Das Schulgesetz regelt in den §§ 32-35 die Grundsätze der staatlichen Schulaufsicht und die Aufgaben der Schulaufsichtsbehörden. Untere Schulaufsichtsbehörden sind die staatlichen Schulämter. Den Regierungspräsidien sind die Aufgaben der oberen Schulaufsicht übertragen. Das Kultusministerium ist oberste Schulaufsichtsbehörde.
Die Schulaufsicht schließt die Beratung ein. Klassische Aufgaben in der Schulaufsicht sind unter anderem:
- Dienst- und Fachaufsicht
- Unterrichtsversorgung (Einstellung, Zuweisung, Versetzung, Abordnung, Beurlaubung)
- Personalangelegenheiten der Lehrkräfte, darunter Stellenbesetzungen und Beförderungen
- Beratung von Schulleitungen in allen Zuständigkeitsbereichen
- Lehrerfortbildung
- Schulabschlussprüfungen
Das genaue Aufgabengebiet der jeweiligen Funktionsstelle wird im Anforderungsprofil der entsprechenden Stelle definiert, beziehungsweise der Funktionsträgerin von der Schulaufsichtsbehörde übertragen.
Referentin an Kultusministerium
Die Referentin am Kultusministerium ist in der Schulaufsicht tätig. Die ihr übertragenen Aufgaben können sehr vielfältig und spezifisch sein. Das konkrete Aufgabengebiet kann dem Anforderungsprofil in der Stellenausschreibung entnommen werden. Die Übertragung des Dienstpostens erfolgt in der Regel zunächst im Wege der Abordnung.
Folgende Tätigkeiten sind typische Aufgaben einer Referentin am Kultusministerium:
Konzeptionelle Tätigkeit
Aufgabenbereiche:
- Mitarbeit bei der Entwicklung von Konzepten
- Begleitung bei der Umsetzung von Konzepten
z. B. Bildungsplanimplementierung, Schulreformmaßnahmen, Fortbildungen
Kompetenzen:
- Fachkompetenz
- methodische und didaktische Kompetenz
- Innovationsfähigkeit
- Flexibilität
- Kommunikationsfähigkeit
- schriftliche und mündliche Darstellungskompetenz
Dienstbesprechungen / Gespräche leiten und moderieren
Aufgabenbereiche:
- Ziele definieren und zielorientiert vorgehen
- Transparente Abläufe schaffen
- Rollen klären
- Einbindung der Beteiligten
- Konflikte steuern und lösen
z. B. Gespräche mit Standardexperten der Fächer, mit Vertretern nachgeordneter Behörden, verschiedener Organisationen, Verbände und Gremien
Kompetenzen:
- Entscheidungsfähigkeit
- Kompromissfähigkeit
- Präsentationsfähigkeit
- Methodische Kompetenz
- Selbstvertrauen
Zusammenarbeit mit der unteren und oberen Schulaufsichtbehörde
Aufgabenbereiche:
- Einbindung in besondere Aufgaben der Schulaufsicht
- Zusammenarbeit mit den für den Schulartbereich verantwortlichen Personen
z.B. Zusammenarbeit bei der Auswahl von Projektschulen
Kompetenzen:
- Fachkompetenz
- Didaktische Kompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
- Zuverlässigkeit
- Schriftliche und mündliche Darstellungskompetenz
- Integrationsfähigkeit
Planen, Organisieren, Verwalten
Aufgabenbereiche:
- Stellungnahmen, Briefe erstellen
- Termine und Veranstaltungen planen und wahrnehmen
- Herausgabe von Handreichungen und Schriften
- Landtagsanfragen beantworten
- Prüfungsangelegenheiten
- Genehmigung von Versuchsschulen
z.B. Stellungnahmen zu unterrichtsspezifischen Fragen, zu vorgelegten Konzeptionen, zu Wettbewerben, zur Schulbuchzulassung , zu Berufsorientierungsmaßnahmen, zu Anfragen und Anregungen aus der Bevölkerung
Kompetenzen:
- Verwaltungskompetenz
- Projektmanagement
- Organisationsfähigkeit
- Durchsetzungsvermögen
- Entscheidungskompetenz
- mündliche und schriftliche Darstellungskompetenz
Schulrätin
Die Schulrätin ist in der unteren Schulaufsichtsbehörde tätig. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die Aufsicht über die Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen sowie die entsprechenden sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Ausnahme der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Internat. Die Aufsicht schließt die Beratung ein.
Die Schulrätin bearbeitet Angelegenheiten der Schulen, Schüler und Eltern sowie Personalangelegenheiten der Lehrkräfte. Das konkrete Aufgabengebiet wird im Anforderungsprofil der entsprechenden Stelle definiert.
Schulangelegenheiten
Aufgabenbereiche:
- Mitwirkung bei der Umsetzung bildungspolitischer Zielsetzungen
- Schulversuche begleiten
- Einrichtung von Außenklassen
- Kooperation mit anderen Schulen fördern und begleiten
- Zusammenarbeit mit Schulleitungen sowie deren Beratung
- Arbeitsschutz an Schulen
- Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern (Betriebe, Arbeitsämter, Wirtschaft)
- Gestaltung von Besprechungen
Kompetenzen:
- Fachkompetenz
- Didaktische und methodische Kompetenz
- Verantwortungsbewusstsein
- Zuverlässigkeit
- Kommunikationsfähigkeit
- Projektkompetenz
- Teamfähigkeit
Personalangelegenheiten der Lehrkräfte
Schülerinnen-, Schüler- und Elternbelange
Aufgabenbereiche:
- Personalangelegenheiten
- Unterrichtsbesuche und Beratungs- und Beurteilungsgespräche
- Mitwirkung bei der Besetzung von Funktionsstellen
- Personalentwicklung
- Einsatzplanung der Pädagogischen Beraterinnen und Fachberaterinnen
- Mitwirkung bei der regionalen Lehrerfortbildung
- Feedback-Kultur entwickeln
- Vermittlung in Konflikten an Schulen
- Organisation der Förderung besonderer Schülergruppen (z.B. Begabtenförderung, Lese-Rechtschreib-Förderung)
- Genehmigung von Hausunterricht
- Übergänge in andere Schularten
- Information und Beratung von Elternvertretern
Kompetenzen:
- Fachkompetenz
- Didaktische und methodische Kompetenz
- Kommunikationsfähigkeit
- Einfühlungsvermögen
- Flexibilität
- Positives Menschenbild
- Schriftliche und mündliche Darstellungskompetenz
- Projektkompetenz
- Selbstvertrauen
- Präsentationsfähigkeit
Fachberaterinnen
In der Schulaufsicht sind Studiendirektorinnen als Fachberaterinnen im Bereich der Gymnasien und der Beruflichen Schulen sowie Lehrerinnen als Fachberaterinnen für Grund-, Werkreal-, Haupt-, Realschulen und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren tätig.
Sie nehmen gemäß § 37 Schulgesetz besondere Aufgaben der Schulaufsicht wahr. Sie sind Teil der Schulaufsicht und unterstützen diese bei der Erfüllung ihrer Aufgaben; sie können auch für schulart- oder schulverwaltungsbezirksübergreifende Aufgaben bestellt. werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sind sie berechtigt, Weisungen zu geben. Weitere Informationen enthält die Verwaltungsvorschrift "Fachberaterinnen und Fachberater" des Kultusministeriums vom 4. August 2006 (K.u.U. S. 268/2006), zuletzt geändert 11. November 2011 (K.u.U. S. 223/2009).
Die Schulaufsichtsbehörden legen im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Aufgaben und den Einsatz der ihnen zugeordneten Fachberater fest.
Aufgabenbereiche:
Unterstützung der Schulverwaltung
- Einbindung in besondere Aufgaben der Schulaufsicht einschließlich konzeptioneller Tätigkeit, z. B. Mitarbeit bei der Erstellung von Prüfungsarbeiten einschließlich der Organisation und Durchführung von Prüfungen, Mitwirkung bei der Lehr- und Bildungsplanentwicklung
- Zusammenarbeit mit den für den Schulartbereich verantwortlichen Personen der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde
- Gestaltung von Besprechungen
Fortbildung und Beratung
- Gestaltung, Organisation und Leitung oder Mitwirkung bei Lehrerfortbildungsmaßnahmen
- Unterrichtsberatung
- Schulberatung
Schulentwicklung
- Begleitung von Schulentwicklungsprozessen, insbesondere Qualitätsentwicklung und Selbstevaluation
- Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts
Kommunikation und Kooperation
- Förderung der Zusammenarbeit mit den Schulträgern, Schulkindergärten, den Partnern der beruflichen Bildung und den sonstigen am Bildungswesen Beteiligten
- Frühförderung
Kompetenzen:
- besondere Qualifikationen im fachlichen, didaktisch-methodischen, pädagogischen und organisatorischen Bereich
- Fähigkeit und Bereitschaft, sich in Fragen der Lehrerbildung, insbesondere der Lehrerfortbildung, sowie der Schulentwicklung einzuarbeiten
- Aufgeschlossenheit für Innovationen
- umfassende kommunikative Kompetenzen
- Verständnis für Verwaltungsvorgänge und Führungsaufgaben in der Schule
- Bereitschaft zur kontinuierlichen eigenen Fortbildung