Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport arbeitet seit vielen Jahren an der Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen. Ein ganzes Bündel an Maßnahmen und Programmen ist für dieses wichtige Thema auf den Weg gebracht und umgesetzt worden, sie werden aus dem laufenden Solidarpakt Sport IV finanziert. Um diese wirkungsvoll zu bündeln und weiterzuentwickeln, wurde die Förderung nun neu strukturiert sowie weiterentwickelt.
„Schwimmen zu können, kann im Notfall Leben retten – das eigene oder ein anderes. Daher ist die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen ein so wichtiges Thema für mich und mein Haus“, sagt Kultus- und Sportministerin Theresa Schopper und ergänzt: „Wir haben unsere Maßnahmen ausgebaut und etwa unser erfolgreiches Programm ‚SchwimmFidel‘ mit neuer Programmlinie für die Schule erweitert. Zudem wurden Fördersummen erhöht, und wir haben unsere gesamte Schwimmförderung weiterentwickelt und übersichtlicher sowie klarer strukturiert, damit sie noch besser greifen und alle Beteiligten bestmöglich von der Förderung profitieren können.“
Die Förderung der Schwimmfähigkeit wird zukünftig auf den folgend abgebildeten Säulen basieren:
Kindertageseinrichtungen | Schulen | Qualifizierung Rettungsfähigkeit | ||
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regulärer Schwimmunterricht | außer-unterrichtlich | |||
SchwimmFidel - ab ins Wasser! Anfängerschwimmkurse für Vorschulinder Kooperationen von Schwimmvereinen/DLRG-Ortsgruppen mit Kindertageseinrichtungen | SchwimmFidel - bleib im Wasser! Unterstützung der Lehrkräfte im Schwimmunterricht Kooperationen von Schwimmvereinen/DLRG-Ortsgruppen mit Schulen | Anfänger-schwimm-AGs Anfängerschwimmkurse als schulische AG Umsetzung durch die Stiftung Sport in der Schule
| Kombiblock Schwimmen Qualifizierung von Lehramtsanwärtern GS ohne Fach Sport (Didaktik u. Methodik/Sicherheit u.Rettungsfähigkeit | FSJ Sport und Schule Qualifizierung von FSJlern zur Unterstützung der Schwimmlehrkräfte an Schulen |
Fortführung | Neue Programmlinie SchwimmFidel | Fortführung | Fortführung | Fortführung |
Weitere Informationen zu den einzelnen Förderungen
- Förderung im Vorschulbereich:
Das Programm „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“, das Kooperationen von Kindertageseinrichtungen mit Schwimmvereinen oder DLRG-Ortsgruppen fördert, wurde nach anderthalbjähriger Pilotierungsphase im September 2023 verstetigt. Hierbei erhalten die Vorschulkinder der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen kostenlosen Anfängerschwimmkurs. Die Vereine und Ortsgruppen können zwischen einer pauschalen Fördersumme von 300 Euro bzw. einer Förderung aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten von bis zu 600 Euro wählen. Die detaillierten Förderkriterien sind hier abrufbar.
- Förderung im schulischen Bereich:
„SchwimmFidel“ wird um die neue Programmlinie „SchwimmFidel – bleib im Wasser!“ auf den schulischen Bereich erweitert. Die Ergebnisse der Schwimmerhebung und auch Rückmeldungen von Lehrkräften haben gezeigt, dass eine zusätzliche qualifizierte Person im Schwimmunterricht großen Einfluss auf die Schwimmfähigkeit der Kinder hat. Bisher konnten qualifizierte Personen aus Vereinen oder DRLG-Ortsgruppen, die die Lehrkraft im regulären Schwimmunterricht in den Grundschulen unterstützen, eine Förderung aus dem Kooperationsprogramm „Schule–Verein“ von bis zu 500 Euro erhalten. Zukünftig können solche Kooperationen mit bis zu 1.110 Euro über die ARGE Schwimmen der Schwimmverbände und der DLRG-Landesverbände gefördert werden. Nähere Informationen zu den Kriterien des Programms und zur Antragsstellung können hier abgerufen werden.
- Förderung von außerunterrichtlichen Kooperationen:
Es ist wichtig, dass Thema Schwimmfähigkeit ganzheitlich zu betrachten. Daher liegt der Blick neben der Doppelbesetzung im regulären Schwimmunterricht auch auf dem außerunterrichtlichen Bereich. Denn dort können Schülerinnen und Schüler ihre Fähigkeiten verbessern und gleichzeitig im Schwimmunterricht profitieren. Künftig werden solche außerunterrichtlichen Anfängerschwimm-AGs – umgesetzt über die „Stiftung Sport in der Schule“ – mit Mitteln aus dem Sporthaushalt des Kultusministeriums gefördert. Gefördert werden AGs mit bis zu 500 Euro (15 Einheiten à 45 Minuten). Nähere Informationen zu den Kriterien des Programms sowie zur Antragstellung können Sie hier nachlesen.
- Förderung von Maßnahmen zur Rettungsfähigkeit:
Lehrkräfte, die Schwimmen unterrichten, müssen rettungsfähig sein und den Schwimmunterricht unter fachdidaktisch-methodischen wie auch organisatorischen Gesichtspunkten kompetent durchführen und gestalten können. Um angehende Grundschullehrkräfte frühzeitig für den schulischen Schwimmunterricht zu qualifizieren, können diese bereits im Vorbereitungsdienst an den Grundschulseminaren an vorgezogenen Fortbildungsmaßnahmen der ZSL-Außenstelle Ludwigsburg teilnehmen. Diese Maßnahme umfasst jeweils zwölf Unterrichtseinheiten, und 2023 konnten so etwa 200 Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet werden, die anschließend für den Schwimmunterricht zur Verfügung stehen.
Seit dem Schuljahr 2022/23 wird mit Mitteln aus dem Sporthaushalt des Kultusministeriums zudem eine Rettungsschwimm-Ausbildung im Rahmen des Freiwilligendienstformats FSJ Sport und Schule ermöglicht. Mit dieser Zusatzqualifikation können die Freiwilligen in der Grundschule im schulischen Schwimmunterricht besser eingesetzt werden und die Lehrkraft in Tandemfunktion unterstützen.