Zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 unterstützt der Bund die Länder und Kommunen. In einem zweiten Investitionsprogramm stellt der Bund weitere 390 Millionen Euro für den Ganztagsausbau in Baden-Württemberg bereit. Die Anhörung zur Förderrichtlinie für das Programm ist gestartet.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 startet stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Um diesen gewährleisten zu können, unternimmt das Land zahlreiche Anstrengungen, außerdem unterstützt der Bund die Länder und Kommunen mit zwei Investitionsprogrammen. Baden-Württemberg hat das sogenannte Beschleunigungsprogramm fast komplett ausgeschöpft und nun in dieser Woche das Einvernehmen mit dem Bund für die Förderrichtlinie zum zweiten Investitionsprogramm hergestellt. Während im ersten Programm etwa 97,5 Millionen Euro für den Südwesten bereitstanden (etwa 98 Prozent wurden abgerufen), stehen nun weitere 390 Millionen Euro für den baden-württembergischen Ganztagsausbau zur Verfügung. Aus dem zweiten Fördertopf entfallen auf Baden-Württemberg etwa 360 Millionen Euro nach dem Königsteiner Schlüssel. Zusätzlich stehen fast noch 30 Millionen an Restmitteln aus der Neuverteilung des ersten Fördertopfes bereit.
„Baden-Württemberg profitiert dank des schnellen und gut organisierten Mittelabrufs unserer Kommunen und privaten Träger aus dem ersten Topf im Besonderen. Dafür gebührt diesen großer Dank“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „Es ist gut, dass wir jetzt mit der Förderrichtlinie zum zweiten Programm in der Anhörung im Land sind, damit unsere Städte und Gemeinden sowie unsere privaten Träger im neuen Jahr wieder zügig handeln können.“ Die Anhörung soll im Januar enden, ab dem Frühjahr soll der Mittelabruf möglich sein. Öffentliche und private Träger werden davon profitieren und können mit ihren Antragsvorbereitungen bereits beginnen.
Zentrale Stärkung der Bildung und Betreuung
Förderfähig sind Investitionen in den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter, soweit dadurch Ganztagsplätze geschaffen, erhalten oder qualitativ verbessert werden. Ziel ist dabei, eine zeitgemäße Ganztagsbetreuung zu ermöglichen. Darunter können Investitionen in Neubauten, Umbaumaßnahmen, Erweiterungen, die Ausstattung oder Sanierung an Ganztagsgrundschulen und weitere Betreuungsangebote fallen. Die Mittel des zweiten Investitionsprogramms stehen bis Ende August 2027 zur Verfügung, bis dahin müssen die bewilligten Förderbeträge verausgabt sein.
„Wir stärken mit dem Ausbau des Ganztags unser Bildungs- und Betreuungssystem an einem ganz zentralen und entscheidenden Punkt. Denn die ganztägige Bildung und Betreuung unserer Grundschulkinder ist von enormer Bedeutung für unsere gesamte Gesellschaft“, sagt Schopper und ergänzt: „Ein guter Ganztag unterstützt unsere Kinder, denn deren Startchancen werden damit gestärkt. Unsere Familien können Kinder und Beruf besser unter einen Hut bringen. Und davon wird auch die Wirtschaft in unserem Land profitieren.“
Förderung durch den Bund
- Im Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ in Kraft. Gemäß Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch wird ab dem Schuljahr 2026/2027 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise, beginnend mit der Klassenstufe eins, umgesetzt. Ein Kind, das im Schuljahr 2026/2027 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Anspruch besteht an Werktagen (Montag bis Freitag) im Umfang von acht Stunden. Die Zeit, in der das Kind Unterricht an einer Primarschule erhält, sowie die Angebote an Ganztagsschulen werden auf die acht Stunden angerechnet.
- Um die Länder und Kommunen zu unterstützen, hat der Bund im Dezember 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ eingerichtet und stellt über dieses Finanzhilfen in Höhe von insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.
- Wie beim ersten Investitionsprogramm werden die Mittel auch beim Investitionsprogramm II in Baden-Württemberg auf die Regierungsbezirke voraufgeteilt und stehen dort zu bestimmten Teilen den öffentlichen und den privaten Trägern zur Verfügung.
Förderung durch das Land
- Baden-Württemberg gewährt öffentlichen und privaten Trägern von Betreuungsangeboten (Verlässliche Grundschule, flexible Nachmittagsbetreuung und Horte) zur Durchführung von Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen auf Antrag einen Zuschuss für diese Betreuungsangebote. Im Haushalt 2023 und 2024 sind zusätzliche Mittel (insgesamt 100 Millionen Euro für die Jahre 2023 und 2024) eingestellt, diese werden für den Aus- und Aufbau der Betreuungsstrukturen im Hinblick auf den Rechtsanspruch verwendet.
- Das Land hat die Kapazitäten in den Lehrämtern Grundschule (seit 2016 in mehreren Etappen um 700 Plätze auf 1.672) und Sonderpädagogik (seit diesem Herbst stehen mit dem neuen Standort Freiburg knapp 700 Studienanfängerplätze bereit) deutlich ausgebaut und die Erzieherinnenausbildung stark aufgestockt (seit dem Schuljahr 2007/2008 mehr als verdoppelt – von 2.929 Schülerinnen und Schüler im ersten Ausbildungsjahr auf 5.547). Dieses Personal hilft bei der Bewältigung des Ganztagsanspruchs.
- Außerdem fördert das Land den Ausbau von Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz stark und stellt das Lehrpersonal zur Verfügung.
Weitere Maßnahmen des Landes beim Ganztag
- Einführung von zwei zusätzlichen Zeitmodellen an Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz, um die Flexibilität und damit die Optionen der Familien zu erhöhen, weil besser auf deren Bedarfe eingegangen werden kann.
- Künftig ist die Zustimmung der Schulkonferenz vor Antragstellung vom Schulträger nicht mehr erforderlich, es reicht eine Anhörung. Diese Vereinfachung war insbesondere ein Anliegen der Städte und Kommunen, dem das Land Rechnung getragen hat.
- Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung zur Konkretisierung von Inhalt und Umfang der Schulaufsicht über schulnahe Betreuungsangebote nach § 8b Schulgesetz
Vielfältige Ganztagslandschaft in Baden-Württemberg
- Es gibt seit 2014 die gesetzlich verankerten Ganztagsgrundschulen (hier können Lehrerwochenstunden für den Ganztag monetarisiert und für Angebote außerschulischer Partner – zum Beispiel aus dem Bereich Musik und Sport – eingesetzt werden).
- Der Südwesten hat seit vielen Jahren die Horte und Horte an der Schule und die bewährten flexiblen Betreuungsangebote kommunaler und freier Träger.
- Baden-Württemberg hat eine vielfältige Landschaft ganztägiger Bildung- und Betreuungsangebote, mit denen das Land den unterschiedlichen Bedürfnissen der Familien im Land gut gerecht wird und große Flexibilität ermöglicht.
Pressemitteilung vom 21. November 2023: Auf dem Weg zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026