Schule

Schülerausweis gilt für Volljährige nur noch bis Jahresende als Testnachweis

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Da es für volljährige Schülerinnen und Schüler schon lange eine Impfempfehlung gibt, entfällt zum Jahresende die Regelung, dass der Schülerausweis als Testnachweis gilt. Kultusministerin Theresa Schopper ruft die Schülerinnen und Schüler zur Impfung auf.

Im engmaschigen Sicherheitssystem an Schulen sind die regelmäßigen Testungen der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Säule. Sie tragen neben Hygieneplänen, Masken, Lüften und weiteren Maßnahmen zur Sicherung des Präsenzbetriebs und der Gesundheit bei. „Das wichtigste Instrument im Kampf gegen die Pandemie ist und bleibt jedoch das Impfen – zum Schutz für sich selbst und für die anderen. Vor allem werden damit auch die Kinder geschützt, für die es noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Und fest steht: Wir benötigen nach wie vor mehr geimpfte Bürgerinnen und Bürger“, betont Kultusministerin Theresa Schopper.

Auch deshalb wird mit Jahresende die Regelung auslaufen, dass volljährige Schülerinnen und Schüler per Schülerausweis einen Testnachweis erbringen können. Sie zählen schließlich schon sehr lange zu der Personengruppe, für welche die Ständige Impfkommission eine Impfempfehlung ausgesprochen hat. „Die Impfquote ist nach wie vor nicht ausreichend – und wir müssen alle unseren Beitrag leisten, um die Pandemie weiter einzudämmen“, sagt Schopper und fügt an: „Der Impfstoff für Erwachsene, also auch für erwachsene Schülerinnen und Schüler ist schon lange zugelassen, daher ist diese Ausnahme bei den Testnachweisen nun nicht mehr notwendig.“ Und weiter: „Wir bekommen diese Pandemie nicht weggetestet, nur die Impfung eröffnet uns den Weg aus der Pandemie.“

Genügend Zeit für vollständige Immunisierung

Die bisherige Ausnahmeregelung für erwachsene Schülerinnen und Schüler läuft erst zum Ende des Jahres aus, damit die Betroffenen genügend Zeit für eine vollständige Immunisierung haben.

Bitte lassen Sie sich impfen. Sie helfen allen bis zur Erschöpfung Belasteten in unserem Gesundheitssystem, sie schützen alle Kinder, die sich noch nicht impfen lassen können, und sie schützen sich“, appelliert die Ministerin in Richtung aller, die sich impfen lassen können, dies aber noch nicht getan haben. Und sie ergänzt vor allem in Richtung der Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, die aufgrund des Vorziehens bei der Priorisierung recht früh geimpft werden konnten: „Denken Sie auch an die Booster-Impfungen. Auch damit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur künftigen Sicherung des Präsenzbetriebs und zum Schutz nicht nur der Kinder und Jugendlichen.“ Die Auffrischung der Immunisierung ist für all diejenigen möglich, deren Impfung mehr als sechs Monate zurückliegt. Darauf hat das baden-württembergische Sozialministerium in einer seiner jüngsten Pressemitteilung bereits hingewiesen und hier explizit auch Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher genannt.

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Für Fragen rund um die Impfungen in Baden-Württemberg können sich Bürgerinnen und Bürger auch an die Corona-Hotline des Landes wenden. Diese ist unter der 0711/410-11160 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr erreichbar und steht für Fragen in Deutsch, Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch zur Verfügung.

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