Nach den Sommerferien steht der Start in ein Schuljahr mit mehr Normalität vor der Tür. Um den Kindern und Jugendlichen dauerhafte Präsenz im Lebens- und Sozialraum Schule zu ermöglichen, sind sie auf die Solidarität von den Erwachsenen angewiesen.
Die Sommerferien gehen zu Ende, das Schuljahr 2021/2022 steht vor der Tür. Die Sommerferien waren für alle Beteiligten in diesem Jahr besonders wichtig, um durchatmen zu können. „Auch das kommende Schuljahr wird leider kein Schuljahr unter vollkommen normalen Bedingungen. Wir kämpfen aber dafür, dauerhaft Präsenzunterricht anzubieten und damit den Schülerinnen und Schülern mehr Normalität als im vergangenen Schuljahr zu bieten“, stimmt Kultusministerin Theresa Schopper die Schulen auf das kommende Schuljahr ein und ergänzt: „Schule ist auch ein wichtiger Lebens- und Sozialraum für die Kinder und Jugendlichen. Wir wollen ihnen im kommenden Schuljahr wieder mehr Freude und Leichtigkeit ermöglichen.“ Sie appelliert deswegen an die Erwachsenen: „Damit das gelingt, sind die Kinder und Jugendlichen auf die Solidarität von uns Erwachsenen angewiesen. Die Kinder und Jugendlichen waren mit uns solidarisch, als wir Erwachsene von schweren Verläufen bei einer Corona-Erkrankung bedroht waren. Es ist unsere Aufgabe als Gesellschaft, zu zeigen, dass diese Solidarität keine Einbahnstraße ist. Wenn Sie sich also noch nicht geimpft haben, dann lassen Sie sich jetzt impfen. Sie tragen damit zu offenen Schulen und zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen bei.“
Neben neuen Regelungen für die Schulen zum Umgang mit der Corona-Pandemie informieren wir auch in diesem Jahr zum aktuellen Stand bei der Lehrereinstellung.
Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie
Im kommenden Schuljahr gilt für die Schülerinnen und Schüler wieder die Präsenzpflicht an den Schulen. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben oder die mit Menschen zusammenleben, die ebenfalls ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Dies muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen die Schulpflicht dann im Fernunterricht.
Im kommenden Schuljahr gilt für die Schülerinnen und Schüler wieder die Präsenzpflicht an den Schulen. Ausnahmen gibt es für diejenigen, die bei einer Infektion mit dem Coronavirus ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben oder die mit Menschen zusammenleben, die ebenfalls ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben. Dies muss mit einer ärztlichen Bescheinigung nachgewiesen werden. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen die Schulpflicht dann im Fernunterricht.
Um dauerhaft Präsenzunterricht anbieten zu können, hat das Kultusministerium verschiedene Sicherheitszäune eingerichtet. So gilt in den Schulen inzidenzunabhängig die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Bis zu den Herbstferien werden die regelmäßigen Testungen an den Schulen außerdem weitergeführt. Das Kultusministerium hat zudem entschieden, die Testpflicht noch einmal zu erweitern. So müssen sich Beschäftigte in Schulen und Kitas ab dem 13. September täglich testen, sofern sie nicht durch eine Impfung oder eine Genesung immunisiert sind. Die tägliche Testung hat dabei vor Aufnahme des Dienstes zu erfolgen und soll im Fall eines Selbsttests vor Zeugen durchgeführt werden. Die Testdurchführung muss außerdem dokumentiert werden. Weiterhin wird die Zahl der Testungen für die Schülerinnen und Schüler ab dem 27. September erhöht, wenn diese über Antigentests erfolgt. Diese müssen sich dann – sofern sie nicht immunisiert sind –, dreimal statt wie bisher zweimal pro Woche testen. Erfolgt die Testung über die ebenfalls vom Land geförderten PCR-Pooltests, bleibt es bei einer zweimaligen Testung pro Woche. Dabei gelten wie bisher die rechtlichen Bedingungen für die Testung. Diese Regelungen gelten ab dem jeweiligen Startdatum zunächst bis zu den Herbstferien.
Förderprogramm für mobile Luftfilter
Für eingeschränkt belüftbare Räume und für Räume, die von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1-6 genutzt werden, hat das Land zudem ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem mobile Luftfilter gefördert werden können. Hier haben die Schulträger zum Stand 7. September bereits Mittel in Höhe von 46,9 Millionen Euro angemeldet. „Allein dieses Maßnahmenbündel unterscheidet den Schulanfang in diesem Jahr deutlich vom Start im vergangenen Jahr“, sagt Schopper. Im vergangenen Jahr hätten diese Schutzmaßnahmen noch nicht in dieser Form zur Verfügung gestanden. Die Ministerin erklärt: „Wir erhöhen außerdem noch einmal die Zahl der Testungen, um Lehrkräften, Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern mehr Sicherheit zu bieten. Deshalb hoffen wir auch, dass das kommende Schuljahr trotz der Delta-Variante ein Schuljahr mit mehr Normalität wird als das zurückliegende. Und wir sind auch optimistisch, dass das gelingen wird.“
Zumal im Unterschied zum vorherigen Schuljahr das beste Werkzeug in der Pandemiebekämpfung nun zur Verfügung stehe. Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher konnten sich bereits seit Februar, seit dem Vorziehen bei der Impfpriorisierung impfen lassen. Seit dem 19. August empfiehlt die Ständige Impfkommission die Impfung auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren. 25,0 Prozent der 12- bis 17-Jährigen sind bereits vollständig geimpft. Bei der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil bei 68,2 Prozent. „Die Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Klassen, die Grundschülerinnen und -schüler sowie die Kinder in den Kitas können noch nicht geimpft werden. Wir haben es in der Hand, diese Kinder und Jugendlichen zu schützen. Wenn wir uns großflächig impfen lassen, können wir einen Schutzwall bilden und einen großen Teil der Infektionen in dieser Altersgruppe verhindern“, appelliert Kultusministerin Schopper an die Impfbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger.
Um dauerhaft Präsenzunterricht anbieten zu können, hat das Kultusministerium verschiedene Sicherheitszäune eingerichtet. So gilt in den Schulen inzidenzunabhängig die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung. Bis zu den Herbstferien werden die regelmäßigen Testungen an den Schulen außerdem weitergeführt. Das Kultusministerium hat zudem entschieden, die Testpflicht noch einmal zu erweitern. So müssen sich Beschäftigte in Schulen und Kitas ab dem 13. September täglich testen, sofern sie nicht durch eine Impfung oder eine Genesung immunisiert sind. Die tägliche Testung hat dabei vor Aufnahme des Dienstes zu erfolgen und soll im Fall eines Selbsttests vor Zeugen durchgeführt werden. Die Testdurchführung muss außerdem dokumentiert werden. Weiterhin wird die Zahl der Testungen für die Schülerinnen und Schüler ab dem 27. September erhöht, wenn diese über Antigentests erfolgt. Diese müssen sich dann – sofern sie nicht immunisiert sind –, dreimal statt wie bisher zweimal pro Woche testen. Erfolgt die Testung über die ebenfalls vom Land geförderten PCR-Pooltests, bleibt es bei einer zweimaligen Testung pro Woche. Dabei gelten wie bisher die rechtlichen Bedingungen für die Testung. Diese Regelungen gelten ab dem jeweiligen Startdatum zunächst bis zu den Herbstferien.
Förderprogramm für mobile Luftfilter
Für eingeschränkt belüftbare Räume und für Räume, die von Schülerinnen und Schülern der Klassen 1-6 genutzt werden, hat das Land zudem ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem mobile Luftfilter gefördert werden können. Hier haben die Schulträger zum Stand 7. September bereits Mittel in Höhe von 46,9 Millionen Euro angemeldet. „Allein dieses Maßnahmenbündel unterscheidet den Schulanfang in diesem Jahr deutlich vom Start im vergangenen Jahr“, sagt Schopper. Im vergangenen Jahr hätten diese Schutzmaßnahmen noch nicht in dieser Form zur Verfügung gestanden. Die Ministerin erklärt: „Wir erhöhen außerdem noch einmal die Zahl der Testungen, um Lehrkräften, Eltern sowie den Schülerinnen und Schülern mehr Sicherheit zu bieten. Deshalb hoffen wir auch, dass das kommende Schuljahr trotz der Delta-Variante ein Schuljahr mit mehr Normalität wird als das zurückliegende. Und wir sind auch optimistisch, dass das gelingen wird.“
Zumal im Unterschied zum vorherigen Schuljahr das beste Werkzeug in der Pandemiebekämpfung nun zur Verfügung stehe. Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher konnten sich bereits seit Februar, seit dem Vorziehen bei der Impfpriorisierung impfen lassen. Seit dem 19. August empfiehlt die Ständige Impfkommission die Impfung auch für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren. 25,0 Prozent der 12- bis 17-Jährigen sind bereits vollständig geimpft. Bei der Gesamtbevölkerung liegt der Anteil bei 68,2 Prozent. „Die Schülerinnen und Schüler der fünften und sechsten Klassen, die Grundschülerinnen und -schüler sowie die Kinder in den Kitas können noch nicht geimpft werden. Wir haben es in der Hand, diese Kinder und Jugendlichen zu schützen. Wenn wir uns großflächig impfen lassen, können wir einen Schutzwall bilden und einen großen Teil der Infektionen in dieser Altersgruppe verhindern“, appelliert Kultusministerin Schopper an die Impfbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger.
Im kommenden Schuljahr gibt es angepasste Regelungen für die Absonderung bei Schülerinnen und Schülern sowie Kitakindern. Sollte in einer Klasse oder einer Gruppe ein positiver Corona-Fall auftreten, dann müssen sich die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse für die Dauer von fünf Schultagen täglich testen. Der positiv getestete Schüler beziehungsweise die positiv getestete Schülerin muss natürlich entsprechend der Corona Verordnung Absonderung in Quarantäne. Alle Kinder und Jugendlichen der betroffenen Gruppe dürfen dann für fünf Schultage nur in der jeweiligen Klasse beziehungsweise Gruppe unterrichtet werden. Zudem gilt, dass das Gesundheitsamt bei einem Ausbruchsgeschehen einschreiten kann: Wenn 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Klassenverband innerhalb von zehn Tagen positiv getestet werden und das Infektionsgeschehen sehr dynamisch ist, eruiert das Gesundheitsamt, welche Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ob die ganze Klasse in Quarantäne muss.
„Diese Regelungen sollen dazu beitragen, Schulen und Kitas offen zu halten, indem wir längere Unterbrechungen des Betriebs durch Quarantänemaßnahmen vermeiden“, sagt Theresa Schopper. Sie ergänzt: „An Stelle der Absonderungspflicht tritt eine entsprechende Testpflicht. Dies ist verantwortbar, da die Infektiosität wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge geringer ist, je jünger die Schülerinnen und Schüler sind und wir außerdem mit den Testungen und unseren weiteren Maßnahmen deutlich engmaschigere Sicherheitszäune einziehen als im Rest der Gesellschaft.“ Sie verweist auch auf eine Studie der Universität Oxford, in der die tägliche Testung von engen Kontaktpersonen mittels Antigenschnelltests über fünf Tage als Ersatz für die häusliche Quarantäne untersucht wurde. In der Gruppe, die tägliche Tests durchführte, kam es im Vergleich zur Quarantäne-Gruppe nicht zu einer erhöhten Anzahl an Infektionen.
Im kommenden Schuljahr gibt es angepasste Regelungen für die Absonderung bei Schülerinnen und Schülern sowie Kitakindern. Sollte in einer Klasse oder einer Gruppe ein positiver Corona-Fall auftreten, dann müssen sich die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse für die Dauer von fünf Schultagen täglich testen. Der positiv getestete Schüler beziehungsweise die positiv getestete Schülerin muss natürlich entsprechend der Corona Verordnung Absonderung in Quarantäne. Alle Kinder und Jugendlichen der betroffenen Gruppe dürfen dann für fünf Schultage nur in der jeweiligen Klasse beziehungsweise Gruppe unterrichtet werden. Zudem gilt, dass das Gesundheitsamt bei einem Ausbruchsgeschehen einschreiten kann: Wenn 20 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Klassenverband innerhalb von zehn Tagen positiv getestet werden und das Infektionsgeschehen sehr dynamisch ist, eruiert das Gesundheitsamt, welche Schülerinnen und Schüler beziehungsweise ob die ganze Klasse in Quarantäne muss.
„Diese Regelungen sollen dazu beitragen, Schulen und Kitas offen zu halten, indem wir längere Unterbrechungen des Betriebs durch Quarantänemaßnahmen vermeiden“, sagt Theresa Schopper. Sie ergänzt: „An Stelle der Absonderungspflicht tritt eine entsprechende Testpflicht. Dies ist verantwortbar, da die Infektiosität wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge geringer ist, je jünger die Schülerinnen und Schüler sind und wir außerdem mit den Testungen und unseren weiteren Maßnahmen deutlich engmaschigere Sicherheitszäune einziehen als im Rest der Gesellschaft.“ Sie verweist auch auf eine Studie der Universität Oxford, in der die tägliche Testung von engen Kontaktpersonen mittels Antigenschnelltests über fünf Tage als Ersatz für die häusliche Quarantäne untersucht wurde. In der Gruppe, die tägliche Tests durchführte, kam es im Vergleich zur Quarantäne-Gruppe nicht zu einer erhöhten Anzahl an Infektionen.
In der Corona-Pandemie hat das Land sehr kurzfristig digitale Lösungen aufgebaut, um die Schulen zu unterstützen. Dazu gehört die landesweite Bereitstellung des Lernmanagementsystems Moodle, der Videokonferenztools BigBlueButton und Jitsi sowie des Messengers Threema. Diese Lösungen sollen in vollem Umfang aufrechterhalten und damit also auch als digitale Elemente im regulären Unterricht eingesetzt werden können. Außerdem werden die in der Lehrkräftefortbildung eingeführten Unterstützungsangebote und neuen digitalen Formate fortgesetzt. Auch die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten Zusatzprogramme zum DigitalPakt Schule wie die Zusatzvereinbarungen zur Sofortausstattung, für Leihgeräte für Lehrkräfte sowie zur IT-Administration sorgen für Verbesserungen. „Es ist mein Ziel, dass die digitalen Hilfsmittel, welche den Schulen geholfen haben, weiterhin zum Organisieren, zum Austausch und im Unterricht allgemein eingesetzt werden“, so Schopper.
Aufholen von Lernrückständen
Zu den Hauptaufgaben nach den vergangenen beiden Schuljahren gehört auch das Aufholen von Lernrückständen. Das Kultusministerium hat den Schulen am 8. September weitere Informationen zur Umsetzung des Programms „Lernen mit Rückenwind“ zukommen lassen. So erhalten die Schulen ein schulbezogenes Budget, das sie für die Fördermaßnahmen einsetzen können. Dieses wird aus einem Sockelbetrag und einem weiteren Betrag pro Schülerin beziehungsweise Schüler bestehen. Zur Umsetzung der Förderung haben die Schulen verschiedene Optionen. So können Bestandslehrkräfte an der Schule oder pädagogische Assistentinnen und Assistenten freiwillig und vergütet mehr arbeiten. Es kann aber auch zusätzliches Personal eingestellt werden. Zudem ist die die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern möglich, sowie die Ausgabe von Bildungsgutscheinen für Angebote von Drittanbietern.
Außerdem hat das Kultusministerium die Schulen darüber informiert, welche Unterstützung sie vom Institut für Bildungsanalysen (IBBW) und vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) erhalten. Das IBBW unterstützt die Schulen mit der Bereitstellung von Diagnose- und Testverfahren, mit denen sich der Lernstand der Schülerinnen und Schüler erfassen lässt. Das ZSL stellt neben Online-Materialien für Lehrpersonen auch Informations- und Fortbildungsangebote zur Verfügung. Unterstützung bietet das ZSL außerdem für die Förderung der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Der weitere Zeitplan ist dabei folgender: Nach Schuljahresbeginn sollen die Schulen bei den Schülerinnen und Schülern den Lernstand und damit ihren Bedarf erheben. Wenn die Schulen den Bedarf erhoben haben, wird dieser mit den bisherigen Registrierungen auf dem vom Kultusministerium eingerichteten „Virtuellen Marktplatz“ abgeglichen. Dort haben sich seit 25. August zahlreiche interessierte Einzelpersonen und Kooperationspartner registriert. Über den virtuellen Marktplatz können die Schulen mit interessierten Personen und Institutionen in Kontakt treten. Die Schulen können dann ihr Budget einsetzen und nach den Herbstferien die Lernlücken mit zusätzlicher Unterstützung aufarbeiten.
In der Corona-Pandemie hat das Land sehr kurzfristig digitale Lösungen aufgebaut, um die Schulen zu unterstützen. Dazu gehört die landesweite Bereitstellung des Lernmanagementsystems Moodle, der Videokonferenztools BigBlueButton und Jitsi sowie des Messengers Threema. Diese Lösungen sollen in vollem Umfang aufrechterhalten und damit also auch als digitale Elemente im regulären Unterricht eingesetzt werden können. Außerdem werden die in der Lehrkräftefortbildung eingeführten Unterstützungsangebote und neuen digitalen Formate fortgesetzt. Auch die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten Zusatzprogramme zum DigitalPakt Schule wie die Zusatzvereinbarungen zur Sofortausstattung, für Leihgeräte für Lehrkräfte sowie zur IT-Administration sorgen für Verbesserungen. „Es ist mein Ziel, dass die digitalen Hilfsmittel, welche den Schulen geholfen haben, weiterhin zum Organisieren, zum Austausch und im Unterricht allgemein eingesetzt werden“, so Schopper.
Aufholen von Lernrückständen
Zu den Hauptaufgaben nach den vergangenen beiden Schuljahren gehört auch das Aufholen von Lernrückständen. Das Kultusministerium hat den Schulen am 8. September weitere Informationen zur Umsetzung des Programms „Lernen mit Rückenwind“ zukommen lassen. So erhalten die Schulen ein schulbezogenes Budget, das sie für die Fördermaßnahmen einsetzen können. Dieses wird aus einem Sockelbetrag und einem weiteren Betrag pro Schülerin beziehungsweise Schüler bestehen. Zur Umsetzung der Förderung haben die Schulen verschiedene Optionen. So können Bestandslehrkräfte an der Schule oder pädagogische Assistentinnen und Assistenten freiwillig und vergütet mehr arbeiten. Es kann aber auch zusätzliches Personal eingestellt werden. Zudem ist die die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern möglich, sowie die Ausgabe von Bildungsgutscheinen für Angebote von Drittanbietern.
Außerdem hat das Kultusministerium die Schulen darüber informiert, welche Unterstützung sie vom Institut für Bildungsanalysen (IBBW) und vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) erhalten. Das IBBW unterstützt die Schulen mit der Bereitstellung von Diagnose- und Testverfahren, mit denen sich der Lernstand der Schülerinnen und Schüler erfassen lässt. Das ZSL stellt neben Online-Materialien für Lehrpersonen auch Informations- und Fortbildungsangebote zur Verfügung. Unterstützung bietet das ZSL außerdem für die Förderung der sozial-emotionalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Der weitere Zeitplan ist dabei folgender: Nach Schuljahresbeginn sollen die Schulen bei den Schülerinnen und Schülern den Lernstand und damit ihren Bedarf erheben. Wenn die Schulen den Bedarf erhoben haben, wird dieser mit den bisherigen Registrierungen auf dem vom Kultusministerium eingerichteten „Virtuellen Marktplatz“ abgeglichen. Dort haben sich seit 25. August zahlreiche interessierte Einzelpersonen und Kooperationspartner registriert. Über den virtuellen Marktplatz können die Schulen mit interessierten Personen und Institutionen in Kontakt treten. Die Schulen können dann ihr Budget einsetzen und nach den Herbstferien die Lernlücken mit zusätzlicher Unterstützung aufarbeiten.
Aktueller Stand der Lehrereinstellungen
Wie in den vergangenen Jahren unternimmt die Kultusverwaltung zahlreiche Anstrengungen um Lehrerinnen und Lehrer einzustellen. „Die Lehrereinstellung ist ein sehr aufwändiger und komplexer Prozess. Deswegen möchte ich meinen Respekt und Dank an die Beteiligten für ihr Engagement aussprechen“, sagt Schopper und fügt an: „Um den seit einigen Jahren anhaltend hohen Bedarf decken zu können, wurden bereits im vergangenen November offene Stellen ausgeschrieben und besetzt.“ Die bereits vor einigen Jahren begonnenen Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung und Optimierung des Lehrkräfteeinsatzes seien fortgesetzt und teilweise weiterentwickelt worden. „Gleichwohl ist klar, dass wir bei der Unterrichtsversorgung auch künftig nach weiteren Möglichkeiten suchen müssen, um diese zu verbessern“, so Schopper.
Etwa 5.400 Stellen waren zu diesem Schuljahr zu besetzen. Dabei hat das Kultusministerium auch auf das in den vergangenen Jahren etablierte Maßnahmenpaket zurückgegriffen. So konnten sich Gymnasiallehrkräfte in diesem Jahr wieder an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I bewerben, wo sie eine einjährige berufsbegleitende Qualifizierung erhalten. Weiterhin hat die Kultusverwaltung auf Aufstockungen aus Teilzeit, den Einsatz von Pensionärinnen und Pensionären, Versetzungen und andere Maßnahmen zurückgegriffen, um die Versorgung zu stabilisieren. Erfreulich ist, dass die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber im Lehramt Grundschule nochmals um über 100 Personen angestiegen ist. Dies ist eine Folge der Erhöhung der Studienanfängerkapazitäten. Im kommenden Jahr ist mit Blick auf die Lehrerinnen und Lehrer, die aktuell ihr Referendariat ablegen, mit einem Anstieg der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber zu rechnen.
Wie in den vergangenen Jahren unternimmt die Kultusverwaltung zahlreiche Anstrengungen um Lehrerinnen und Lehrer einzustellen. „Die Lehrereinstellung ist ein sehr aufwändiger und komplexer Prozess. Deswegen möchte ich meinen Respekt und Dank an die Beteiligten für ihr Engagement aussprechen“, sagt Schopper und fügt an: „Um den seit einigen Jahren anhaltend hohen Bedarf decken zu können, wurden bereits im vergangenen November offene Stellen ausgeschrieben und besetzt.“ Die bereits vor einigen Jahren begonnenen Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung und Optimierung des Lehrkräfteeinsatzes seien fortgesetzt und teilweise weiterentwickelt worden. „Gleichwohl ist klar, dass wir bei der Unterrichtsversorgung auch künftig nach weiteren Möglichkeiten suchen müssen, um diese zu verbessern“, so Schopper.
Etwa 5.400 Stellen waren zu diesem Schuljahr zu besetzen. Dabei hat das Kultusministerium auch auf das in den vergangenen Jahren etablierte Maßnahmenpaket zurückgegriffen. So konnten sich Gymnasiallehrkräfte in diesem Jahr wieder an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I bewerben, wo sie eine einjährige berufsbegleitende Qualifizierung erhalten. Weiterhin hat die Kultusverwaltung auf Aufstockungen aus Teilzeit, den Einsatz von Pensionärinnen und Pensionären, Versetzungen und andere Maßnahmen zurückgegriffen, um die Versorgung zu stabilisieren. Erfreulich ist, dass die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber im Lehramt Grundschule nochmals um über 100 Personen angestiegen ist. Dies ist eine Folge der Erhöhung der Studienanfängerkapazitäten. Im kommenden Jahr ist mit Blick auf die Lehrerinnen und Lehrer, die aktuell ihr Referendariat ablegen, mit einem Anstieg der Zahl der Bewerberinnen und Bewerber zu rechnen.
Der ohnehin schon sehr hohe Ersatzbedarf, der sich aus den zurückgehenden Pensionierungen, den aber gleichzeitig ansteigenden Elternzeit- und Mutterschaftsvertretungen ergibt, wird durch pandemiebedingte Zusatzbedarfe noch erhöht. Das bedeutet zusätzliche Herausforderungen bei der Lehrkräfteversorgung. Der Zusatzbedarf besteht einerseits durch Schülerinnen und Schüler, welche freiwillig das Schuljahr wiederholen. Dadurch kann es notwendig sein, zusätzliche Klassen zu bilden, welche den Lehrkräftebedarf erhöhen. Auch die Auswirkungen der Pandemie auf den Ausbildungsmarkt lösen einen Zusatzbedarf aus. Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen wechseln aufgrund der Unsicherheit nicht in einen Teilzeitschulgang, bei dem sie in der Ausbildung begleitet werden, sondern besuchen Vollzeitschulgänge, die mehr Lehrerstunden und damit mehr Ressourcen erfordern. Um dies aufzufangen, hat das Kultusministerium den Schulen zusätzliche Stellen und Mittel zur Verfügung gestellt. Ende August waren von den insgesamt zur Verfügung stehenden 125 Stellen bereits rund 60 besetzt. Darüber hinaus wurde bereits die Hälfte der 100 in Form von Mitteln zur Verfügung stehenden Stellenäquivalente für befristete Verträge gebunden.
Schutzmaßnahmen für Risikogruppen notwendig
Ein weiterer Faktor, der zu einem pandemiebedingten Mehrbedarf beiträgt, ist, dass nach den Maßgaben der Fachgruppe Mutterschutz, die auf den Hinweisen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch Corona basieren, schwangere Lehrerinnen nur in Einzelfällen und in bestimmten Schularten gar nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Geeignete Schutzmaßnahmen müssen auch für diejenigen Lehrkräfte ergriffen werden, die einer sogenannten Risikogruppe angehören und die pandemiebedingt andernfalls nicht in Präsenz unterrichten dürften. Ist ein Einsatz von Lehrkräften aus Risikogruppen und insbesondere von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht nicht möglich, so werden diese für Hybrid- und Fernunterrichtformate eingesetzt.
Sofern zur Sicherstellung des Präsenzunterrichts weitere Personen benötigt werden, können dafür die oben erwähnten zusätzlichen Mittel genutzt werden. Diese sind für den Abschluss pandemiebedingter Verträge bereitgestellt. Lehrkräfte, die aus Schutzgründen nicht in Präsenz an der Schule unterrichten dürfen, unterstützen ihre Kolleginnen und Kollegen an der Schule. Dies können sie, indem sie beispielsweise bei der Vor- und Nachbereitung von Unterricht unterstützen, Unterrichtsmaterialien erstellen oder Verwaltungsaufgaben übernehmen. Darüber hinaus können sie auch Fernunterrichtsangebote für vom Präsenzunterricht befreite oder in Quarantäne befindliche Schülerinnen und Schüler übernehmen. Ebenfalls möglich ist – sofern das Abstandsgebot eingehalten werden kann – die Übernahme von Angeboten im Rahmen des Förderprogramms „Lernen mit Rückenwind“.
Der ohnehin schon sehr hohe Ersatzbedarf, der sich aus den zurückgehenden Pensionierungen, den aber gleichzeitig ansteigenden Elternzeit- und Mutterschaftsvertretungen ergibt, wird durch pandemiebedingte Zusatzbedarfe noch erhöht. Das bedeutet zusätzliche Herausforderungen bei der Lehrkräfteversorgung. Der Zusatzbedarf besteht einerseits durch Schülerinnen und Schüler, welche freiwillig das Schuljahr wiederholen. Dadurch kann es notwendig sein, zusätzliche Klassen zu bilden, welche den Lehrkräftebedarf erhöhen. Auch die Auswirkungen der Pandemie auf den Ausbildungsmarkt lösen einen Zusatzbedarf aus. Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen wechseln aufgrund der Unsicherheit nicht in einen Teilzeitschulgang, bei dem sie in der Ausbildung begleitet werden, sondern besuchen Vollzeitschulgänge, die mehr Lehrerstunden und damit mehr Ressourcen erfordern. Um dies aufzufangen, hat das Kultusministerium den Schulen zusätzliche Stellen und Mittel zur Verfügung gestellt. Ende August waren von den insgesamt zur Verfügung stehenden 125 Stellen bereits rund 60 besetzt. Darüber hinaus wurde bereits die Hälfte der 100 in Form von Mitteln zur Verfügung stehenden Stellenäquivalente für befristete Verträge gebunden.
Schutzmaßnahmen für Risikogruppen notwendig
Ein weiterer Faktor, der zu einem pandemiebedingten Mehrbedarf beiträgt, ist, dass nach den Maßgaben der Fachgruppe Mutterschutz, die auf den Hinweisen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch Corona basieren, schwangere Lehrerinnen nur in Einzelfällen und in bestimmten Schularten gar nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden können. Geeignete Schutzmaßnahmen müssen auch für diejenigen Lehrkräfte ergriffen werden, die einer sogenannten Risikogruppe angehören und die pandemiebedingt andernfalls nicht in Präsenz unterrichten dürften. Ist ein Einsatz von Lehrkräften aus Risikogruppen und insbesondere von schwangeren Lehrerinnen im Präsenzunterricht nicht möglich, so werden diese für Hybrid- und Fernunterrichtformate eingesetzt.
Sofern zur Sicherstellung des Präsenzunterrichts weitere Personen benötigt werden, können dafür die oben erwähnten zusätzlichen Mittel genutzt werden. Diese sind für den Abschluss pandemiebedingter Verträge bereitgestellt. Lehrkräfte, die aus Schutzgründen nicht in Präsenz an der Schule unterrichten dürfen, unterstützen ihre Kolleginnen und Kollegen an der Schule. Dies können sie, indem sie beispielsweise bei der Vor- und Nachbereitung von Unterricht unterstützen, Unterrichtsmaterialien erstellen oder Verwaltungsaufgaben übernehmen. Darüber hinaus können sie auch Fernunterrichtsangebote für vom Präsenzunterricht befreite oder in Quarantäne befindliche Schülerinnen und Schüler übernehmen. Ebenfalls möglich ist – sofern das Abstandsgebot eingehalten werden kann – die Übernahme von Angeboten im Rahmen des Förderprogramms „Lernen mit Rückenwind“.
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt im kommenden Schuljahr auch die Wirkung des Maßnahmenpakets in einigen Teilen. So ist die Zahl der pensionierten Lehrkräfte, die bei der Sicherung der Unterrichtsversorgung in Vertretungsverträgen aushelfen, zwar leicht angestiegen. Sie liegt jedoch immer noch deutlich unter dem Niveau vom September 2019. Bei den Teilzeitbeschäftigten ist der Umfang der nachträglichen freiwilligen Erhöhungen im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. „Umso mehr bin ich denjenigen Lehrerinnen und Lehrern dankbar, die im vergangenen Jahr bereits durch die Erhöhung ihrer Teilzeit einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie geleistet haben, und dies auch in diesem Jahr tun“, so Schopper. Dank des insgesamt weiter hohen Engagements aller Beteiligten sei es gelungen, die Zahl der noch offenen Stellen auf etwa 630 zu reduzieren. Bei insgesamt rund 93.000 Stellen im Schulbereich ist das ein vergleichsweise geringer Anteil. „Doch jede offene Stelle ist eine offene Stelle zu viel“, betont Schopper.
Mangel vor allem bei der Grundschule und Sonderpädagogik
Eine große Herausforderung ist dabei, dass sich der Lehrkräftemangel auf wenige Regionen und Schularten konzentriert und dort zu signifikanten Engpässen führt. Er betrifft vor allem die Lehrämter Grundschule und Sonderpädagogik sowie in Teilen auch die Sekundarstufe I. In der Sekundarstufe I ist dies auf die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge zurückzuführen, die 2016 stattgefunden hat. Er betrifft außerdem diejenigen Regionen, in denen bereits in den vergangenen Jahren hoher Bedarf bestand wie beispielsweise im Landkreis Tuttlingen oder im Alb-Donau-Kreis. Viele offene Stellen gibt es in diesem Jahr auch noch in der Region Stuttgart. So konnten beispielsweise im Stadtkreis Stuttgart und in den Landkreisen Böblingen sowie Esslingen noch nicht alle Stellen besetzt werden.
Die Gymnasien des Landes konnten den Bedarf im Fach Bildende Kunst und in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) in Teilen des Landes nicht vollständig mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften decken. Zur Bedarfsdeckung wurden auch Personen ohne Lehramtsausbildung befristet eingestellt. In Fächern wie Englisch, Deutsch, Geschichte oder Gemeinschaftskunde ist die Versorgung allerdings sehr gut, hier besteht ein großer Überhang an Bewerberinnen und Bewerbern. Auch an den beruflichen Schulen ist die Stellenbesetzung in bestimmten Mangelfächern (MINT, Ingenieurswissenschaften, Pflege und Sozialpädagogik), die auch bundesweit zu den Mangelfächern gehören, nicht einfach. Teilweise blieben in diesen Bereichen Stellen trotz mehrfacher Ausschreibungen und Werbemaßnahmen unbesetzt.
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt im kommenden Schuljahr auch die Wirkung des Maßnahmenpakets in einigen Teilen. So ist die Zahl der pensionierten Lehrkräfte, die bei der Sicherung der Unterrichtsversorgung in Vertretungsverträgen aushelfen, zwar leicht angestiegen. Sie liegt jedoch immer noch deutlich unter dem Niveau vom September 2019. Bei den Teilzeitbeschäftigten ist der Umfang der nachträglichen freiwilligen Erhöhungen im Vergleich zu den Vorjahren zurückgegangen. „Umso mehr bin ich denjenigen Lehrerinnen und Lehrern dankbar, die im vergangenen Jahr bereits durch die Erhöhung ihrer Teilzeit einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie geleistet haben, und dies auch in diesem Jahr tun“, so Schopper. Dank des insgesamt weiter hohen Engagements aller Beteiligten sei es gelungen, die Zahl der noch offenen Stellen auf etwa 630 zu reduzieren. Bei insgesamt rund 93.000 Stellen im Schulbereich ist das ein vergleichsweise geringer Anteil. „Doch jede offene Stelle ist eine offene Stelle zu viel“, betont Schopper.
Mangel vor allem bei der Grundschule und Sonderpädagogik
Eine große Herausforderung ist dabei, dass sich der Lehrkräftemangel auf wenige Regionen und Schularten konzentriert und dort zu signifikanten Engpässen führt. Er betrifft vor allem die Lehrämter Grundschule und Sonderpädagogik sowie in Teilen auch die Sekundarstufe I. In der Sekundarstufe I ist dies auf die Umstellung der Lehramtsstudiengänge auf Bachelor- und Masterstudiengänge zurückzuführen, die 2016 stattgefunden hat. Er betrifft außerdem diejenigen Regionen, in denen bereits in den vergangenen Jahren hoher Bedarf bestand wie beispielsweise im Landkreis Tuttlingen oder im Alb-Donau-Kreis. Viele offene Stellen gibt es in diesem Jahr auch noch in der Region Stuttgart. So konnten beispielsweise im Stadtkreis Stuttgart und in den Landkreisen Böblingen sowie Esslingen noch nicht alle Stellen besetzt werden.
Die Gymnasien des Landes konnten den Bedarf im Fach Bildende Kunst und in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) in Teilen des Landes nicht vollständig mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften decken. Zur Bedarfsdeckung wurden auch Personen ohne Lehramtsausbildung befristet eingestellt. In Fächern wie Englisch, Deutsch, Geschichte oder Gemeinschaftskunde ist die Versorgung allerdings sehr gut, hier besteht ein großer Überhang an Bewerberinnen und Bewerbern. Auch an den beruflichen Schulen ist die Stellenbesetzung in bestimmten Mangelfächern (MINT, Ingenieurswissenschaften, Pflege und Sozialpädagogik), die auch bundesweit zu den Mangelfächern gehören, nicht einfach. Teilweise blieben in diesen Bereichen Stellen trotz mehrfacher Ausschreibungen und Werbemaßnahmen unbesetzt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltungen und die Schulleitungen stehen teilweise vor großen Herausforderungen, die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Das Kultusministerium hat deswegen vor dem Nachrückverfahren über die Medien regional gesondert für eine Einstellung in den Regionen geworben, die nicht zu den Wunschregionen der Bewerberinnen und Bewerber gehören, um sie von einem Einsatz in diesen Regionen zu überzeugen. Mitte August hat das Kultusministerium die Bewerberinnen und Bewerber außerdem noch einmal direkt per E-Mail angeschrieben und auf die Einstellungsmöglichkeiten hingewiesen. „Es zeigt sich aber leider, dass ein Teil der angehenden Lehrerinnen und Lehrer lieber auf befristete Stellen in ihrer Wunschregion warten, als ein festes Einstellungsangebot in einer angrenzenden, nicht so gut versorgten Region anzunehmen“, sagt Kultusministerin Schopper.
Eine unbefristete Stelle bedeutet Jobsicherheit
So waren Anfang September noch etwa 1.200 Bewerberinnen und Bewerber im gymnasialen Lehramt ohne ein festes Einstellungsangebot. Gleichzeitig gab es aber noch Einstellungsmöglichkeiten für diese Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen und Sekundarstufen I. Auch in den Lehrämtern Grundschule und Sekundarstufe I (etwa 500 Personen) sowie sogar im Lehramt Sonderpädagogik (etwa 50 Personen) hatten zu diesem Zeitpunkt so viele Bewerberinnen und Bewerber wie seit Jahren kein Angebot für eine feste Stelle angenommen. Diese Bewerberinnen und Bewerber haben sich stattdessen für befristete Vertretungsverträge entschieden. Oder sie hoffen auf durch Krankheits-, Mutterschutz- oder Elternfälle freiwerdende Stellen, um dadurch einen Vertrag als Krankheitsvertretung in ihrer bevorzugten Region zu bekommen.
Die Kultusministerin appelliert an diese Bewerberinnen und Bewerber: „Seien Sie offen auch für Stellen in Stadt- und Landkreisen, die nicht ihren Wunschregionen entsprechen. Sie sind hervorragend ausgebildet! Wir und vor allem die Schülerinnen und Schüler dort brauchen Ihre Unterstützung dringend. In allen Regionen in Baden-Württemberg lässt es sich gut und sicher leben. Und sie bekommen von uns ein attraktives Angebot mit einer unbefristeten Stelle, in der Regel auch im Beamtenverhältnis. Sie haben also auf Jahre hin Sicherheit.“
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schulverwaltungen und die Schulleitungen stehen teilweise vor großen Herausforderungen, die Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Das Kultusministerium hat deswegen vor dem Nachrückverfahren über die Medien regional gesondert für eine Einstellung in den Regionen geworben, die nicht zu den Wunschregionen der Bewerberinnen und Bewerber gehören, um sie von einem Einsatz in diesen Regionen zu überzeugen. Mitte August hat das Kultusministerium die Bewerberinnen und Bewerber außerdem noch einmal direkt per E-Mail angeschrieben und auf die Einstellungsmöglichkeiten hingewiesen. „Es zeigt sich aber leider, dass ein Teil der angehenden Lehrerinnen und Lehrer lieber auf befristete Stellen in ihrer Wunschregion warten, als ein festes Einstellungsangebot in einer angrenzenden, nicht so gut versorgten Region anzunehmen“, sagt Kultusministerin Schopper.
Eine unbefristete Stelle bedeutet Jobsicherheit
So waren Anfang September noch etwa 1.200 Bewerberinnen und Bewerber im gymnasialen Lehramt ohne ein festes Einstellungsangebot. Gleichzeitig gab es aber noch Einstellungsmöglichkeiten für diese Lehrerinnen und Lehrer an den Grundschulen und Sekundarstufen I. Auch in den Lehrämtern Grundschule und Sekundarstufe I (etwa 500 Personen) sowie sogar im Lehramt Sonderpädagogik (etwa 50 Personen) hatten zu diesem Zeitpunkt so viele Bewerberinnen und Bewerber wie seit Jahren kein Angebot für eine feste Stelle angenommen. Diese Bewerberinnen und Bewerber haben sich stattdessen für befristete Vertretungsverträge entschieden. Oder sie hoffen auf durch Krankheits-, Mutterschutz- oder Elternfälle freiwerdende Stellen, um dadurch einen Vertrag als Krankheitsvertretung in ihrer bevorzugten Region zu bekommen.
Die Kultusministerin appelliert an diese Bewerberinnen und Bewerber: „Seien Sie offen auch für Stellen in Stadt- und Landkreisen, die nicht ihren Wunschregionen entsprechen. Sie sind hervorragend ausgebildet! Wir und vor allem die Schülerinnen und Schüler dort brauchen Ihre Unterstützung dringend. In allen Regionen in Baden-Württemberg lässt es sich gut und sicher leben. Und sie bekommen von uns ein attraktives Angebot mit einer unbefristeten Stelle, in der Regel auch im Beamtenverhältnis. Sie haben also auf Jahre hin Sicherheit.“
Sowohl in inklusiven Bildungsangeboten als auch an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) zeichnet sich eine Verschärfung des Mangels an sonderpädagogischen Lehrkräften ab. Zum einen wurden nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet, zum anderen steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben. Das Land arbeitet hier mit verschiedenen kurz- und langfristigen Maßnahmen entgegen. So wurden im Jahr 2016 die Studienplätze auf 520 erhöht. Diese zusätzlich ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer werden allerdings erst in den kommenden Jahren an den Schulen ankommen.
Lehrgänge zum Horizontalen Laufbahnwechsel
Kurzfristig helfen die Lehrgänge zum Horizontalen Laufbahnwechsel. Dabei können sich Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, deren Schulen aufgrund mangelnder Schülerzahlen aufgelöst wurden und die bereits an SBBZ eingesetzt werden, sowie Lehrerinnen und Lehrer, deren Schulen perspektivisch auslaufen, für einen Einsatz an SBBZ qualifizieren lassen. Dadurch gewinnt das Land etwa 50 bis 100 Lehrkräfte pro Jahr für den sonderpädagogischen Bereich. Ebenfalls kurzfristig greift das Angebot des Landes an bewährte Kräfte zur Entfristung. Die Verträge befristet angestellter Lehrkräfte, die eigentlich nicht die Voraussetzungen für eine dauerhafte Einstellung besitzen, sich aber über mehrere Jahre bewährt haben, können über dieses Programm entfristet werden. Sie können dann dauerhaft in den Schuldienst übernommen werden. Etwa 100 Lehrkräfte konnten in diesem Sommer auf diese Weise dauerhaft gewonnen werden. Dem Bedarf kann langfristig aber nur mit einem nochmaligen Ausbau der Zahl der Studienplätze begegnet werden. Ein entsprechender Prüfprozess – auch mit Blick auf die Einrichtung eines neuen Standortes in Südbaden – läuft bereits.
„Den Mangel an Personal für die SBBZ und in der Inklusion sehe ich als eine vordringliche Aufgabe. Wir werden diese gemeinsam mit allen Beteiligten anpacken“, sagt Kultusministerin Schopper.
Sowohl in inklusiven Bildungsangeboten als auch an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) zeichnet sich eine Verschärfung des Mangels an sonderpädagogischen Lehrkräften ab. Zum einen wurden nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer ausgebildet, zum anderen steigt die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben. Das Land arbeitet hier mit verschiedenen kurz- und langfristigen Maßnahmen entgegen. So wurden im Jahr 2016 die Studienplätze auf 520 erhöht. Diese zusätzlich ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer werden allerdings erst in den kommenden Jahren an den Schulen ankommen.
Lehrgänge zum Horizontalen Laufbahnwechsel
Kurzfristig helfen die Lehrgänge zum Horizontalen Laufbahnwechsel. Dabei können sich Haupt- und Werkrealschullehrkräfte, deren Schulen aufgrund mangelnder Schülerzahlen aufgelöst wurden und die bereits an SBBZ eingesetzt werden, sowie Lehrerinnen und Lehrer, deren Schulen perspektivisch auslaufen, für einen Einsatz an SBBZ qualifizieren lassen. Dadurch gewinnt das Land etwa 50 bis 100 Lehrkräfte pro Jahr für den sonderpädagogischen Bereich. Ebenfalls kurzfristig greift das Angebot des Landes an bewährte Kräfte zur Entfristung. Die Verträge befristet angestellter Lehrkräfte, die eigentlich nicht die Voraussetzungen für eine dauerhafte Einstellung besitzen, sich aber über mehrere Jahre bewährt haben, können über dieses Programm entfristet werden. Sie können dann dauerhaft in den Schuldienst übernommen werden. Etwa 100 Lehrkräfte konnten in diesem Sommer auf diese Weise dauerhaft gewonnen werden. Dem Bedarf kann langfristig aber nur mit einem nochmaligen Ausbau der Zahl der Studienplätze begegnet werden. Ein entsprechender Prüfprozess – auch mit Blick auf die Einrichtung eines neuen Standortes in Südbaden – läuft bereits.
„Den Mangel an Personal für die SBBZ und in der Inklusion sehe ich als eine vordringliche Aufgabe. Wir werden diese gemeinsam mit allen Beteiligten anpacken“, sagt Kultusministerin Schopper.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Neuerungen im kommenden Schuljahr (PDF)
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Tabelle Lehrereinstellung 2021 und 2020 im Vergleich (PDF)
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