundenen Leitungsaufgaben müssen wahrgenommen werden. Die Reduzierung erfolgt bei der Unterrichtsverpflichtung. Schulleiterinnen und Schulleiter stellen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderlichen Präsenz der Schulleitung sicher.

Job-Sharing

Im Rahmen des Job-Sharing kann eine Funktionsstelle mit zwei Personen mit jeweils exakt halbem Lehrauftrag besetzt werden.