Die Unterrichtsversorgung ist in diesem Schuljahr 2022-2023 herausfordernd. Um zu informieren, wie die Schulen aufgestellt sind, stellen wir die wichtigsten Fakten zur Unterrichtsversorgung bereit. Die Situation stellt sich folgendermaßen dar: Die Schulen sind grundsätzlich arbeitsfähig und die Landesregierung arbeitet mit kurz- und langfristigen Maßnahmen daran, die Situation zu verbessern.
Die Unterrichtsversorgung ist in diesem Jahr herausfordernd. Der ohnehin auch bundesweit bestehende Lehrkräftemangel verschärft sich in diesem Schuljahr durch weitere Herausforderungen. So dürfen nach wie vor schwangere Lehrerinnen ab dem ersten Tag der Schwangerschaft nicht oder nur eingeschränkt im Präsenzunterricht eingesetzt werden. Außerdem sind bisher 25.000 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an den Schulen angekommen und erfordern zusätzliche Lehrerinnen und Lehrer. Etwa 1.000 zusätzliche Lehrkräfte hat das Land für den Unterricht von geflüchteten Kindern und Jugendlichen bereits eingestellt. Auch bei der regulären Lehrkräfteeinstellung ist das Land sehr aktiv. Über 5.000 Lehrerinnen und Lehrer hat das Land eingestellt, seit 2010/2011 hat das Land mehr als 50.000 junge Lehrkräfte neu und dauerhaft eingestellt. Informationen dazu finden Sie hier.
Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen zur aktuellen Situation bei der Lehrkräfteversorgung in den Schulen. Klicken Sie auf die Fragen, um jeweils zu den Antworten zu gelangen.
Die Unterrichtsversorgung ist in diesem Jahr herausfordernd. Das hat vor allem drei Gründe:
- Es besteht ein Lehrkräftemangel, weil aufgrund von bundesweiten Fehleinschätzungen zur Schülerzahlentwicklungen nicht genügend Lehrkräfte ausgebildet wurden. Das Land hat bereits nachjustiert und die Plätze für Studienanfänger erhöht.
- Schwangere Lehrerinnen können im Kontext von Corona nicht oder nur eingeschränkt im Präsenzunterricht eingesetzt werden.
- 25.000 ukrainische Kinder und Jugendliche sind bisher an den Schulen angekommen und erfordern zusätzliche Lehrkräfte.
Dennoch sind die Schulen so aufgestellt, dass sie arbeitsfähig sind und den Pflichtunterricht überwiegend abdecken können. Ausnahme stellen hier einzelne Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) dar, um die sich die Schulverwaltung besonders kümmert. Die sonderpädagogische Beratung und Unterstützung im Rahmen der Frühförderung und des sonderpädagogischen Dienstes ist in einzelnen Regionen ebenfalls von Kürzungen betroffen.
Zu Schuljahresbeginn haben die Schulleitungen zum Stichtag 19. September in einem Kurzbericht angegeben, wie viele Unterrichtsstunden nach Abzug noch nicht besetzter Stellen oder aufgrund von Ausfällen an diesem Tag an der Schule zur Verfügung standen. Wenn man die zurückgemeldeten Ist-Stunden mit den rechnerisch für den Pflichtunterricht benötigten Lehrerwochenstunden vergleicht, ergibt sich landesweit folgendes Bild:
Schulart | vorhandene Unterrichtsstunden im Vergleich zum Soll (Stand 19. September 2022) |
Grund-, Haupt- und Werkrealschule | 99,9 Prozent |
Realschulen | 98,5 Prozent |
Gemeinschaftsschulen | 98,0 Prozent |
Für den sonderpädagogischen Bereich (sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren sowie inklusive Bildungsangebote und Beratungs- und Unterstützungsleistungen an allgemeinen Schulen und im frühkindlichen Bereich) ist es auf Grund der sehr heterogenen Schülerzusammensetzung und der Unterschiedlichkeit der einzelnen Standorte und Aufgabenstellungen nicht möglich, einen aussagekräftigen Versorgungsgrad über alle Förderschwerpunkte hinweg anzugeben. Einen Hinweis auf die schwierige Versorgungslage der SBBZ liefert allerdings das bestehende strukturelle Defizit, das bei landesweit über 800 Deputaten liegt. Besonders stark betroffen sind die Regierungsbezirke Stuttgart und Freiburg.
Nein, einen generellen Notbetrieb an Schulen gibt es nicht. Die Schulen sind bis auf wenige Ausnahmen so versorgt, dass sie arbeiten und den Pflichtunterricht abdecken können. In den Fällen, in denen an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren Unterrichtsangebote reduziert werden müssen, wird nach Möglichkeit eine Betreuung eingerichtet.
Wenn Lehrkräfte aufgrund von Erkrankungen ausfallen, kann es aber wie in den vorherigen Jahren dazu kommen, dass die Schulen auf Engpässe mit organisatorischen Maßnahmen reagieren müssen, wenn nicht gleich eine Vertretung erfolgen kann. Zu diesen Maßnahmen gehört neben Vertretung oder eigenständigen Lernphasen auch die Bildung größerer Gruppen bzw. Klassen. Dennoch kann es in solchen Situationen auch zum Ausfall von Unterrichtsstunden kommen.
Um die Unterrichtsversorgung kurzfristig zu verbessern, setzt das Kultusministerium auf verschiedene Maßnahmen:
- Pensionärinnen und Pensionäre helfen an den Schulen aus.
- Lehrerinnen und Lehrer, die in Teilzeit arbeiten, erhöhen ihre Teilzeitbeschäftigung und arbeiten zusätzliche Stunden.
- Zur Sicherstellung des Unterrichts an weniger gut versorgten Schulen werden Lehrerinnen und Lehrer aus dienstlichen Gründen aus benachbarte Regionen abgeordnet oder versetzt.
- Arbeitsverhältnisse von Personen die bisher über mehrere Jahre in befristeten Verträgen angestellt waren und sich bewährt haben, werden in dauerhafte Verträge umgewandelt.
- Personen mit Vorerfahrungen aus anderen Berufen steigen über den Direkteinstieg an den beruflichen Schulen ein.
- Für die Beschulung von geflüchteten Schülerinnen und Schülern stellt das Land zusätzliche Personen befristet ein.
- Lehrkräfte werden an Gymnasien und beruflichen Schulen eingestellt und dann an eine Schule der Sekundarstufe I abgeordnet, um dort die Versorgung sicherzustellen.
Im Bereich der Sonderpädagogik, der besonders vom Mangel betroffen ist, gibt es weitere Maßnahmen:
- Ähnlich dem Direkteinstieg an beruflichen Schulen gibt es zusätzliche Möglichkeiten zum Direkteinstieg für Fachlehrkräfte Sonderpädagogik.
- Für Fachlehrkräfte, die den Vorbereitungsdienst absolvieren, wird es für die nächsten fünf Jahre jeweils 50 zusätzliche Ausbildungsplätze geben.
Um die Situation in den besonders betroffenen Lehrämtern Grundschule sowie in der Sonderpädagogik zu verbessern, hat das Kultusministerium zusammen mit dem Wissenschaftsministerium die Studienanfängerplätze erhöht.
Im Lehramt Grundschule wurden die Studienanfängerplätze schrittweise von etwa 970 Plätzen im Studienjahr 2013/2014 auf etwa 1.670 im Jahr 2018/2019 ausgebaut. Aufgrund der Ausbildungsdauer (Studium und Vorbereitungsdienst) von Lehrkräften, die etwa sieben Jahre beträgt, werden diese zusätzlichen Lehrerinnen und Lehrer Schritte für Schritt für die Unterrichtsversorgung bereitstehen.
Für das Lehramt Sonderpädagogik hat die Landesregierung entschieden, dass ein neuer Studiengang in Freiburg eingerichtet wird. Dadurch wird es 175 zusätzliche Studienplätze ab dem Wintersemester 2023/2024 geben. Diese Plätze werden zusätzlich zu den bereits erfolgten schrittweisen Erhöhungen der Studienanfängerplätze von 320 im Studienjahr 2013/2014 auf 520 im Studienjahr 2016/2017 bereitgestellt.
Der Lehrerberuf bzw. das Lehramtsstudium sind bereits attraktiv. Es gibt regelmäßig mehr Bewerberinnen und Bewerber für das Studium (insbesondere für das Lehramt Grundschule) als zugelassen werden können.
Derartige Maßnahmen sind zudem nicht zielführend, sondern würden die Situation noch einmal verschärfen: Durch die Senkung des Klassenteilers würden zusätzliche Klassen an den Schulen entstehen, was dazu führen würde, dass mehr Lehrerinnen und Lehrer benötigt werden. Der Lehrkräftemangel würde sich verschärfen und die Unterrichtsversorgung würde sich verschlechtern.
Ähnlich verhält es sich bei der Reduzierung der Stundenanzahl von Lehrkräften. Bei einer Senkung der Unterrichtsverpflichtung würden mehr Lehrkräfte benötigt, um die Stunden, die den Klassen im Pflichtunterricht zustehen, zu erteilen. Der Lehrkräftemangel würde sich verschärfen und die Unterrichtsversorgung würde sich verschlechtern.
Das Kultusministerium fertigt eine Lehrkräftebedarfsprognose an, die jährlich aktualisiert wird. Diese Prognose wird an die Kultusministerkonferenz übermittelt und dort veröffentlicht.