Frühkindliche Bildung

Kita-Leitungen erhalten weiterhin Leitungszeit

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Frühkindliche Bildung Kita-Leitungen erhalten weiterhin Leitungszeit

Das Land unterstützt die Leitungen von Kindertageseinrichtungen weiterhin mit der Finanzierung einer Leitungszeit. Dies stärkt die gute pädagogische Qualität und frühkindliche Förderung.

Seit 2019 unterstützt das Land Leitungen von Kindertageseinrichtungen (Kitas) bei ihrer Arbeit in den Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg. Dafür wird eine sogenannte Leitungszeit für pädagogische Leitungsaufgaben finanziert. Diese trägt dazu bei, dass Kita-Leitungen ihre pädagogischen Aufgaben besser wahrnehmen können. Dazu gehört beispielsweise die pädagogische Konzeption der Kita zu entwickeln und umzusetzen, das Team anzuleiten und die Qualität der pädagogischen Arbeit sicherzustellen. Kita-Leitungen haben dementsprechend auch eine Schlüsselfunktion bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität in ihrer Einrichtung. Finanziert wurde diese Leitungszeit bisher über das Gute-KiTa-Gesetz des Bundes, das Ende 2022 ausgelaufen ist und modifiziert durch das KiTa-Qualitätsgesetz weitergeführt wird. Die Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am Dienstag, 2. Mai 2023, beschlossen, dass die bisherigen Regelungen für die Leitungszeit fortgesetzt werden und ein Gesetz dazu in den Landtag eingebracht wird.

„Wir wollen in Baden-Württemberg eine gute pädagogische Qualität und frühkindliche Förderung in unseren Kindertageseinrichtungen. Für beides sind die Kita-Leitungen der Schlüssel“, sagt Staatssekretär Volker Schebesta zur Fortführung der Finanzierung einer pädagogischen Leitungszeit. Er erklärt: „Die Studie des Forums Frühkindliche Bildung zur Leitungszeit hat ergeben, dass diese von der Praxis als dringend notwendig erachtet wird. Das zeigt, dass es absolut sinnvoll ist, die Mittel aus dem KiTa-Qualitätsgesetz auch prioritär dafür zu nutzen, Leitungszeit zu fördern.“

Zeitkontingent von sechs Wochenstunden pro Einrichtung

Die Rahmenbedingungen der Finanzierung von Leitungszeit bleiben unverändert. Das bedeutet, dass das finanzierte Zeitkontingent weiterhin nicht dazu genutzt werden kann, administrative Leitungsaufgaben wahrzunehmen, sondern nur pädagogische Leitungsaufgaben. Jede Einrichtung erhält dabei insgesamt sechs Wochenstunden zur Entlastung. Hinzu kommt eine Variable von zwei Stunden pro Gruppe für die zweite und jede weitere Gruppe in mehrgruppigen Einrichtungen.

Nach der Finanzierung über das Gute-KiTa-Gesetz, die Ende 2022 ausgelaufen ist, soll die Finanzierung nun über die Mittel des KiTa-Qualitätsgesetzes fortgesetzt werden. Für diese Leitungszeit rechnet das Land 2023 mit Kosten von etwa 160 Millionen Euro und 2024 mit Kosten von etwa 170 Millionen Euro. Damit das KiTa-Qualitätsgesetz in Kraft tritt, müssen alle Länder Verträge mit dem Bund zur Umsetzung geschlossen haben. Dies wird voraussichtlich im Laufe des Monats Juli der Fall sein.

Die Leitungszeit für Kindertageseinrichtungen ist in Paragraph 2 a (4) des Kindertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) und Paragraph 1 (4) folgende der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) (PDF) festgelegt.

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Gewährung von Leitungszeit