Frauen in Führungspositionen

Tätigkeits- und Anforderungsprofil für Beratungslehrkräfte

Für besondere Beratungsaufgaben werden durch die Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung Lehrkräfte als Beratungslehrkräfte bestellt.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Für besondere Beratungsaufgaben werden durch die Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (Grund-, Haupt, Werkreal-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie Gymnasien und berufliche Schulen) Lehrerinnen und Lehrer bestellt, die eine berufsbegleitende Ausbildung als Beratungslehrerin / Beratungslehrer im Umfang von 1,5 Jahren absolviert haben. Im Ausbildungsjahr erhalten sie dafür sechs Anrechnungsstunden auf ihr Deputat, im darauffolgenden Einarbeitungshalbjahr vier Anrechnungsstunden. Bei erfolgreichem Bestehen der Ausbildung werden die Lehrkräfte zu Beratungslehrkräften bestellt.

Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer helfen jungen Menschen und deren Eltern bei Entscheidungen über anzustrebende Bildungsabschlüsse und bei der Orientierung im beruflichen Schulwesen. Sie unterstützen bei Schwierigkeiten im Lern- und Arbeitsverhalten und beraten bei sozialen und emotionalen Problemlagen, die die Bewältigung des Schulalltags erschweren.

Die Beratungstätigkeit gehört zum Hauptamt und wird neben dem entsprechend ermäßigten Unterrichtsauftrag ausgeübt. Häufig sind Beratungslehrerinnen an ihren Stammschulen tätig; zudem können sie an weiteren Schulen unterschiedlicher Schularten eingesetzt werden. Die Übernahme einer Funktionsstelle führt zur Entpflichtung von der hauptamtlichen Tätigkeit als Beratungslehrerin.

Die Bildungsberatung ist in § 19 des Schulgesetzes geregelt; Aufgaben und Ausbildung der Beratungslehrerin ergeben sich aus den Richtlinien für die Bildungsberatung (K.u.U. 2000, S 332).

Lehrkräfte, die sich für eine Tätigkeit als Beratungslehrkraft interessieren, sollten folgende Kompetenzen und Kenntnisse mitbringen:

  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Kenntnisse und Erfahrungen in der pädagogischen Diagnostik
  • Kenntnisse über verschiedene Schularten und Bildungswege
  • Selbstreflexionsfähigkeit
  • Selbstregulationsfähigkeit
  • Motivation
  • Einfühlungsvermögen, Perspektivwechsel

Die Beratungslehrkräfte werden von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ausgebildet. Bei Fragen zur Beratungslehrerausbildung wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionalstelle des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung.