Das Kultusministerium tritt Informationen entgegen, Kinder mit Migrationshintergrund würden ausgeschlossen.
„Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder nicht deutscher Familiensprache sind sehr wohl Teil der Juniorklassen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.
Es gilt:
- Sind Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache aufgrund von Förderbedarfen, die über den Zweitspracherwerb hinausgehen, noch nicht schulbereit, wird für sie ein Besuch der Juniorklasse verpflichtend.
- Ist der Förderbedarf jedoch auf einen direkt vorausgegangen Zuzug zurückzuführen (1. Generation), nehmen sie an der auf den Spracherwerb Deutsch passgenau zugeschnittenen Förderung im Rahmen einer Vorbereitungsklasse teil. Die Vorbereitungsklassen werden ab der Klasse 1 eingerichtet.
Die mit Abstand größere Gruppe der Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder nicht deutscher Familiensprache, z.B. in zweiter oder dritter Generation, nimmt bei entsprechenden Förderbedarfen ab dem Schuljahr 2028/2029 verpflichtend an der Juniorklasse teil.
Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder nicht deutscher Familiensprache werden also nicht von den Juniorklassen ausgeschlossen. Juniorklasse und Vorbereitungsklasse stellen vielmehr zwei Bausteine mit jeweils unterschiedlicher Zielsetzung eines ausdifferenzierten Gesamtfördersystems dar.
Baden-Württemberg verfügt mit der Juniorklasse und der Vorbereitungsklasse über eine ausdifferenzierte und auf die Bedarfe abgestimmte Förderstruktur für alle Kinder.
Im Gesetzestext heißt es:
(4) Kinder, die ab dem 1. August 2028 schulpflichtig werden und von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres sprachlichen Entwicklungsstandes oder des Entwicklungsstandes anderer Vorläuferfertigkeiten nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Bildungsgang der Grundschule teilnehmen können, sind verpflichtet, eine Juniorklasse nach § 5b zu besuchen. Satz 1 gilt nicht für Kinder,
- mit voraussichtlichem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot nach § 5b Absatz 1 Satz 3 SchG,
- deren Herkunftssprache nicht die deutsche Sprache ist und deren Förderbedarf überwiegend darauf beruht, dass die deutsche Sprache noch nicht im erforderlichen Maß erworben wurde.
Die Juniorklassen sind also für solche Kinder konzipiert, denen Kompetenzen für den Besuch des Bildungsgangs der Grundschule noch fehlen und diese durch den Besuch der Juniorklasse erwerben sollen.
Für Kinder gänzlich ohne oder mit marginalen Deutschkenntnisse hingegen, sind die hierfür geeigneten Vorbereitungsklassen das geeignete Förderinstrument.
Gegenüberstellung Juniorklasse - Vorbereitungsklasse
Juniorklasse | Vorbereitungsklasse | |
Zielgruppe | Schulpflichtige Kinder mit Förderbedarfen im Entwicklungsfeld Sprache und/oder anderen Entwicklungsfeldern im kognitiven, motorischen und sozial-emotionalen Bereich | Neu zugewanderte Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache (erste Generation) und geringen Deutschkenntnissen besuchen anstelle der Klasse 1 eine VKL (bis zu zwei Jahre) oder direkt eine Regelklasse mit ergänzender Sprachförderung in einem Vorbereitungskurs (teilintegratives bzw. vollintegratives Konzept). Anschließend erhalten sie ergänzend zum Besuch der Regelklasse eine bis zu zwei Schuljahre andauernde nachgehende Sprachförderung. |
Ziel | Ziel der Juniorklassen ist es, die dort aufgenommenen Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung so zu fördern, dass spätestens am Ende des jeweiligen Juniorklassenjahres die Schul- und Lernbereitschaft soweit entwickelt ist, dass ein Wechsel in die Klasse 1 möglich ist. Die Schülerinnen und Schüler sollen in die Lage versetzt werden, dem Bildungsgang der Grundschule folgen zu können bzw. die hierzu notwendigen Voraussetzungen im Bereich der im Bildungsprogramm für Juniorklassen ausgebrachten Lern- und Entwicklungsbereiche zu erwer-ben. | Der Unterricht in einer Vorbereitungsklasse dient vorwiegend dem Erlernen der deutschen Sprache, des Fachwortschatzes sowie schulischer Techniken und Arbeitsweisen. Er bereitet auf den Unterricht und die Integration in die Regelklassen vor und ist mit diesem eng verzahnt. |
Förderschwerpunkte |
| Vermittlung von deutschen Sprachkenntnissen. Außerdem Demokratiebildung sowie ggfs. alle Fächer der Regelklasse) |
Gruppengröße | 12 - 20 Schülerinnen und Schüler | 10 - 24 Schülerinnen und Schüler |
Wochenstundenzahl | 25 Wochenstunden mit Anspruch auf Ganztag (da Schülerinnen und Schüler der Grundschule) | Pflichtbereich 14 Wochenstunden, Fachunterricht im VKL bis zu 6 Wochenstunden zusätzlich Besuch der Regelklasse |
Grundlagen | Verbindlich umzusetzendes „Bildungsprogramm für Juniorklassen in Baden-Württemberg“ | VO zu den Stuta der VKL sowie VwV „Grundsätze zum Unterricht von Ki+Ju mit nichtdeutscher Herkunftssprache“, ab Schuljahr 2025/2026 VwV/VO Sprachbildung und Sprachförderung vorgesehen. |
Personal | Nach durchlaufender Qualifizierung durch das ZSL: Bestandserzieherinnen der GFK-Klassen, perspektivisch Grund-schullehrkräfte bzw. SprachFit-Lehrkräfte | Grundschullehrkräfte |