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Testungen an Schulen werden bis Ostern fortgesetzt

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Die Testungen an Schulen sowie beim Personal in Kitas und in der Kindertagespflege werden vorerst bis zu den Osterferien fortgesetzt. Für die nötigen Tests stellt das Land knapp 95 Millionen Euro bereit.

In Baden-Württemberg werden die Testungen an Schulen sowie beim Personal in Kitas und in der Kindertagespflege vorerst bis zu den Osterferien fortgesetzt. Einem entsprechenden Vorschlag von Gesundheitsminister Manne Lucha und Kultusministerin Theresa Schopper hat die Landesregierung am 8. Februar 2022 zugestimmt und für die nötigen Tests knapp 95 Millionen Euro bereitgestellt.

Teststrategie wird angepasst – Testangebot für alle

Die Teststrategie wird aber leicht angepasst. Nicht mehr testen lassen müssen sich künftig zum Beispiel auch Schülerinnen und Schüler sowie das Personal in Schulen, in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege, die frisch geimpft sind oder genesen sind. Bislang hatte man nur bei Geboosterten auf die Tests verzichtet. Dafür stellt das Land künftig allen Schülerinnen und Schülern und auch allen Lehrkräften zwei Tests pro Woche zur Verfügung, wenn sie sich freiwillig testen lassen möchten.

„Oberste Priorität für uns haben der Präsenzunterricht in den Schulen und die verlässlichen Betreuungsangebote in den Kitas. Mit der engmaschigen Testung können wir das gewährleisten und unkontrollierte Ausbrüche verhindern – auch und gerade vor dem Hintergrund der extremen Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Virusvariante in Baden-Württemberg“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 8. Februar 2022 nach dem Kabinettsbeschluss.

Kultusministerin Theresa Schopper ergänzte: „Auf vielfachen Wunsch hin stellen wir auch den Lehrkräften und Schülerinnen und Schülern Tests zur Verfügung, die von der Testpflicht ausgenommen sind. Wichtig ist uns, dass sich alle sicher fühlen. Deshalb bleiben wir bei unserer bewährten Sicherheitsstrategie mit den Tests, aber auch der Maskenpflicht und der Pflicht zu regelmäßigem und konsequentem Lüften.“

Nicht quarantänebefreite Schülerinnen und Schüler sollen weiterhin dreimal pro Woche getestet werden, sofern dies über einen Selbsttest erfolgt. Erfolgt die Testung über die ebenfalls vom Land geförderten PCR-Pooltests, bleibt es bei einer zweimaligen Testung pro Woche. Falls in einer Klasse/Gruppe ein positiver Corona-Fall auftritt, müssen sich alle nicht quarantänebefreiten Schülerinnen und Schüler dieser Klasse/Gruppe an fünf Schultagen täglich testen. Nicht quarantänebefreites Lehrpersonal soll sich weiterhin fünfmal die Woche testen.

Ausnahmen von der Testpflicht

Nicht mehr testen lassen müssen sich künftig beziehungsweise „quarantänebefreit“ sind

  • Personen, die zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben und deren zweite Impfung nicht weniger als 15 Tage und nicht mehr als 90 Tage zurückliegt,
  • genesene Personen, deren PCR-Nachweis einer vorherigen Infektion nicht weniger als 28 Tage und nicht mehr als 90 Tage ab Probenentnahme zurückliegt,
  • geimpfte Personen, die mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder
  • genesene Personen, die eine oder zwei Impfungen gegen das Coronavirus erhalten haben, wobei die Reihenfolge der Impfung und Infektion unerheblich ist.

Diese Personen können sich aber zweimal pro Woche freiwillig testen lassen. Nachdem der Ministerrat heute dieses freiwillige Testangebot beschlossen hat, können sich bereits diese Woche alle Personen mit Auffrischungsimpfung zweimal freiwillig testen lassen. Ab nächster Woche ist dieses Angebot für alle dann von der Testpflicht befreiten Personen zudem ausdrücklich in der Corona-Verordnung Schule geregelt.

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