Frühkindliche Bildung

Land fördert Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz

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Zusammen mit den kommunalen Partnern hat das Kultusministerium ein Konzept für eine vergütete, praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz entwickelt. Diese Ausbildung fördert das Land nun auch finanziell. Das sorgt für mehr attraktive Ausbildungsplätze und letztlich mehr pädagogische Fachkräfte.

Nach wie vor ist der Bedarf an gut ausgebildetem pädagogischen Personal groß. Aus diesem Grund hat das Kultusministerium – anknüpfend an das Erfolgsmodell der vergüteten, praxisintegrierten Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA) – gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden, den kirchlichen und freien Kindergartenträgerverbänden sowie dem Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) ein Konzept für eine vergütete, praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten entwickelt. Auf Grundlage einer neuen Verwaltungsvorschrift fördert das Land die Ausbildung nun auch finanziell.

Die Ausbildung richtet sich an Personen mit Hauptschulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung und ist eine Alternative zur klassischen Kinderpflegeausbildung. Sie befähigt dazu, in sozialpädagogischen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, zum Beispiel in Krippen und Kindertageseinrichtungen bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern unter Anleitung einer Erzieherin oder eines Erziehers mitzuwirken. Der neue Ausbildungsweg hat zum Ziel, andere Zielgruppen zu erreichen. „Herausforderungen wie dem hohen Fachkräftebedarf in der frühkindlichen Bildung begegnen wir mit neuen Ideen, so zum Beispiel mit der praxisintegrierten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin oder Assistenten“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper und fügt an: „Mit diesem Ausbildungsformat erleichtern wir Personen mit Hauptschulabschluss und einer abgeschlossener Berufsausbildung den Ein- beziehungsweise Umstieg in einen pädagogischen Beruf und sorgen dafür, dass sich noch mehr Personen für einen Beruf mit und für Kinder entscheiden.“  

Förderung für Kindertageseinrichtungen 

Das Konzept für die Ausbildung wird nun auf Grundlage einer neuen Verwaltungsvorschrift finanziell unterstützt. So stellt das Land Fördergelder für die Träger von Kindertageseinrichtungen bereit, die im September 2021 einen zusätzlichen vergüteten Ausbildungsplatz im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin und zum sozialpädagogischen Assistenten schaffen und dadurch ihre Ausbildungskapazität um mindestens einen Ausbildungsplatz im Vergleich zum Vorjahr erhöhen. Im ersten Ausbildungsjahr fördert das Land den Ausbildungsplatz mit 1.300 Euro pro Auszubildenden und Monat, im zweiten Ausbildungsjahr mit 1.450 Euro. „Fördern heißt voranbringen – das tun wir mit den Fördergeldern jetzt ganz konkret“, sagt der für die frühkindliche Bildung zuständige Staatssekretär Volker Schebesta. Er fügt an: „Denn sie kommen schlussendlich allen zugute: Die Auszubildenden erhalten eine angemessene Vergütung und die Einrichtungen freuen sich über zusätzliche, motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – davon profitieren am Schluss vor allem die Kinder und Eltern.“ 

Für die Förderung wird vorausgesetzt, dass die Ausbildung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz (praxisintegriert) erfolgt und die Schülerinnen und Schüler dafür im Rahmen der Ausbildung kein Schulgeld entrichten müssen.

Erprobung des Modells an zwei Schulen

Die Ausbildung erstreckt sich über drei Jahre und gliedert sich in eine theoretische Ausbildung an der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz und eine praktische Ausbildung in einer Kindertageseinrichtung.  

Das neue Ausbildungsmodell wird seit dem aktuellen Schuljahr 2020/2021 bereits an zwei Schulen im Land mit je einer Klasse erprobt – an der Hedwig-Dohm-Schule Stuttgart sowie der Edith-Stein-Schule Freiburg. Den beiden Berufsfachschulen wollen weitere Berufsfachschulen zum Schuljahr 2021/2022 folgen und das Angebot damit landesweit ergänzen.

Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch die L-Bank.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz