Die Landesregierung plant, auf Landesebene einen Elternbeirat für die Kindertagesbetreuung einzurichten. Damit bekommen die Eltern von Kindern in Kitas und Kindertagespflege eine eigene, institutionalisierte Interessensvertretung. Die entsprechende Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) hat das Kabinett in dieser Woche beschlossen. Nun geht der Gesetzentwurf zur Beratung in den Landtag.
„Der künftige Landeselternbeirat bündelt die Interessen der Eltern und wird eine ganz starke Stimme für Familien in unserem Land sein - ich freue mich jetzt schon auf die Zusammenarbeit mit den Elternvertreterinnen und Elternvertretern über dieses Gremiium“, erklärte der im Kultusministerium für frühkindliche Bildung zuständige Staatssekretär Volker Schebesta MdL. „Im Frühjahr 2020 hat sich während Corona eine Landeselternvertretung als private Initiative gegründet. Dieses Engagement wollen wir ausdrücklich würdigen und aufgreifen, indem wir die Landeselternvertretung Kindertagesbetreuung rechtlich verankern und finanziell mit einer Geschäftsstelle unterstützen.“
Laut Gesetzentwurf wird der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung das Kultusministerium in allgemeinen Fragen der Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege beraten. Dafür wird er über wesentliche Angelegenheiten, die die Erziehung, Bildung und Betreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege auf der Ebene des Kultusministeriums betreffen, informiert und angehört.
Der Landeselternbeirat Kindertagesbetreuung soll aus neun bis höchstens 20 Mitgliedern bestehen. Die Mitglieder sind in zweijähriger Amtszeit ehrenamtlich tätig. Es ist vorgesehen, eine landesweite Online-Wahl durchzuführen. Zur Unterstützung seiner Tätigkeit wird eine Geschäftsstelle beim Kultusministerium eingerichtet.
Weitere Änderungen im KiTaG zum Bürokratieabbau
Außerdem sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Kindertagespflege (also die Arbeit von „Tageseltern“) künftig in einer eigenständigen Norm geregelt und hierdurch gegenüber der bisherigen Regelung hervorgehoben wird. Inhaltlich sollen Anforderungen an die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen im Bereich der Großtagespflege angepasst und die Anzahl der in der Großtagespflege (das sind Zusammenschlüsse von mehreren Tageseltern) höchstens gleichzeitig betreuten Kinder von derzeit neun auf künftig zehn Kinder sowie die Zahl der höchst möglichen Betreuungsverhältnisse pro Verbund von derzeit 15 auf 17 erhöht werden.
„Damit setzen wir bereits um, was wir uns vor kurzem in der Entlastungsallianz der Landesregierung zum Bürokratieabbau vorgenommen haben“, betonte Staatssekretär Schebesta MdL. „Dabei haben wir sehr gerne die Anregungen und Wünsche von Tagespflegepersonen, Trägern und Verbänden nach Entlastung aufgenommen. Denn gute Rahmenbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege sind mir ein wichtiges Anliegen.“