Das Kultusministerium hat die Schulen über den aktuellen Sachstand und die Perspektive in Bezug auf den Einsatz von Microsoft 365 (MS 365) an Schulen informiert. Nach wie vor gilt die Vereinbarung mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), dass er gegen Schulen, die MS 365 nutzen, nicht vorgehen wird, sofern keine Beschwerden vorliegen.
Der Umgang mit der Software Microsoft 365 beschäftigt die Schulen in Baden-Württemberg. Das Kultusministerium hat deswegen die bekannten Informationen noch einmal zusammengefasst und den Schulen Informationen zum Einsatz von MS 365 sowie zu den Perspektiven gegeben.
Für Schulen gilt: Gemäß einer Vereinbarung mit dem LfDI wird er – bis das Land eine umfassende datenschutzkonforme Lösung gesamtheitlich zur Verfügung stellt – nicht gegen Schulen vorgehen, solange keine Beschwerden gegen sie beim LfDI eingehen. In den Fällen, in denen dem LfDI Beschwerden vorliegen, wird er diesen nachgehen. Das Kultusministerium bittet deshalb die betroffenen Schulen nach Erhalt eines solchen Schreibens darum, den LfDI zu kontaktieren. Er kann sie bei den nächsten Schritten unterstützen und sie zu möglichen Alternativen beraten.
Zahlreiche Anwendungsfälle von MS 365 können mit den vom Land bereitgestellten Lernmanagementsystemen itslearning und moodle abgedeckt werden. Beide enthalten eine Videokonferenzlösung. Bei itslearning ist bereits heute die kollaborative Arbeit an Dokumenten mit einem Office-Werkzeug (Collabora) möglich, bei moodle wird dies perspektivisch ebenfalls möglich sein. Zum Einsatz der beiden Tools sowie des Messengers Threema und der Datenbank SESAM gibt es zahlreiche Beratungs- und Fortbildungsangebote des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung und des Landesmedienzentrums.
Für schulische Fälle, welche die Anwendung von Microsoft-Produkten erfordern, weil diese in der kaufmännischen Berufsausbildung beispielsweise Unterrichtsgegenstand sind, ist die genaue Anwendung entscheidend. Eine Nutzung installierter MS-Office-Pakete auf schulischen Computern in Computerräumen ist nicht untersagt. Schulen müssen beachten, dass aber Installationen problematisch sein können, bei denen Apps Zugriffe auf Clouddienste unter Weitergabe personenbezogener Daten durchführen. Schulen können sich bei Fragen direkt an den LfDI wenden. Das Kultusministerium steht zu dieser Frage auch im Austausch mit dem LfDI, um eine tragfähige und nachhaltige Regelung zu erarbeiten.