Datenschutz in Kindertageseinrichtungen
In dieser Broschüre wird darüber informiert, was beim Datenschutz in Kindertageseinrichtungen beachtet werden muss
Im Mai 2016 wurde die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Sie gilt seit 25. Mai 2018. Beim Thema Datenschutz bestehen oft Unsicherheiten – sowohl aufseiten der Kindertageseinrichtung und der Träger als auch bei den Eltern: Welche Daten dürfen erhoben werden? Wann benötige ich die Einwilligung der Eltern? Was muss beim Datenschutz überhaupt beachtet werden? Warum Datenschutz? Die vorliegende Broschüre des Kultusministeriums wurde gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und den kirchlichen Datenschutzbeauftragten erstellt und aktualisiert.
Herausgeber: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Publikationsart: Broschüre
Format: DIN A4
Seitenzahl: 36
Publikationsdatum: 2019